Indien: Fristverlängerung für die Einreichung des Country-by-Country Reports (CbCR)

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​veröffentlicht am 11. Februar 2019

 

Das Zentralbüro für direkte Steuern („CBDT”) meldete am 26. Dezember 2018, dass die Frist für die CbCR-Einreichnung verlängert wird.

 

Die Frist für die Einreichung des CbCR betrug bisher 12 Monate ab Ende des Berichtszeitraums, d.h. die Frist für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr war der 31. Dezember 2018.

 

Das CBDT hat mit dem Rundschreiben vom 26. Dezember 2018 die Frist bis zum 31. März 2019 verlängert, wenn die indische Gesellschaft verpflichtet ist, CbCR zur Verfügung zu stellen:  
  • Wenn die Muttergesellschaft nicht verpflichtet ist, CbCR einzureichen.
  • Wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz in einem Land oder Gebiet hat, mit dem Indien kein Abkommen über den Austausch von CbCR hat.

 

Es ist zu beachten, dass die verlängerte Frist zum 31. März 2019 für alle Berichtsgeschäftsjahre gilt, die bis zum 28. Februar 2018 enden.

 

Das oben genannte Rundschreiben setzt fest, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung von CbCR in Indien für alle Berichtsjahre gilt, die bis zum 28. Februar 2018 enden.

 

In Indien gelten die CbCR-Anforderungen ab dem 1. April 2016.

 

Wenn das Berichtsjahr des multinationalen Konzerns in den Zeitraum von Januar bis Dezember fällt, muss das indische Unternehmen demnach das CbCR bis zum 31. März 2019 für zwei Jahre, d.h. für das am 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2017 endende Jahr, einreichen.

Kontakt

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Sunil Vaidya

Chartered Accountant (Indien)

+91 0 2066 2569 02

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