KRITIS​-Auditierung und -beratung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen stehen vor komplexen Anforderungen – gesetzliche Vorgaben, Sicherheitsstandards und Nachweispflichten gegenüber dem Gesetzgeber. Fehler oder Verzögerungen können zu Sanktionen führen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährden. Mit unserer KRITIS-Beratung machen wir diese Anforderungen beherrschbar. Wir analysieren Ihre Prozesse, entwickeln individuelle Sicherheitskonzepte und begleiten Sie bei der Umsetzung – praxisnah, effizient und compliant. So schaffen Sie Sicherheit für Ihre Organisation.
Falk Hofmann
Partner
ISO/IEC27001/KRITIS -Auditor
Jonas Dikau
Manager
B.Sc. Informationsmanagement
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Der KRITIS-Betreiber ist muss zur Erfüllung seiner Nachweispflicht gegenüber dem BSI eine prüfende Stelle beauftragen. Diese stellt ein geeignetes, qualifiziertes und unabhängiges Prüfungsteam zusammen und führt die Prüfung gemäß § 8a BSIG durch. Auf Veranlassung des BSI sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaften derart geeignete prüfende Stellen. Zudem haben wir einen hohen Qualitäts- und Zuverlässigkeitsanspruch bei allen Prüfungstätigkeiten. Durch unser breites Spektrum an erfahrenen Auditoren stehen wir als Branchenexperten außerdem mit der notwendigen branchenspezifischen Informationssicherheitskompetenz sowie der zusätzlich erforderlichen Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG zur Verfügung.

KRITIS-Beratung

  • Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen nach IT-Sicherheitsgesetz und BSI-KritisV
  • Maßgeschneiderte Sicherheitskonzept für Ihre spezifische Infrastruktur und Branche.
  • Risikoanalyse & Schwachstellenmanagement zur Identifikation und Bewertung von Bedrohungen Ihrer kritischen Systeme.
  • Durchführung interner Audits
  • Begleitung der Audit-Vorbereitung / Nachweisprüfungen
  • Beratung zu Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung oder weiteren Sicherheitslösungen

KRITIS-Nachweisprüfung nach § 8a Absatz 3 BSIG

  • Durchführung der Nachweisprüfung nach § 8a Absatz 3 BSIG inkl. Prüfung der Systeme zur Angriffserkennung nach § 8a Absatz 1a BSIG
  • Prüfungen auf Grundlage
    • der Norm ISO 27001,
    • des B3S (falls in Ihrer Branche verfügbar) oder
    • der Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 und Absatz 1a BSIG umzusetzenden Maßnahmen
  • Erstellung des Prüfplans, der Mängelliste sowie der erforderlichen Nachweisdokumente für das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Managed ISMS Service

Verwalten Sie Ihr ISMS, DSMS oder BCMS einfach und digital über das „Managed ISMS Service“ gehostet in der cloudgermany.

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