Malaysia: ESP Summary

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veröffentlicht am 27. April 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

von Michael Wekezer

  

Um die Auswirkungen des Covid-19-Ausbruchs auf Unternehmen und Einzelpersonen mildern, hat die malaysische Regierung drei Konjunkturpakete („ESP") angekündigt. Diese ESP führen Maßnahmen ein die darauf abzielen, das Wohlergehen der malaysischen Bevölkerung zu erhalten, Unternehmen zu unterstützen und gleichzeitig Investitionen zu fördern.

  

  

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen ist nachstehend aufgeführt.

 

Erhalt des Wohlergehens der Malaysier

  • Arbeitnehmer können sich dafür entscheiden, ihren Mindestbeitrag zum Arbeitgeberbeitragsfonds („EPF”) vom 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 11 auf 7 Prozent zu senken;
  • Personen, die am privaten Altersvorsorgeprogramm („PRS") teilnehmen, können vom 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bis zu 1.500 MYR vom Unterkonto B abheben. Auf den abgehobenen Betrag wird keine Quellensteuer erhoben. (Nach den normalen Regeln wird bei vorzeitigen Abhebungen eine Quellensteuer von 8 Prozent erhoben);
  • Barauszahlung und monatliche Zuwendungen an verschiedene von dem Ausbruch betroffene Personengruppen:
    • 600 MYR monatliche Zuwendung an Beschäftigte im Gesundheitswesen vom 1. April 2020 bis zum Ende des Ausbruchs;
    • 200 MYR monatliche Zuwendung an Mitglieder des Militärs, der Polizei, des Zolls, des Zivilschutzes und des RELA Corps, die direkt an der Durchsetzung der Movement Control Order („MCO”) beteiligt sind, vom 1. April 2020 bis zum Ende des Ausbruchs;
    • 800 MYR - 1.600 MYR Barauszahlung im April und Mai 2020 im Rahmen der Nationalen Fürsorgehilfe (Bantuan Prihatin Nasional) werden an Einzelpersonen der Gruppen B40 und M40 ausgezahlt;
    • 600 MYR Barauszahlung an Taxifahrer, Touristenbusfahrer, Fremdenführer und registrierte Trishaw-Fahrer;
    • 200 MYR Barauszahlung an Studenten an Hochschulen, die im Mai 2020 ausgezahlt werden soll;
    • 500 Mio. MYR Barauszahlung für Beamte unter 56 Jahren und Rentner;
    • 500 MYR Barauszahlung für Fahrer im e-hailing.
  • Rabatte auf Stromrechnungen in Höhe von 15 bis 50 Prozent für alle Sektoren für einen Zeitraum von 6 Monaten von April 2020 bis September 2020;
  • Kostenloses Internet für alle Nutzer vom 1. April 2020 bis zum Ende der MCO-Periode.

 

Unterstützung von Unternehmen

  • Stundung von Steuerratenzahlungen;
    • Tourismussektor – 6-monatiger Zahlungsaufschub vom 1. April 2020 bis 30. September 2020;
    • Alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen („KMU") – 3-monatiger Aufschub vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020;
  • Unternehmen dürfen ihre im 3. Monat geschätzte Steuer revidieren, wenn der 3. Monat in das Jahr 2020 fällt;
  • Stempelsteuerbefreiung für Darlehensverträge, die sich aus der Umstrukturierung und Umschuldung von Darlehen zwischen Darlehensnehmern und Finanzinstitutionen ergeben und vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ausgeführt werden, sofern der ursprüngliche Darlehensvertrag abgestempelt wurde;
  • Einkünfte von Bankinstituten aus Zinsen oder Gewinnen aus Darlehen oder Finanzierungsaktivitäten im Rahmen des Moratoriums wären nur dann steuerpflichtig, wenn die Gewinnzinsen nach der Dauer des Moratoriums eingehen;
  • Ausgaben, die Unternehmen für die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung für Mitarbeiter tätigen, sind gemäß Abschnitt 33(1) des Einkommenssteuergesetzes abzugsfähig, und Ausgaben, die für die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung für Mitarbeiter getätigt werden, sind kapitalhilfefähig;
  • Es wird den Arbeitgebern erlaubt sein, die Überweisung des Arbeitgeberbeitrags ihrer monatlichen gesetzlichen EPF-Beiträge aufzuschieben, umzustrukturieren oder zu verschieben;
  • Arbeitgeber, deren Einnahmen seit dem 1. Januar 2020 um mindestens 50 Prozent zurückgegangen sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 600 bis 1.200 MYR pro Monat und Arbeitnehmer (je nach Anzahl der Beschäftigten) für Arbeitnehmer, die nicht mehr als 4.000 MYR pro Monat verdienen;
  • Verzicht auf Mietnachlass:
    • Für KMU im Einzelhandels in Räumlichkeiten im Besitz von Government Linked Corporations („GLCs");
    • Gebäude und Geschäftsräume im Privatsektor, die an KMU vermietet werden, erhalten einen zusätzlichen Steuerabzug in Höhe der Mietreduzierung, die den Mietern für die Monate April 2020 bis Juni 2020 gewährt wird, wenn in diesem Zeitraum eine Mietreduzierung von 30 Prozent erfolgt.
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