Registrierungspflicht für ausländische Lebensmittelhersteller

PrintMailRate-it
Mit dem rasanten Wachstum der chinesischen Lebensmittelimporte im Laufe der letzten Jahre und den steigenden Sicherheitsanforderungen der Verbraucher an importierte Lebensmittel können die bestehenden Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit nicht mehr den aktuellen Anforderungen gerecht werden. Um die Bestimmungen des Lebensmittelsicherheitsgesetzes der Volksrepublik China über importierte Lebensmittel besser umzusetzen, hat die chinesische Zollverwaltung (General Administration of Customs, GAC) Vorschriften über die Registrierung ausländischer Lebensmittelhersteller in China verabschiedet. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, ein „Quellenmanagement“ für ausländische Lebensmittelhersteller einzuführen, um die Sicherheit der nach China eingeführten Lebensmittel zu gewährleisten. Die Vorschriften sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Mit den neuen Vorschriften wurde der Geltungsbereich der Registrierung ausländischer Lebensmittelhersteller auf alle im Lebensmittelsicherheitsgesetz aufgeführten Kategorien von Lebensmittelproduzenten ausgeweitet. Damit wird die präventive Rolle des Registrierungssystems bei der Kontrolle der Sicherheit importierter Lebensmittel betont.

Empfohlene und Selbstregistrierung vorgesehen

Die neuen Vorschriften sehen auf Grundlage verschiedener Faktoren, wie der Herkunft der Rohstoffe, der Produktions- und Verarbeitungsprozesse, der historischen Daten zur Lebensmittelsicherheit, der Verbrauchergruppen und der Verbrauchergewohnheiten sowie unter Berücksichtigung der internationalen Praxis eine sogenannte „amtlichen Empfehlung zur Registrierung“ für ausländische Lebensmittelhersteller für insgesamt 18 Lebensmittelkategorien (wie z.B. Fleisch und Fleischprodukte, aquatische Erzeugnisse, Milcherzeugnisse, Bienenprodukte, Eier und Eiprodukte, Speisefette und -öle, Speisegetreide, Gemüse, Gewürze, Nüsse, Trockenfrüchte usw. ) vor. Nach diesem Modell erfolgt eine Empfehlung zur GAC-Registrierung durch die zuständigen Behörden des Landes, in dem die Lebensmittel hergestellt werden („Empfohlene Registrierung“). Für die übrigen Lebensmittelkategorien hat die GAC das einfachere Modell der „Selbstbeantragung der Registrierung“ („Selbstregistrierung“) vorgesehen. Die für die Sicherheits- und Gesundheitsüberwachung von Lebensmittelbetrieben zuständige Behörde des Ursprungslandes führt eine Bewertung und Inspektion des Herstellers durch und bestätigt, dass dieser die Registrierungsanforderungen erfüllt.

Ausländische Hersteller müssen sich auf der Website des Registrierungssystems anmelden und ihren Antrag online einreichen, sofern sie ein Systemkonto erhalten haben. Unterliegen die Hersteller der Empfohlenen Registrierung, sollte das Systemkonto über die zuständige Behörde des Landes, in dem er ansässig ist, beantragt werden. Wenn die nach China zu exportierenden Produkte nicht unter die Empfohlene Registrierung fallen, kann der Hersteller sein eigenes Konto über das oben genannte System einrichten. Ein Hersteller kann nur ein Konto haben. Es ist aber möglich, Registrierungsanträge für mehrere Produktkategorien unter einem Konto einzureichen. Die Produktkategorien können über das Registrierungssystem überprüft werden.

Auf der Grundlage der Bewertung und Prüfung wird die GAC Hersteller, die die Anforderungen erfüllen, eine Registrierungsnummer erteilen. Die Registrierung ist dann zunächst für fünf Jahre gültig, kann aber verlängert werden. Wenn der Produktionsstandort verlegt wird oder der gesetzliche Vertreter wechselt, erlischt die bisherige Registrierungsnummer in China automatisch, so dass eine neue Registrierung erforderlich wird.

Für zur Ausfuhr nach China bestimmte Lebensmittel, die nach dem 1. Januar 2022 hergestellt wurden, ist die GAC-Registrierungsnummer oder die von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes zugelassene Registrierungsnummer auf der inneren und äußeren Verpackung anzugeben. Für die Verpackungs-, Etikettierungs- und Kennzeichnungsvorschriften von vor dem 1. Januar 2022 hergestellten Produkten gelten die bisherigen Vorschriften.

Welche Auswirkungen haben die neuen Vorschiften?

Abzuwarten bleibt, wie die Registrierungsvorschriften umgesetzt werden können. Insbesondere bei den Empfohlenen Registrierungen ist es erforderlich, dass die zuständigen Behörden im Herkunftsland der importierten Lebensmitteln, mit der GAC kooperieren und den Zugang zu den Systemkonten gewährleisten. Zu beachten ist auch, dass der Begriff „Empfohlen“ irreführend ist, da ohne eine Registrierung ein Vertrieb der betroffenen Lebensmittel in Zukunft nicht mehr möglich sein wird. Ist die Empfehlung zur Registrierung in einem Herkunftsland nicht möglich, sehen die Vorschriften derzeit keine Alternative vor. Unklar ist insoweit, ob in einem solchen Fall rein vorsorglich eine Selbstregistrierung vor-genommen werden sollte, was wir für sinnvoll halten, oder sogar muss.

Festzuhalten bliebt, dass nach den neuen Vorschriften nunmehr alle Lebensmittelhersteller einer Registrierungspflicht unterliegen. Lebensmittelhersteller sollten sich daher darüber informieren,  welcher Lebensmittelkategorie und damit Registrierungsmodel unterliegen. Auswirkungen haben die neuen Vorschriften auch für Importeure oder Einzel- bzw. Großhändler von importierten Lebensmitteln in China, da diese sicherstellen müssen, dass die Hersteller der importierten Lebensmittel ordnungsgemäß registriert worden sind.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Xiaomei Fu, LL.M.

Legal Counsel

Partnerin

+86 21 6163 5366

Anfrage senden

Contact Person Picture

Chengcheng Zheng

Legal Counsel

Senior Associate

+8621 6163 5380

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu