Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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​Steuerstundungen für produzierende KMU für das vierte Quartal 2021

Die Staatliche Steuerverwaltung (State Administration of Taxation – SAT) und das Finanzministerium haben kürzlich gemeinsam die Bekanntmachung 2021 Nr. 30 herausgegeben, die für mittlere, kleine und kleinste produzierende Unternehmen die Stundung einiger Steuern für das vierte Quartal 2021 vorsieht. Die Bekanntmachung trat am 1. November 2021 in Kraft. Die Bekanntmachung klärt, dass nach der Steuererklärung mittelgroße Herstellungsunternehmen (Jahresumsatz von mehr als 20 Mio. RMB und weniger als 400 Mio. RMB) 50 Prozent der Steuern stunden können, während kleine und kleinste Unternehmen (Jahresumsatz von weniger als 20 Mio. RMB) alle relevanten Steuern vollständig stunden können. Der Stundungszeitraum beträgt drei Monate. Zu den stundungsfähigen Steuern zählen unter anderem die Körperschaftsteuer, die persönliche Einkommenssteuer (ohne Quellensteuer), die inländische Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer sowie die ergänzende städtische Instandhaltungs- und Aufbausteuer, der Bildungszuschlag und der lokale Bildungszuschlag für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021.


Shanghai setzt die Schwelle der Mehrwertsteuer fort

Am 2. November 2021 gab die Steuerbehörde Shanghai bekannt, dass die Schwellenwerte für die Mehrwertsteuer weiterhin gültig sind. Für die regelmäßige Erklärung liegt der Schwellenwert bei einem monatlichen steuerpflichtigen Umsatz von 20.000 RMB; für die Erklärung nach Zeit beträgt der Schwellenwert 500 RMB für jeden Tag oder jedes Mal.

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