Thailand: Gewerbliche Vermietung von Wohnraum

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veröffentlicht am 17. September 2018 / Lesedauer: ca. 1 Minute
 

Seit dem 1. Mai 2018 gilt die gewerbliche Vermietung von Wohnraum in Thailand als vertragsgebundenes Geschäft. Infolgedessen sind Vermieter an die geltenden Verbraucherschutzbestimmungen gebunden.
 
 

1. Als gewerbliche Vermietung gilt die Vermietung von mehr als 5 Wohneinheiten an einzelne Mieter zu Wohnzwecken. Die Wohneinheiten müssen sich nicht in ein und demselben Gebäude befinden.
  
Der Begriff Wohneinheit umfasst hierbei jegliche Art der Unterkunft – Häuser, Eigentums- oder Mietwohnungen.
 

2. Gemäß der neuen Bestimmungen sind gewerbliche Vermieter verpflichtet, bestimmte Klauseln in ihre Mietverträge aufzunehmen, die andernfalls per Gesetz als gegeben angenommen werden. Hier einige Beispiele:  
  • Dem Mieter muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mietvertrag kurzfristig mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
  • Mietkautionen sind binnen 7 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen.
  • Gründe für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter müssen im Vertrag eindeutig in roter Schrift kenntlich gemacht oder anderweitig hervorgehoben werden (Fett- oder Kursivdruck).
     
3. Weiterhin verbieten die neuen Bestimmungen einige Klauseln, wie beispielsweise:
  • das Einfordern einer Kaution, deren Höhe eine Monatsmiete übersteigt;
  • das unrechtmäßige Übertragen von Haftung an den Mieter, wie beispielsweise die Haftung für Schäden durch normalen Verschleiß.

 
Widerrechtlich im Vertrag enthaltene Klauseln gelten als nichtig. 
 

4. Gewerbliche Vermieter, die gegen die neuen Bestimmungen verstoßen, müssen mit Geldstrafen gemäß der geltenden Verbraucherschutzbestimmungen rechnen.
 
Vermieter und Mieter sollten ihre Mietverträge auf Vereinbarkeit mit den neuen Bestimmungen überprüfen.
 

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