Fünftes Paket mit Anti-Coronavirus-Maßnahmen in Slowenien: Arbeitsmarkt und Gesundheitsbranche

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veröffentlicht am 30. Oktober 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Die Maßnahmen betreffen vor allem den Schutz und die Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze, einige von ihnen erstrecken sich auf den Bereich der Gesundheit und sozialen Unterstützung. Das zugunsten der Arbeitnehmer verabschiedete Gesetz ordnet u.a. an, dass die vom Arbeitgeber bezahlten und von ihm angeordneten Corona-Tests für Arbeitnehmer von der sog. Solvabilitätssteuer befreit sind.

  

  

 

Verlängerung des Wartens auf Arbeit, Unterstützung für Selbständige

Um Arbeitsplätze zu bewahren und den unter das Anti-Corona-Paket 5 (sog. PKP5) fallenden Arbeitgebern zu helfen, sieht die Regierung vor, die Maßnahme, die aus „Warten auf Arbeit“ von Zuhause aus besteht, bis Ende 2020 auf alle Sektoren zu erweitern. Voraussetzung ist ein Rückgang der Umsätze um zumindest 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2019.
 
Beginnend mit dem 1. September 2020 ermöglicht das Gesetz den Arbeitnehmern, 80 Prozent Gehaltsausgleich im Falle von durch höhere Gewalt bedingter Arbeitsabwesenheit zwecks Betreuung von Kindern zu erhalten, z.B. wenn sie unter Quarantäne gestellt wurden. Für Arbeitnehmer wurde ferner die Erweiterung der Maßnahme vorgesehen, nach der ihnen 100 Prozent Gehaltsausgleich zusteht, wenn sie wegen des Kontakts mit einer infizierten Person am Arbeitsplatz unter Quarantäne gestellt wurden.
 
Selbständige werden zum Erhalt einer Entschädigung i.H.v. 250 Euro berechtigt sein, wenn sie unter Quarantäne gestellt wurden. Die Maßnahme findet seit dem 1. Oktober 2020 Anwendung. In Bezug auf Selbständige und Kleinstunternehmen wurden erneut vorübergehende Maßnahmen in Form eines monatlichen Grundgehalts i.H.v. 700 Euro und der Erstattung der Beiträge i.H.v. 400 Euro monatlich beschlossen.
 

Zuschläge für Mitarbeiter in Sozialschutz- und Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen

Das vorgeschlagene Gesetz führt auch die Möglichkeit des vorübergehenden Einsatzes von Mitarbeitern von Sozialschutz- und Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen in Pflege- und Altersheimen ein.
 
Für Mitarbeiter, die direkt mit infizierten Personen in Sozialschutzeinrichtungen in grauen und roten Zonen arbeiten, wird ein Zuschlag von 30 Prozent des Stundensatzes auf das Grundgehalt des Mitarbeiters vorgeschlagen. Analog sind auch Zuschläge für Mitarbeiter in Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen vorgesehen, die mit COVID-19 Patienten arbeiten.
 
Um die finanzielle Nachhaltigkeit in den Pflege- und Altersheimen sicherzustellen, hat die Regierung die Einführung von Maßnahmen vorgeschlagen, die Schutzausrüstung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 finanzieren und die Kosten von Einnahmeverlusten wegen ungenutzter Kapazitäten decken sollen, da Pflege- und Altersheime mit bestätigten Coronavirus-Fällen keine neuen Bewohner annehmen dürfen.
Als Teil der Maßnahmen im Gesundheitsfürsorgesektor wird es möglich sein, krankheitsbedingt bis zu 3 Arbeitstage von der Arbeit abwesend zu sein, ohne ein Attest des Hausarztes einholen zu müssen. Auch das Verfahren bei Entscheidungen über die Anordnung von Quarantäne wurde vereinfacht.
 
Zudem haben alle in der Krankenversicherung tätigen Personen die Option einer kostenlosen Grippeimpfung und alle Arbeitnehmer werden bis Ende des Jahres drei Tage krankheitsbedingten Urlaub ohne Attest des Hausarztes nehmen können.
 

Finanzierung von persönlicher Schutzausrüstung für Bildungseinrichtungen

Im Bereich des Bildungswesens wird Finanzierung für persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Es wurden auch Befreiungen von der Gebührenzahlung für Kinderkrippen eingeführt, wenn ein Kind unter Quarantäne gestellt wird. Auch die Option des Fernunterrichts wird eingeführt.
 

Kostenerstattung für Anbieter im Gelegenheitsverkehr

Um den Anbietern im Gelegenheitsverkehr und Stadtverkehr zu helfen, umfasst der Vorschlag der Regierung den Ausgleich der Kosten, die diese Anbieter zwischen dem 16. März und 11. Mai 2020 (während der ausgerufenen Epidemie) – als sie ihre Dienstleistungen nicht erbringen konnten – getragen haben. Es gibt auch den Vorschlag, Fahrern die Kosten von Schutzausrüstung und Mitteln zur Desinfektion der Fahrzeuge zu erstatten.

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