Mexiko: Muss ich meine Marke registieren lassen?

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veröffentlicht am 2. Februar 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Ein Merkmal des gewerblichen Eigentums ist das Territorialitätsprinzip, d.h. sein Schutz gilt nur in dem Land, in dem es eingetragen ist. Wie werden ausländische Marken in Mexiko geschützt?  

 

  

  

 

In Mexiko werden Marken durch das mexikanische Institut für gewerbliches Eigentum (IMPI) geschützt, und der geltende Gesetzesrahmen ist das Bundesgesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums mit dessen Bestim­mun­gen. Wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson eine Marke im Ausland eintragen lässt und sie anschließend im mexikanischen Hoheitsgebiet verwendet und nutzt, muss die entsprechende Eintragung beim IMPI vorgenommen werden. 
 
Ebenso ist es möglich, den Schutz einer internationalen Marke über das Madrider Protokoll zu beantragen, wobei die Marke durch eine Anmeldung in den im Antrag angegebenen Ländern geschützt wird, sofern diese Mitgliedsländer des Protokolls sind. Obwohl das Madrider Protokoll ein Instrument ist, das ein einheitliches Verfahren für die internationale Registrierung einer Marke vorsieht, und die Länder, die diesem Vertrag bei­getreten sind, in den Vorteil dieses Verfahrens kommen, bedeutet dies nicht, dass die Marke automatisch international geschützt ist, da sie den Richtlinien des jeweiligen Landes entsprechen muss.
 
Die internationale Eintragung einer Marke im Rahmen des genannten Protokolls kann auf folgende Weise erfolgen:
  1. den Antrag auf Eintragung der Marke beim „Amt des Herkunftslandes” stellen, das für die Übermittlung des Antrags an die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) zuständig ist, und sodann nur deren Nutzung in Mexiko anzeigen, oder;
  2. Durch individuelle Eintragung in Mexiko durch Einreichung des Markenschutzantrags.
 
Die Bedeutung des Markenschutzes liegt darin, die Nachahmung der Marke durch Dritte, die nicht der Mar­keninhaber sind, zu vermeiden und andere Hersteller oder Lieferanten daran zu hindern, wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, indem sie ähnliche Produkte oder Dienstleistungen wie die eigene Marke anbieten.
 
Ohne Markenschutz erlangt das Unternehmen oder die Einzelperson keine Rechtssicherheit, stärkt nicht seinen Status als Inhaber, erlangt keine Marktposition, kann Dritten keine Lizenz zur Nutzung seiner Marke erteilen und kann nicht die Befugnis erwerben, ein Franchise zu betreiben. Das bedeutet, durch den Mar­ken­schutz werden künftige übermäßige Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten und Honorare vermieden. Das Unter­nehmen oder die Einzelperson läuft daher ohne Markenschutz Gefahr, dass seine Marke von anderen Unternehmen oder Personen verwendet wird, die nicht mit ihm verbunden sind. 
 
Aus diesem Grund ist es wichtig, die richtige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Exklusivität der Pro­duk­te oder Dienstleistungen durch die ordnungsgemäße Eintragung der Marke in Mexiko zu erhalten und alle möglichen Probleme und Risiken zu vermeiden, die die ordnungsgemäße Nutzung beeinträchtigen könnten.

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