Green Human Resource Management

PrintMailRate-it


Herausforderungen und Chancen für unsere Mandanten

Die Transformationsprozesse im Bereich Environmental, Social and Governance („ESG“) und nachhaltige Un­ter­neh­mens­füh­rung stellen die Unternehmen und die deutsche Wirtschaft zwar vor enorme Herausfor­derungen, bieten indes auch eine – oftmals noch weit unterschätzte – Chance, sich durch eine ESG-Strategie frühzeitig zu positionieren und von den Mitbewerbern abzuheben, um künftig auf dem Markt und im „War for Talents“ bestehen zu können.

Als eine der zentralen Säulen wird das „S“ in ESG, also der soziale Nachhaltigkeitsstrang ins­be­son­de­re vom Arbeitsrecht und dem Human Resource Management (HRM) geprägt. Daher werden die Themen Nachhaltigkeit im HRM (sog. „Green” HRM) sowie verantwortliche Unternehmensführung künftig das Arbeits­leben des C-Level-Management, wie auch der Personaler entscheidend prägen. Nicht nur, weil die Bedeutung der Nachhaltigkeit mit dem Inkrafttreten des Liefer­ketten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes („LkSG” oder „Lieferketten­gesetz“) auf eine neue rechtliche Stufe gehoben wurde, sondern auch, weil für immer mehr Arbeitnehmende die Nachhaltigkeit des Arbeitgebers ein stetig wichtiger werdender Faktor ist.

Die im Bereich des Green HRM arbeitsrechtlich relevanten Aspekte sind neben nachhaltigen Ver­gü­tungs­mo­dellen und flexiblen Modellen zum Arbeitsort (mobile Working und Workation) sowie der Arbeitszeit ins­be­son­de­re auch die Implementierung einer offenen und nachhaltigen Kommuni­kations- und Unternehmenskultur, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die umweltfreundliche Mobilität der Mitarbeitenden sowie deren Bindung durch Fortbildungs- und Quali­fi­zierungs­pro­gramme.

Unsere rechtliche Beratungsleistung auf einen Blick

Rödl & Partner berät Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen hinsichtlich der Themen des Green HRM in den Bereichen des Arbeits-, Sozial- sowie Steuerrechts, wobei im Zusammenhang mit der ESG-Compliance die arbeitsrechtliche Umsetzung einen ganz entscheidenden Faktor darstellt.

 

Vom Ausloten des Status quo der ESG-Kriterien und der Prüfung der dabei bestehenden rechtlichen Rah­men­be­dingungen über die Entwicklung eines anpassungsfähigen Green-HRM-Konzepts mit den gewonnenen Erkenntnissen bis hin zur Umsetzung des ESG-Compliance-Konzepts durch Codes of Conduct, Richtlinien, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und/oder Arbeitsverträge begleiten wir unsere Mandanten. Denn sowohl im Vorfeld als auch bei Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen sind diverse, durchaus komplexe rechtliche Aspekte zwingend zu berücksichtigen.


Unsere rechtliche Beratungsleistung im Detail

  • Prüfung des Status quo und des bestehenden sowie zu beachtenden rechtlichen ESG-Rahmens.
  • Entwicklung und Prüfung von nachhaltigen Arbeitsbedingungen, wie z.B. Arbeitszeit-, Gesund­heits­schutz-, und/oder Vergütungsmodellen nebst alternativen Arbeitsmodellen und -formen sowie Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern.
  • Prüfung der Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder dahingehend, ob diese den Voraus­setzungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) entsprechen (Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft).
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz, insbesondere bzgl. der gem. § 6 Abs. 2 LkSG ab­zu­ge­ben­den Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie nebst deren Imple­mentierung.
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung eines Green-HRM-Konzeptes und des dies­be­züg­lich not­wen­di­gen Change-Prozesses hin zu einem nachhaltigen Personalmanagement.
  • Vorbereitung der Beteiligung der Mitarbeitervertretungen sowie Begleitung der Verhandlungen mit Be­triebs­rä­ten und Gewerkschaften nebst Durchsetzung der Rechte vor Gericht oder in Eini­gungs­stellen.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Vorwürfen der Diskriminierung jeglicher Art sowie der ungleichen Vergütung.
  • Gestaltung von Codes of Conduct, Richtlinien, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und/oder Ar­beits­ver­trä­gen zwecks Umsetzung eines Green-HRM-Konzeptes und/oder ESG-Compliance-Systems.
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu