Rechtliche Auswirkungen durch Covid-19 in Thailand

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 11. März 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten

 

In Thailand sind Stand 10. März 2020 insgesamt 53 Fälle von Covid-19 registriert: 33 Patienten sind bereits genesen, 19 werden in Krankenhäusern behandelt und eine Person ist verstorben.

 

 

 

Rechtsgrundlage und Einreisebestimmungen

Am 1. März 2020 ist Covid-19 als „Dangerous Communicable Disease“ nach dem Communicable Disease Act  (CDA) klassifiziert worden. Der CDA erlaubt Maßnahmen zur Abwehr gefährlicher Krankheiten. Bspw. kann angeordnet werden, Einrichtungen zu desinfizieren oder zu schließen; Personen können angewiesen werden, sich untersuchen zu lassen oder in Quarantäne zu begeben. 

 

Mit Erlass vom 2. März 2020 (Notification of the Ministry of Public Health RE: Territories outside the Kingdom of Thailand defined as Disease Infected Zones of the Coronavirus Disease 2019 (Covid-19) Outbreak B.E. 2563) wurden Iran, Italien, Südkorea, China, Hongkong und Macau zu „Disease Infected Zones“ erklärt. Zur Gefahren­abwehr können Reisende aus diesen Ländern aufgefordert werden, sich bei Ankunft untersuchen zu lassen. Sollte ein positiver Covid-19 Befund gestellt werden, können weitere Maßnahmen verhängt werden, etwa Isolation. Jedermann ist verpflichtet, ausgewiesenen Gesundheitsbeamten wahrheitsgemäße Angaben über Reiseorte zu geben. Verstöße können bestraft werden. Laut Erklärung des Gesundheitsministerium sollen Falschangaben mit einer Geldbuße von 20.000 THB geahndet werden.

 

Am 9. März 2020 hat die Civil Aviation Authority of Thailand Richtlinien für Luftfahrtunternehmen mit Blick auf Covid-19 erlassen. Danach sind die Unternehmen angewiesen, Reisende aus „Disease Infected Zones“ nur dann einchecken zu lassen, wenn ein Gesundheitszertifikat vorgelegt werden kann, das bescheinigt, dass der Reisende nicht an Covid-19 erkrankt ist. Ferner müssen Reisende ein Formular ausfüllen (T8), das bei Einreise vorgelegt werden muss. Falschangaben auf dem T8-Formular können mit Geldbußen geahndet werden.

 

Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, die Kosten für Isolation, Quarantäne und andere Gesundheitskosten zu tragen, sollte ein Reisender positiv auf den Coronavirus in Thailand getestet werden.

 

Besondere Vorschriften gelten für Bürger Thailands, die in Südkorea gearbeitet haben (sog. Phi Noi, „kleine Geister“). Diese Gruppe von Einreisenden soll nach Ankunft unter 14 Tage Quarantäne gestellt werden. Ein offizieller Erlass  liegt dazu Stand 22. März allerdings noch nicht vor.

 

Grundsätzlich werden alle Reisenden an Flughäfen derzeit mit Wärmebildkameras auf Fieber geprüft. Laut Aussage der Beamten sollen alle Personen (ungeachtet der Destination) mit einer Körpertemperatur von mehr als 37.5 Grad weiter untersucht werden.

 

Exportbestimmungen

Die thailändische Regierung hat gegenüber den Herstellern von Arbeitsschutz angeordnet, dass Mundschutz nur noch mit entsprechender Genehmigung ins Ausland exportiert werden dürfen. Außerdem kontrolliert das Wirtschaftsministerium den Verkaufspreis, das Produktionsvolumen und Export sowie Import von Mundschutz. Das Anlegen übermäßiger Vorräte, Preissprünge und Engpässe sollen so verhindert werden. Die großen Hersteller von Mundschutz sind aufgefordert, den Bestand an eine Verteilerstelle der Regierung zu liefern. Von dort soll der Mundschutz dann an Krankenhäuser und Apotheken verteilt werden.

 

Außerdem hat der thailändische Zentralausschuss für Waren- und Dienstleistungspreise den Verkaufspreis von hygienischen Standardmasken auf 2,5 Baht pro Stück festgesetzt. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe bis zu einer Höhe vom 140.000 Thai Baht oder Haft.

 

Arbeitsrecht

Grundsätzlich können Arbeitgebern Auflagen zum Schutz von Arbeitnehmern gemacht werden. Zuständig ist das Work Safety, Occupational Health and Environmental Conditions Committee. Bisher hat es von dieser Befugnis keinen Gebrauch gemacht.

 

Es ist jedoch zu beobachten, dass Arbeitgeber den Empfehlungen der WHO folgen und ihren Arbeitnehmern Mundschutz und Desinfektionsmittel und Informationen zur Verfügung stellen.

 

Arbeitnehmer, die von Gesundheitsbeamten aufgefordert werden, sich in Selbstquarantäne zu begeben, gelten als krank. Grundsätzlich steht Arbeitnehmers in Thailand Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 30 Tage zu. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmer vorsorglich auffordert, nicht zur Arbeit zu erscheinen bzw. den Arbeitsplatz vorübergehend schließt. Laut Aussage des Arbeitsministeriums gelten diese Fälle nicht als Krankheitstage.

 

In Thailand besteht kein rechtlicher Anspruch auf „Home Office“. Allerdings ist zu beobachten, dass Arbeit­geber Vorkehrungen treffen, um Home Office, soweit möglich, einzurichten.
 

Abwehr von Falschinformationen

Die Technology Crime Supression Unit ist angewiesen worden, im Rahmen des Computer Crime Acts gegen Falschinformationen vorzugehen. Wer im Internet Falschinformationen verbreitet, kann mit Geld- und Haftstrafen bestraft werden. 

 

Stimulus

Das  Finanzministerium hat Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft angekündigt. Insgesamt soll der Stimulus einen Umfang von 400 Milliarden THB haben (etwa 11.5 Milliarden Euro).

 

Die Government Savings Bank wird ein Softloan-Programm mit einem Volumen von 150 Milliarden THB aufsetzen. Darlehensnehmer können Darlehen bis zu 20 Millionen THB zu einem Zinssatz von 2 Prozent erhalten.

 

Das Social Security Office hat ein Darlehensprogramm mit einem Volumen von 30 Milliarden THB für Unternehmensgründer bekanntgegeben. Die Darlehen sollen vor allen Dingen für Beschäftigung ausgegeben und mit 3 Prozent verzinst werden.

 

Ferner sollen die Quellensteuersätze auf gewisse Zahlungen von Unternehmen von 3 Prozent auf 1 Prozent zwischen April und September gesenkt werden. Kleine und mittelständische Unternehmen können zudem Beschäftigungskosten im Zeitraum April bis Juni mit dem Faktor drei steuerlich ansetzen.

 

Die Bank of Thailand hat angekündigt, Maßnahmen zur Schuldenrestrukturierung zu erlassen, die die Kreditbewertung von Darlehensnehmern nicht beeinflussen sollen.

 

Schließlich wurden Maßnahmen angekündigt, Investments in sog. Super Saving Funds mit höheren Steuer­vorteilen auszustatten. Hintergrund der Maßnahme ist es, die börsengelisteten Unternehmen Thailands zu stützen.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu