Lebensmittelmarkt in der Ukraine: Absatzmarkt mit Investitions­möglichkeiten für deutsche Unternehmen

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veröffentlicht am 11. November 2020 | Lesedauer ca. 7 Minuten

 

Die Ukraine ist für Lebensmittel­hersteller ein sehr interessanter europäischer Absatz­markt. Außer bei Agrarprodukten, wie Getreide und Sonnenblumenöl, hat sich die ukrainische Lebensmittelindustrie in den Jahren nach der Unabhängigkeit zunächst kaum weiterentwickelt, was dazu führte, dass die meisten Lebensmittelprodukte importiert wurden. Seit 2014 hat sich die Situation zwar etwas geändert und es kamen vermehrt ukrainische Lebensmittelprodukte auf den heimischen Markt; importierte Lebensmittel sind jedoch in der Ukraine nach wie vor sehr beliebt und wurden v.a. auch wegen ihrer besseren Qualität gekauft.

Mit der Unterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens („Deep and Comprehensive Free Trade Agreement“, kurz DCFTA) 2016 hat sich die Ukraine dazu verpflichtet, die Rechtsvorschriften an die EU-Standards anzugleichen. Dank des DCFTA sind Einfuhr­zölle teilweise weggefallen bzw. wurden reduziert, Zollprozesse wurden vereinfacht und weitere Handelshemmnisse abgebaut. Im Bereich des Lebensmittelmarktes wurde sehr viel unternommen, um die Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Es wurden neue Behörden geschaffen, um die Überwachung der Lebensmittel­industrie und die Kon­trolle der Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die neuesten regulatorischen Entwick­lungen im Bereich des Lebensmittelmarktes in der Ukraine, die den Unternehmen, die bereits auf dem ukrainischen Markt tätig sind oder ein Markteintritt planen, behilflich sein können.



Die Ukraine stellt mit einer Bevölkerung von fast 42 Mio. einen sehr interessanten Absatzmarkt für die deutschen Lebensmittel­hersteller und -exporteure dar. Darüber hinaus hat das Land 2014 ein Assoziierungs­abkommen mit der EU geschlossen, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und den Marktzugang erheblich erleichtert. Ukrainische Hersteller haben nun im Gegenzug einen Zugang zu den rund 500 Mio. Konsumenten in der EU. Das ist sehr wichtig, da durch den politischen Konflikt mit Russland der vorher dominierende russische Absatzmarkt für ukrainische Produkte weggefallen ist.  

Die Ukraine gehört zu den Ländern mit den größten Vorkommen an fruchtbaren Schwarzerdeböden weltweit (33 Prozent aller Böden weltweit). Daher ist die Landwirtschaft mit einem Anteil von 12 Prozent des BIP ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig. So zählt die Ukraine bspw. zu den größten Exporteuren von Sonnenblumenöl und Getreide weltweit.

Nach den Krisenjahren 2014 bis 2016 wuchs die Wirtschaft kontinuierlich 3 bis 4 Prozent jährlich, auch wenn 2020 freilich ein Einbruch – bedingt durch die Corona-Krise – zu verzeichnen ist. Die Löhne und der Lebens­standard wuchsen seit 2016 beständig und zusätzlich haben sehr viele Arbeitsmigranten Geld an ihre Familien in der Ukraine transferiert (2019 ca. 5 Mrd. US-Dollar aus Polen). Das alles hatte auch einen sehr großen Einfluss auf das Konsumverhalten im Land. Der Absatz von Lebensmittelprodukten, besonders den impor­tier­ten, wuchs signifikant von Jahr zu Jahr. Die Corona-Krise bedeutete zwar eine Vollbremsung für die ukrainische Wirtschaft, dennoch ist zu erwarten, dass sie in den nächsten Jahren weiterwachsen wird, was wiederum neue Chancen für deutsche und europäische Hersteller von Lebensmittel­produkten mit sich bringen wird.



Das Freihandelsabkommen mit der EU und die Reform des ukrainischen Lebensmittel- und Wirtschaftsrechts

Das Freihandelsabkommen DCFTA ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Mit ihm wurde eine Freihandelszone errichtet, die in der Praxis zu einem Abbau von Handelshemmnissen, zur Anpassung ukrainischer Rechtsnormen an die EU-Standards sowie zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifizierungen führte.


Reduzierung der Einführzölle auf Waren (inkl. Lebensmittel

Es wurden von beiden Seiten Zollkontingente für Importe von bestimmte Warengruppen eingeführt (z.B. Hühner­fleisch, Schweinefleisch, Zucker). Hauptsächlich für Waren aus der Landwirtschaft und Lebensmittel­industrie wurden Übergangszeiten (bis zu 10 Jahre) für eine Zollsenkung bzw. -abschaffung eingeführt.


Vereinfachung von Zollprozesse #prozesse

Die Ukraine verpflichtet sich, im Bereich Zoll bzw. Zollrecht mehr Transparenz und Effizienz zu erreichen. Zollvorgänge sollen vereinfacht und in Bezug auf die Warenabfertigung nicht mehr so formalisiert ablaufen. Der Zeitaufwand für eine Zollerklärung soll reduziert werden. Große Fortschritte, v.a. durch die Errichtung des elektronischen Datenbanksystems „One Window“ 2016, sind im Bereich der Korruptionsbekämpfung bei den Zollbehörden erreicht worden. Seit 2018 gilt zudem für die Abfertigung von Lebensmittel eine vereinfachte Prozedur.


Schutz des Urheberrechts & freier sowie fairer Wettbewerb

Die Ukraine hat sich dazu verpflichtet, Urheberrechte und insbesondere die Herkunftsangaben von Lebensmitteln zu schützen. Weiterhin müssen Sicherheitsmaßnahmen für die Überwachung der Produktsicherheit sowie die Praktiken des unlauteren Wettbewerbs eingeführt werden.


Lebensmittelsicherheit und Schaffung von Behörden für die Kontrolle der Lebensmittel­sicherheit

Bereits seit 2014 sind alle Lebensmittelhersteller dazu verpflichtet, ein modernes HACCP-Sicherheitskon­trollsystem (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) einzurichten und aufrechtzuerhalten. Sie müssen alle Kriterien berücksichtigen, die die Sicherheit des Endprodukts beeinflussen könnten und diese dauerhaft überwachen.

2015 wurde der „Staatliche Dienst Ukraine für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz“ (State Service of Ukraine on Food Safety and Consumer Protection, kurz: SSUFSCP) errichtet. Er ist sowohl für ukrainische als auch importierte Lebensmittelprodukte zuständig.

Die Hauptaufgaben bestehen in der Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für Lebensmittel und der Überwachung bestimmter Maßnahmen, z.B.:

  • Verbraucherschutzgesetze,
  • Werbegesetze zum Schutz der Konsumenten,
  • Anforderungen für die Bildung, Festlegung und Anwendung der staatlich regulierten Preise für Lebensmittel,
  • veterinärhygienische Maßnahmen,
  • Anwendung pflanzengesundheitlicher Maßnahmen,
  • Rechtsvorschriften für Veterinärpräparate sowie
  • epidemiologische Bewertung von Hygienemaßnahmen durch staatliche Experten.


Das Ministerium für Gesundheitswesen ist weiterhin verantwortlich für alle Fragen der Lebensmittelsicherheit in öffentlichen Nahrungsmittelbetrieben, die epidemiologische Kontrolle von Krankheiten, die durch Lebens­mittel verursacht worden sind, sowie Maßnahmen, die auf die Vorbeugung und Beseitigung von lebensmittel­bedingten Krankheiten abzielen.

2018 ist ein Gesetz „Über die Staatliche Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Sicherheit von Lebensmitteln und Kontrolle des Wohlbefindens der Tiere“ in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden die einschlägigen europäischen Normen im ukrainischen Recht implementiert, v.a. die Vorschriften der EU-Verordnungen 854/2004, 882/2004, 669/2009 sowie der Richtlinie 97/78/EG. Das Gesetz führt eine Reihe von Neuerungen ein und regelt z.B. das Verfahren für die Inspektion von Lebensmittelunternehmen. Außerdem führt es zahlreiche Sanktionen für die Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Bereich der Lebensmittelqualität und -sicherheit ein.


Kennzeichnungsanforderungen

Außerdem ist die ukrainische Gesetzgebung für Lebensmittelinformationen an die europäischen Standards zur Bereitstellung der Informationen über Lebensmittel an die Verbraucher angeglichen worden (LMIV-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Seit dem 6. August 2019 ist dementsprechend das Gesetz „Über die Lebensmittelin­formation für Verbraucher” Nr. 2639-VIII (nachfolgend „Lebensmittelinformationsgesetz”) in Kraft. Die dort geregelten Anforderungen gelten nicht nur für die Kenn¬zeichnung, sondern auch für die Informationen, die Verbraucher über Lebensmittel durch die Werbung erhalten, sowie für deren Aufmachung. So sind alle Informationen verboten, die den Verbraucher irreführen könnten.

Die Definition der Kennzeichnung wurde im Gesetz neu gefasst und erstreckt sich auf alle Wörter, Angaben, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen, die sich auf ein Lebensmittel beziehen und auf Verpackungen, Schriftstücken, Tafeln, Etiketten, Verschlüssen jeglicher Art angebracht sind und das Lebensmittel begleiten oder sich darauf beziehen. Die Informationen über Lebensmittel müssen auf Ukrainisch verfasst sein, sie müssen gut lesbar und an gut sichtbarer Stelle angebracht sein.


Das Lebensmittelinformationsgesetz ist auf Lebensmittel anwendbar, die für Endverbraucher und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind. Verpflichtete nach dem Gesetz sind Importeure von Lebensmitteln und Unternehmen, unter deren Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird.

Übereinstimmend mit den Pflichtinformationen nach dem LIMV sind auch in der Ukraine folgende Informationen über verpackte Lebensmittel verpflichtend:

  • die Bezeichnung des Lebensmittels;
  • das Verzeichnis der Zutaten;
  • alle Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die im Anhang 1 zum Lebensmittel­informations­gesetz aufgeführt sind, sowie Zutaten und Verarbeitungs­hilfsstoffe, die Derivate eines im Anhang 1 zum Lebensmittel­­informations­­gesetz aufgeführten Stoffes oder Erzeug­nisses sind, die bei der Her­stellung/Zu­bereitung eines Lebensmittels verwendet werden und – ggf. in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien sowie Unverträglichkeiten auslösen;
  • die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten;
  • die Nettofüllmenge des Lebensmittels;
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum;
  • ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung;
  • der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers, der für die Information über Lebensmittel verantwortlich ist und bei eingeführten Lebensmitteln: Name sowie Anschrift des Importeurs
  • das Ursprungsland oder der Herkunftsort, sofern gesetzlich vorgesehen;
  • eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig ist, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden;
  • für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumen¬prozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent;
  • eine Nährwertinformation/-kennzeichnung.


Die besonderen Kenn­zeichnungs­anfor­derungen für die Angabe von Informationen über die enthaltenen Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien bzw. Unverträglichkeiten auslösen, gelten zudem auch für lose Ware. Diese Informationen sind in einer anderen Farbe oder Schriftart zu kennzeichnen und müssen für den Verbraucher sofort lesbar sein.
 
Durch das Lebensmittelinformationsgesetz wurden auch die Anforderungen zur Angabe der Haltbarkeitsdauer geändert. In Übereinstimmung mit dem LMIV wurden die neuen Begriffe des „Mindesthaltbarkeitsdatums” und „Verbrauchsdatums” eingeführt. In der Ukraine gilt zudem der Grundsatz, dass Lebens¬mittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft werden dürfen.
 
Im Lebensmittelinformationsgesetz sind zudem Strafen für die Angabe von Falsch- bzw. ungenauen Informationen über Lebensmittel vorgesehen. Auch für eine Irreführung der Verbraucher bzgl. der Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen könnten, ist eine Haftung der Marktteilnehmer vorgesehen. Das Gesetz leistet einen großen Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und stellt hohe Anforderungen an die Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln.


Besonderheiten für den Import von (spezifischen) Lebensmitteln

Die Ukraine ist Mitglied der WHO, WTO, OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) und CODEX (Alimentarius Commission). Die ukrainischen Gesetze, die nach der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit der EU verabschiedet worden sind, stimmen mit internationalen und europäischen Normen überein.

Die europäischen und internationalen Zertifikate werden in der Ukraine anerkannt, wobei die Importunter­nehmen aber für die entsprechenden Zertifikate bei den Zertifizierungsbehörden eine „Anerkennungsurkunde“ einholen müssen. Einige Produkte, wie Baby- und Sportlernahrung oder Diätprodukte, gelten als spezielle Lebensmittelprodukte. Die Importeure solcher Lebensmittel müssen sie vor dem Import beim Sanitär-epidemiologischen Dienst des Gesundheitsministeriums registrieren. Verpackungsmaterialien, die direkten Kontakt mit dem verpackten Produkt haben (Lebensmittelkontaktmaterial), z.B. Folien, Papier etc., unterliegen der staatlichen Prüfung durch die zuständigen Stellen des Gesundheitsministeriums. Schließlich ist in der Ukraine seit dem 2. August 2019 das Gesetz „Über die Grundprinzipien und Anforderungen für die ökologische Erzeugung, Handhabung und Kennzeichnung von Bioprodukten” in Kraft. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für den ökologischen Landbau in der Ukraine zu verbessern und ihn an die einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union anzupassen. Bioprodukte müssen als solche durch den SSUFSCP zertifiziert werden.


Fazit

Die Ukraine hat in den letzten Jahren sehr viel unternommen, um die Lebensmittelsicherheit und -information für Verbraucher zu verbessern und zu kontrollieren. Durch die Anpassung der meisten Normen an die europäischen Standards ist sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer durch eine klare Ordnung für den Lebensmittelmarkt mehr Rechtssicherheit entstanden. Es ist zu erwarten, dass sich der ukrainische Lebens­mittelmarkt weiterhin schnell und positiv entwickeln wird. Einerseits suchen ukrainische Lebensmittel­hersteller neue Absatzmärkte, anderseits sind importierte Lebensmittel bei den ukrainischen Konsumenten sehr begehrt. Als Folge wird sich die ukrainische Gesetzgebung in diesem Bereich weiterentwickeln und sich noch stärker an den europäischen Normen und Standards orientieren.

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