Interne Ermittlungen

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Zum Unterhalt eines effektiven und gelebten Compliance Management Systems ist es unerlässlich, Maßnahmen im Unternehmen vorzuhalten, um etwaigen Compliance-Verstößen und Fehlverhalten in ange­messener Weise zu begegnen. In diesem Kontext hat sich in den vergangenen 10 Jahren auch in Deutschland das Instrument der internen Untersuchungen etabliert.
 
Bei der Durchführung dieser Untersuchungen oder auch „Ermittlungen” bedarf es besonderen Fingerspitzengefühls, da sie innerbetrieblich ablaufen und im „worst case” Straftaten im Unternehmen aufdecken. Nicht selten werden interne Untersuchungen parallel zu bereits laufenden Ermittlungen der Straf­ver­folgungs­behörden durchgeführt, um strafverfahrensrechtliche Möglichkeiten für das Unternehmen zu öffnen (z.B. Nebenklage, Adhäsionsverfahren).
 
Dabei geht es um mehr als „nur” die Überprüfung  von vermeintlich wirtschafts­delinquenten Mitarbeitern und deren Aktivitäten bei der Berufs­ausübung. Immer wieder steht nämlich am Ende einer internen Untersuchung als Ergebnis fest, dass ein Fehlverhalten nicht nachweisbar war bzw. überhaupt nicht begangen wurde. Es geht vielmehr um die Analyse, Dokumentation und Nachschau von Prozessen, die möglicherweise einen Ansporn an die Mitarbeiter zur Begehung von Straftaten geliefert haben.
 
Darüber hinaus dient eine solche interne Untersuchung auch der stetigen Nachschau des implementierten Compliance Management Systems und kann durch das Aufdecken von Schwachstellen des Systems zu einer Verbesserung dienen und dadurch künftige Fehlverhalten zumindest erschweren.
 
Der Einsatz externer Berater zur Durchführung einer internen Untersuchung empfiehlt sich indes nicht nur bei Unternehmen, die nicht über die nötigen Kapazitäten und fachlichen Fertigkeiten einer personalstarken Compliance-Abteilung verfügen. Diese Vorgehensweise ist auch Unternehmen mit umfangreicheren Compliance-Abteilungen anzuraten, da nicht nur eine schnellere Abwicklung gewährleitet werden kann, sondern auch weil die fachlichen Voraussetzungen gerade bei Mitarbeiterinterviews durch spezialisierte Rechtsanwälte Gewähr bietet, rechtlich verwertbare Ergebnisse zu erhalten.
 
Das Mandatsverhältnis bietet zudem auch aufgrund der berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte weitere Chancen zur Erreichung der vom Unternehmen beabsichtigten Ziele.
 

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Datensichtung und -auswertung,
  • Durchführung und Auswertung von Mitarbeiterbefragungen,
  • Erstellung von Gutachten und Reports,
  • Beratung und Erarbeitung von Compliance Management Systemen und deren Implementierung zur Einhaltung nationalen und europäischen Rechts, 
  • Beratung bei Strafanzeigen sowie der Nebenklage- Vertretung im Strafverfahren sowie
  • Forensic Services.

Kontakt

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

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