Klimaziele definieren: Transparenz künftiger Nachhaltigkeitsberichterstattung

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veröffentlicht am 22.5.2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten
 
Das im Jahr 2015 verabschiedete Pariser Abkommen haben fast alle Länder der Welt unterzeichnet. Gemeinsames Ziel des Abkommens ist die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um dies zu erreichen, haben sich die Europäische Union (EU) und viele Länder Klimaziele gesetzt. Zielsetzungen in Bezug auf das Klima werden außerdem immer mehr auf Unternehmensebene erwartet und durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) deutlich transparenter.  

Bekannte Ziele als Orientierung

Um als Unternehmen glaubhaft und sinnvoll einen Beitrag zum Pariser Abkommen und den Klimazielen der EU und Deutschland leisten zu können, braucht es Ziele. So sieht auch die künftige Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) E1 die transparente Berichterstattung über Klimaziele, Pläne, Maßnahmen und Ressourcen vor. Aber welche Ziele sollte sich ein Unternehmen mit Blick auf das Klima setzen? Als Startpunkt können die unten dargestellten Ziele eine gute Orientierung zur eigenen Definition von Klimazielen sein. Sie helfen zu evaluieren, wie Unternehmen mit ihren eigenen Klimazielen zu den über­geord­neten Zielen beitragen können.  
 
 
 

Wie werden Klimaziele definiert

  1. MESSEN: Bevor Unternehmen ihre Zielsetzung definieren, sollten die Treibhausgasemissionen (englisch: Greenhouse Gas (GHG) Emissions) erfasst werden. Hierfür dient das Greenhouse Gas Protocol als Standard. Ohne das Verständnis über die eigenen Emissionsquellen wird es schwierig werden valide Ziele und sinnvolle Zeithorizonte festzulegen. 
  2. BASISJAHR SETZEN: Um einschätzen zu können, wie hoch eine Reduktion der Treibhausgasemissionen ist, wird eine Basisreferenz benötigt. Die EU und Deutschland haben beispielsweise als Basisjahr 1990 gewählt. Unter­nehmen müssen nicht so weit zurückgehen und können das Basisjahr frei wählen. 
  3. ZIEL SETZEN: Bei der Zielsetzung kann zwischen Reduktions- und Neutralitätsziel unterschieden werden. Das Reduktionsziel gibt die Reduktion prozentual ausgehend vom Basisjahr für ein bestimmtes Zieljahr an. Das Neutralitätsziel hingegen gibt an, in welchem Jahr ein Unternehmen klimaneutral sein wird. Für eine realis­tische Zielsetzung sollten große Emissionsfaktoren (z.B. fossile Energiequellen) im Unternehmen sowie die Dauer der Maßnahmen zur Reduktion dieser mit einbezogen werden. Ein Framework zur Zielsetzung stellt zum Beispiel die Science Based Target initiative (SBTi) dar. Ein wichtiges Merkmal der SBTi ist, dass diese einen wissenschaftlich fundierten Rahmen für ambitionierte und effektive Ziele bieten und Treib­haus­gas­reduk­tion durch Kompensation nicht einberechnet werden darf.  

Über Klimaziele berichten mit ESRS E1

Über Klimaziele und deren Erreichung werden von der CSRD betroffene Unternehmen zukünftig berichten müssen. Im ESRS E1 wird hierzu im Disclosure Requirement E1.4 eingegangen. Zunächst ist offenzulegen, ob das Unternehmen ein Klimaziel hat. Ist eines vorhanden, so ist zu beschreiben, wie die Ziele gesetzt wurden (z.B. anhand der SBTi). Anschließend ist das Basisjahr und der Wert des Basisjahres sowie das Ziel für 2030 (und wenn möglich auch für 2050) anzugeben.  

Fazit

Eine erfolgreiche Reduktion der globalen Erwärmung ist auch vom Beitrag der einzelnen Unternehmen abhängig. Dies ist sowohl Herausforderung wie auch Katalysator für neue Perspektiven und wirtschaftliche Erfolge. Dabei ist ein Überblick über den unternehmensweiten Treibhausgas-Ausstoß ein wichtiger Schritt in Richtung Veränderung. Ein transparenter Blick auf die größten Emissionsquellen im Unternehmen bietet Aufschluss, wo die geeigneten Hebel für Reduktion liegen. Dafür hat die EU mit den neuen Nach­haltig­keits­stan­dards ESRS einen entschei­denden Anstoß in Richtung Treib­haus­gas-Reduktion gegeben, indem sie die betroffenen Unternehmen verpflichtet transparent zu berichten.  

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