Sustainability & Building

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Herausforderungen und Chancen für unsere Mandanten

Das Thema Nachhaltigkeit erlangt auch in der Baubranche eine immer größere Bedeutung. So rücken insbesondere regenerative Energiequellen für die Strom- und Wärmeversorgung von Gebäuden merklich in den Fokus. Auch und gerade für öffentliche Gebäude.

Dies ist nicht zuletzt darin begründet, dass Bund und Länder Fördermittel für bestimmte (z.B. Wärme-)Projekte gewähren. Hierbei sind in aller Regel in einem ersten Schritt denkbare Alternativen auszuarbeiten, um eine Entscheidungsgrundlage für die spätere Umsetzung herbeizuführen. Hierfür sind zunächst Ingenieurbüros gefragt, die mit sog. Machbarkeitsstudien beauftragt werden.

Im Rahmen der Umsetzung der geplanten Maßnahme ist sodann das für den jeweiligen Auftraggeber passende Konzept zu wählen, wie beispielsweise Contractingmodelle, Ausbauten auf eigene Verantwortung usw.

Da sich die Förderprogramme und somit auch die damit einhergehenden förderrechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sind die aktuellen Entwicklungen stets im Blick zu behalten. 

Unsere rechtliche Beratungsleistung auf einen Blick

Rödl & Partner berät Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen schon seit vielen Jahren zu allen rechtlichen Fragen rund um die Errichtung von Immobilien. 

Unser fachübergreifendes Team vertritt zudem nationale wie internationale Mandanten in sämtlichen Streitigkeiten vor Gerichten.

Unsere rechtliche Beratungsleistung im Detail

  • Je nach Projekt/Bedarf: Erstellung individuell zugeschnittener Bauverträge nach VOB/BGB oder Erstellung von Vertragsmustern für eine Vielzahl von Anwendungsfällen; dabei haben wir die bei Bauverfahren typischen Stolpersteine wie Terminpläne, Fristwahrung und -durchsetzung sowie Nachhaltigkeit im Blick
  • Erstellung von Architektenverträgen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Vorbereitung und Begleitung von Abnahmeprozessen, z.B. von PV-Anlagen
  • Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten auch nach erfolgter Abnahme, z.B. gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung/Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Prüfung von Vergütungs-/Nachtragsforderungen
  • Umgang mit Bedenken und Behinderungen
  • Baubegleitende Rechtsberatung, Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen oder Beweissicherungsverfahren
  • Begleitung Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP/PPP) 
  • Für öffentliche Auftraggeber: Verzahnung von Vergabe- und Vertragsrecht (Beratung „aus einer Hand”)
  • Fördermittelrechtliche Beratung.

Kontakt

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Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3566

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