Neue WTO-Vereinbarung zu innerstaatlichen Regulierungen im Dienstleistungshandel

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veröffentlicht am 20. Januar 2022 | Lesedauer ca. 4 Minuten

 

Nach Angaben der Abteilung für Wirtschaftsforschung und Statistik der WTO ist der Handel mit Dienstleistungen aktuell der am schnellsten wachsende Sektor der Weltwirtschaft und das insgesamt dynamischste Segment des Welthandels; sein Potenzial wird jedoch nach wie vor durch eine Reihe von Hemmnissen eingeschränkt, darunter die in zahlreichen Ländern fehlende Transparenz und Vorhersehbarkeit von Vorschriften sowie die in vielen Fällen fehlende Effizienz der erforderlichen Verwaltungsverfahren.

 

 

Allgemein

Am 2. Dezember 2021 wurde auf der 12. WTO-Ministerkonferenz die gemeinsame Initiative der Welthandelsorganisation zur Entwicklung neuer Disziplinen für die innerstaatliche Regulierung von Dienstleistungen für abgeschlossen erklärt. Die Teilnahme an dieser Initiative beruhte auf freiwilliger Basis, aber die aktuell 67 teilnehmenden Länder machen mehr als 73 Prozent des weltweiten Dienstleistungshandels aus. Ziel der Initiative war es, Disziplinen zu entwickeln, die die handelsbeschränkenden Auswirkungen von Maßnahmen im Zusammenhang mit Lizenzierungs- und Qualifikationsanforderungen und -verfahren sowie entsprechender technischer Normen abzuschwächen. Die WTO-Mitglieder untersuchten auch, wie die verhandelten Disziplinen im Verhältnis zu denjenigen stehen, die in regionalen Handelsabkommen wie dem Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) und anderen Freihandelsabkommen wie denen zwischen Singapur und der EU, China und der südostasiatischen Staatengemeinschaft (ASEAN) oder Indonesien und Australien vereinbart sind. Die Teilnehmer, zu denen auch drei ASEAN-Mitglieder, nämlich die Philippinen, Singapur und Thailand, gehören, schlossen die Verhandlungen über das Referenzpapier zur Regulierung des Dienstleistungssektors am 26. November 2021 ab. Sie beabsichtigen, die Disziplinen des Referenzpapiers als zusätzliche Verpflichtungen in ihre jeweiligen Anhänge des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) aufzunehmen.

 

Die WTO-Mitglieder haben grundsätzlich das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln, um bestimmte innen- oder wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. Dies kann zu Asymmetrien im Hinblick auf die Regelungstiefe der Dienstleistungsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten führen. Ein erheblicher Teil der Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor ist auf unterschiedliche sowie zum, Teil undurchsichtige Vorschriften und schwerfällige Verfahren zurückzuführen. So beklagen viele global agierende Unternehmen, dass die Beschaffung, das Ausfüllen und die Einreichung der Vielzahl von behördlichen Dokumenten, die für ihre Handelsgeschäfte erforderlich sind, sie einen erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand kosten. Vor diesem Hintergrund ist die Erkenntnis der erheblichen Schwierigkeiten von Dienstleistungsanbietern bei der Einhaltung der jeweiligen Vorschriften ein zentraler Beweggrund für die Initiative der WTO.

 

Artikel VI:4 des GATS sieht vor, dass die Mitglieder des Rates für den Handel mit Dienstleistungen über nachgeordnete Gremien die erforderlichen Disziplinen entwickeln, um sicherzustellen, dass innerstaatliche Maßnahmen in Bezug auf Qualifikationsanforderungen und -verfahren, technische Normen und Zulassungsanforderungen keine unnötigen Hindernisse für den Dienstleistungshandel darstellen. Der Schwerpunkt der Disziplinen, die als zusätzliche Verpflichtungen gemäß Artikel XVIII GATS behandelt werden, liegt auf Maßnahmen, die eng mit den lokalen Verfahren für die Genehmigung zur Erbringung einer Dienstleistung verbunden sind. Sie sollen sicherstellen, dass bestehende Marktzugangs- und Inländerbehandlungsverpflichtungen nicht durch unnötig aufwändige Genehmigungsverfahren ausgehebelt werden. Das Ziel besteht also darin, eine gute Regulierungspraxis zu schaffen, die dazu beiträgt, unbeabsichtigte handelsbeschränkende Auswirkungen von Genehmigungsverfahren abzuschwächen. Die Disziplinen sind so konzipiert, dass sie mit den unterschiedlichen Regulierungssystemen und -ansätzen der WTO-Mitglieder vereinbar sind.

 

Genehmigungsverfahren 

Das Referenzpapier über die innerstaatliche Regulierung von Dienstleistungen regelt, dass jedes Mitglied soweit wie möglich vermeiden soll, dass sich ein Antragsteller für jeden Antrag auf Genehmigung an mehr als eine zuständige Behörde wenden muss. Die Behörden sollen möglichst Anträge in elektronischer Form akzeptieren sowie anstelle von Originaldokumenten Kopien von Dokumenten zulassen, die gemäß nationaler Vorgaben des Mitglieds beglaubigt sind. Originaldokumente sollten nur verlangt werden, um die Integrität eines Genehmigungsverfahrens zu schützen.

 

Transparenz 

Zur Verbesserung der Verfahrenstransparenz müssen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit (i) einen indikativen Zeitrahmen für die Bearbeitung eines Antrags und (ii) ohne unangemessene Verzögerung Informationen über den Status des Antrags auf entsprechende Anfrage bereitstellen. Zudem müssen sie sich rechtzeitig vergewissern, dass ein Antrag vollständig ist, damit er nach den innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitglieds bearbeitet werden kann. Fehlende Rückmeldungen zu Antragsmängeln stellen für Investoren in der Verwaltungspraxis oft ein Problem dar.


Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz ist es außerdem erforderlich, dass alle für die Erlangung, Aufrechterhaltung, Änderung und Erneuerung einer solchen Genehmigung erforderlichen Informationen entweder veröffentlicht oder auf andere Weise schriftlich öffentlich zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag abgelehnt, sollte der Antragsteller über die Gründe für die Ablehnung und gegebenenfalls über die Verfahren zur erneuten Einreichung eines Antrags informiert werden. In diesem Zusammenhang sollte ein Antragsteller nicht allein aufgrund einer früheren Ablehnung daran gehindert werden, einen weiteren Antrag einzureichen.


Jedes Mitglied stellt sicher, dass die von seinen zuständigen Behörden erhobenen Verwaltungsgebühren angemessen und transparent sind, auf einer festgelegten Befugnis beruhen und die Erbringung der betreffenden Dienstleistung nicht an sich einschränken.

 

Technische Normen 

Die von den Behörden der Mitglieder angenommenen technischen Standards müssen in offenen und transparenten Verfahren entwickelt werden. In dieser Hinsicht haben die Mitglieder sicherzustellen, dass solche Standards auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen und die entsprechenden Verfahren unparteiisch und angemessen dafür sind, dass Antragsteller die Erfüllung der Anforderungen nachweisen können. Außerdem dürfen solche Maßnahmen nicht zwischen Männern und Frauen diskriminieren.

 

Weitere Disziplinen gelten für Maßnahmen der Mitglieder in Bezug auf Zulassungs- sowie Qualifikationsanforderungen und -verfahren, die den Handel mit Finanzdienstleistungen gemäß des diesbezüglichen GATS-Anhangs betreffen.

 

Spezifische Verpflichtungen der Teilnehmer 

Die an den Verhandlungen teilnehmenden WTO-Mitglieder haben Verpflichtungslisten vorgelegt, in denen sie darlegen, wie sie die neuen Vorschriften über die innerstaatliche Regulierung von Dienstleistungen in ihre bestehenden WTO-Verpflichtungen einbeziehen. Andere WTO-Mitglieder können sich der Erklärung jederzeit anschließen, indem sie die im Referenzpapier dargelegten Disziplinen als zusätzliche Verpflichtungen in ihre GATS-Listen aufnehmen. Vorbehaltlich des Abschlusses der jeweils erforderlichen innerstaatlichen Verfahren beabsichtigen die Teilnehmer, ihre Listen mit spezifischen Verpflichtungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Datum des Referenzpapiers zur Zertifizierung vorzulegen. Während Industrieländer wie die EU-Mitgliedstaaten oder Singapur die Verpflichtungen bereits weitgehend erfüllen, wird die Umsetzung in einigen Schwellenländern komplexer sein. Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten, insbesondere im Hinblick auf die teilnehmenden ASEAN-Mitglieder.

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