Steuern und Sozialabgaben senken: Gestaltungsformen der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Mexiko

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veröffentlicht am 23. Juli 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

von Philipp Bajorat

  

​Das mexikanische Steuer- und Sozialversicherungssystem bietet zahlreiche Anreize für Zuwendungen an Arbeitnehmer, abseits der herkömmlichen Lohn- und Gehalts­zahlung. So lassen sich Steuerlast und Sozialversicherungsbeiträge senken, während der Arbeitnehmer gleiche oder oftmals sogar höhere Netto-Zuwendungen erhält.
  

  

   

Die Analyse und Ausgestaltung ist vor dem Hintergrund des komplizierten mexikanischen Steuer- und Sozialversicherungsrechts stets im Einzelfall zu betrachten, Optimierungsspielraum gibt es jedoch so gut wie immer. Wir stellen Ihnen die Alternativen zur gewöhnlichen Gehaltszahlung vor.
 

Lebensmittelgutscheine („Vales de depensa“)

Die meisten mexikanischen Unternehmen vergeben Lebensmittelgutscheine an ihre Mitarbeiter, aus gutem Grund. Bis zu einem Betrag von monatlich rund 1.700 Pesos fallen auf die Lebensmittelgutscheine keine Sozial­abgaben an. Einkommensteuerfrei sind die Lebensmittelgutscheine bis zu einem monatlichen Betrag von rund 2.700 Pesos. Insbesondere für Arbeitnehmer, die Lebensmittelgutscheine deutlich über den genannten Frei­beträgen erhalten, lohnt sich jedoch eine Analyse, denn für den Arbeitgeber ist nicht der gesamte Betrag der Lebensmittelgutscheine eine abzugsfähige Betriebsausgabe. Es kann sich daher lohnen, zu hohe Zuwendungen durch Lebensmittelgutscheine in ein normales Gehalt umzuwandeln.
 

Sparpläne („Fondo de ahorro“)

Mexikanische Sparpläne funktionieren ähnlich den vermögenswirksamen Leistungen in Deutschland. Um die vollen Vorteile zu nutzen, ist es unter anderem wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge paritätisch leisten und der Sparplan mindestens einmal im Jahr an die Arbeitnehmer ausgeschüttet wird. Steuerbefreit ist der Sparplan bis zu einer monatlichen Einzahlung von rund 3.500 Pesos. Sozialabgaben fallen auch bei höheren Einzahlungen nicht an. Ähnlich zu den Lebensmittelgutscheinen lohnt sich oftmals ein Blick auf sehr hohe Sparplaneinzahlungen und deren Umwandlung in andere Gehaltsformen.
 

Kantine („Servicio de comedor“)

Gänzlich steuer- und sozialversicherungsfrei ist das Essensangebot an die Arbeitnehmer, sofern man einige wenige Vorschriften einhält. Diese Zuwendungsform lohnt sich vor allem bei niedrigen Gehaltsklassen und hat auch abgesehen von Steuervorteilen einen positiven Effekt auf die Belegschaft.
 

Krankenversicherungen

In vielen Fällen lohnt es sich, dass der Arbeitgeber die Beiträge einer privaten Krankenversicherung übernimmt, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer bereits die Höchstbeiträge der Sozialversicherung leistet. Zu beachten ist hier allerdings der im mexikanischen Arbeitsrecht verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz. Übernimmt der Arbeitgeber für auch nur einen Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung, muss die Zuwendung auch für alle dem Arbeitnehmer gleichgestellten Kollegen ebenfalls erfolgen, bspw. für alle Geschäftsführer, alle Manager oder alle Vorarbeiter. Über die Frage der Abzugsfähigkeit dieser Aufwendung für den Betrieb des Arbeitgebers herrscht in Mexiko Uneinigkeit. Wir konnten jedoch in der Vergangenheit vor den mexikanischen Finanzbehörden unsere Auffassung durchsetzen, dass 100 Prozent dieser Aufwendungen eine abzugsfähige Betriebsausgabe darstellen.
 

Fazit

Freibeträge und andere Steuer- und Sozialversicherungsanreize verändern sich häufig und werden in ihrer Höhe laufend angepasst. Wir empfehlen eine ordentliche Implementierung von unternehmensinternen Richtlinien für bestehende und neue Arbeitnehmer, die geordnete Zuwendung von geldwerten Vorteilen vorsieht, die in Mexiko steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt sind. Damit lassen sich in der Lohnbuchhaltung wertvolle Vorteile ausnutzen, ferner bieten sich die Zuwendungen als zusätzliche Gehalts­bestandteile zur Mitarbeiterbindung an. Die Implementierung und Überprüfung solcher Zuwendungen bzw. Gehaltsbestandteile sollte von erfahrenen Lohnbuchhaltern, Steuerberatern und Arbeitsrechtsanwälten aus einer Hand erfolgen.

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