Golden Visa – Aufenthaltsgenehmigung bei Investitionstätigkeit in Portugal

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​veröffentlicht am 22. März 2018

 

Europa ist und bleibt uneingeschränkt attraktiv. Ein ausgeglichenes Klima, gute Investitionsmöglichkeiten und v.a. unternehmerische und private Sicherheit sprechen dafür. Der Wirtschaftsraum der Europäischen Union erfährt eine zunehmende Attraktivität, da vermögende Privatpersonen und Unternehmer aus ausländischen Staaten in beruflicher und privater Hinsicht Zugang zu diesem europäischen Wirtschaftsraum (Schengen-Raum) bekommen möchten.

  

    

Durch ein Golden Visa (Schengen-Visa) gewähren einzelne europäische Staaten ausländischen Staatsbürgern eine Aufenthaltsgenehmigung und nach bestimmten Jahren auch die jeweiligen Staatsbürgerschaften. Im Wesentlichen ist der Zugang davon abhängig, ob Investitionen in den jeweiligen Ländern getätigt werden. Dadurch wird Kapital in die betreffenden EU-Länder kanalisiert und lokale Investitionen werden gefördert. Gleichzeitig haben ausländische Staatsbürger durch die Programme die Möglichkeit, sich ungehindert im Schengen-Raum zu bewegen.

 

Das sog. „Golden Visa”-Programm erfährt daher eine steigende Beliebtheit. Durch die besondere Ausgestaltung des „Golden Visa”-Programms von Portugal werden Investitionen in hohem Umfang nach Portugal getätigt.

 

Finden Sie weitere Informationen in unserem PDF-Dokument  „Residence Permit for Investment Activity in Portugal (ARI)” (Englisch).

  
Bitte beachten Sie: Die dargestellten Inhalte umschreiben die einzelnen Voraussetzungen, die jedoch von dem konkreten Sachverhalt und der jeweiligen Staatsbürgerschaft des Golden Visa-Antragstellers abhängig sind.

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Daniel Morgado

BPO Manager

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