KRITIS​-Auditierung und -beratung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen stehen vor komplexen Anforderungen – gesetzliche Vorgaben, Sicherheitsstandards und Nachweispflichten gegenüber dem Gesetzgeber. Fehler oder Verzögerungen können zu Sanktionen führen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährden. Mit unserer KRITIS-Beratung machen wir diese Anforderungen beherrschbar. Wir analysieren Ihre Prozesse, entwickeln individuelle Sicherheitskonzepte und begleiten Sie bei der Umsetzung – praxisnah, effizient und compliant. So schaffen Sie Sicherheit für Ihre Organisation.
Falk Hofmann
Partner
ISO/IEC27001/KRITIS -Auditor
Jonas Dikau
Manager
B.Sc. Informationsmanagement

Der KRITIS-Betreiber ist muss zur Erfüllung seiner Nachweispflicht gegenüber dem BSI eine prüfende Stelle beauftragen. Diese stellt ein geeignetes, qualifiziertes und unabhängiges Prüfungsteam zusammen und führt die Prüfung gemäß § 8a BSIG durch. Auf Veranlassung des BSI sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaften derart geeignete prüfende Stellen. Zudem haben wir einen hohen Qualitäts- und Zuverlässigkeitsanspruch bei allen Prüfungstätigkeiten. Durch unser breites Spektrum an erfahrenen Auditoren stehen wir als Branchenexperten außerdem mit der notwendigen branchenspezifischen Informationssicherheitskompetenz sowie der zusätzlich erforderlichen Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG zur Verfügung.

KRITIS-Beratung

  • Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen nach IT-Sicherheitsgesetz und BSI-KritisV
  • Maßgeschneiderte Sicherheitskonzept für Ihre spezifische Infrastruktur und Branche.
  • Risikoanalyse & Schwachstellenmanagement zur Identifikation und Bewertung von Bedrohungen Ihrer kritischen Systeme.
  • Durchführung interner Audits
  • Begleitung der Audit-Vorbereitung / Nachweisprüfungen
  • Beratung zu Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung oder weiteren Sicherheitslösungen

KRITIS-Nachweisprüfung nach § 8a Absatz 3 BSIG

  • Durchführung der Nachweisprüfung nach § 8a Absatz 3 BSIG inkl. Prüfung der Systeme zur Angriffserkennung nach § 8a Absatz 1a BSIG
  • Prüfungen auf Grundlage
    • der Norm ISO 27001,
    • des B3S (falls in Ihrer Branche verfügbar) oder
    • der Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 und Absatz 1a BSIG umzusetzenden Maßnahmen
  • Erstellung des Prüfplans, der Mängelliste sowie der erforderlichen Nachweisdokumente für das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Managed ISMS Service

​Verwalten Sie Ihr ISMS, DSMS oder BCMS einfach und digital über das „Managed ISMS Service“ gehostet in der cloudgermany.

Managed ISMS Service

Reporting Trends & Solutions

Ihr Update aus der Wirtschaftsprüfung: Relevante Insights zu Audit, Reporting, ESG, GRC, Deals, Digitale Transformation, Cybersecurity & Co. – kompakt, lösungsorientiert und aus einer Hand.

Zum Newsletter