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Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 30. November 2011, den Entwurf einer umfassenden Verordnung zur Reform des Marktes für Jahresabschlussprüfungen großer börsennotierter Unternehmen vorgestellt. Die Initiative von Binnenmarktkommissar Michel Barnier soll dazu beitragen, nach der Finanz- und Wirtschaftskrise das Vertrauen der Märkte in die Unabhängigkeit des Prüferurteils zu stärken. Dazu sollen im Wesentlichen ein verbesserter Wettbewerb unter den großen international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und mehr Auswahl für die geprüften börsennotierten Unternehmen bei der Entscheidung für den Prüfer beitragen.

Kernelemente des Reformpakets sind die verpflichtende Rotation des Abschlussprüfers großer börsennotierter Unternehmen nach sechs bzw. im Falle eines Joint Audit nach neun Jahren, die verschärfte Trennung von Prüfung und Beratung, ein Verbot von Big Four-Only-Klauseln in Finanzierungsverträgen und eine europaweit einheitliche Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats und seines Prüfungsausschusses (Audit Committee).

Allerdings ist die ursprünglich angekündigte Einführung verpflichtender Joint Audits für alle großen börsennotierten Unternehmen in dem Entwurf, der Ausgangspunkt der jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen wird, nicht enthalten. Rödl & Partner wird sich dafür einsetzen, dass die zwingende Einbeziehung einer weiteren Prüfungsgesellschaft aus dem Kreis außerhalb der vier größten Organisationen als Joint Audit oder sogenanntes Shared Audit in die endgültige Regelung aufgenommen wird. „Wir unterstützen die Initiative der Europäischen Kommission, für besseren Wettbewerb in dem ungesund konzentrierten Markt für Abschlussprüfung großer börsennotierter Unternehmen zu sorgen. Ohne das Joint Audit fehlt aber das Herzstück des Reformpakets. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen greifen nur dann, wenn ein freier Wettbewerb und eine noch stärker sichtbare Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer durchgesetzt wird. Dafür ist die obligatorische Einbeziehung einer weiteren Prüfungsgesellschaft außerhalb der vier derzeit marktbeherrschenden unverzichtbar“, erklärt der Geschäftsführende Partner Dr. Peter Bömelburg von Rödl & Partner.

„Es besteht Einigkeit darüber, dass sich die Strukturen des Prüfungsmarktes in dem Segment der großen börsennotierten Unternehmen ändern müssen. Wichtig ist aber, dass die Interessen der international tätigen mittelständischen Unternehmen und Familiengesellschaften durch die Änderungsvorschläge nicht berührt werden“, betont der Geschäftsführende Partner Martin Wambach. „Diese Unternehmen setzen auf unabhängige Wirtschaftsprüfer als Partner, die unternehmerische Erfahrung mitbringen. Dazu gehört auch die Beratung.“

„Es ist gut, dass die konkreten Vorschläge der Kommission nun endlich auf dem Tisch lie-gen und diskutiert werden können. Wir brauchen eine offene und transparente Debatte, an der alle heute bereits weltweit agierenden Prüfungsgesellschaften wie Rödl & Partner und alle betroffenen Unternehmen und Aufsichtsorgane teilnehmen“, betont Bömelburg. „Jetzt kommt es darauf an, dass wir das Ziel eines fairen Wettbewerbs, die Stärkung der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer und eine höhere Qualität der Jahresabschlussprüfung in den Mittelpunkt rücken. Wir werden den Europäischen Gesetzgeber darin weiter bestärken, dass das Vertrauen in die Wirtschaftsprüfung zurückgegewonnen werden muss, und uns für ein sinnvolles, stimmiges Reformpaket im Interesse unserer Mandanten und unseres Berufststands weiter engagieren.“