Enforcement Beratung​

Ein entscheidender Faktor, um das Vertrauen der Kapitalmärkte in die Rechnungslegung sicherzustellen, ist das sog. Enforcement-Verfahren bereits geprüfter Abschlüsse. In Deutschland wird dieses seit 2022 vollständig durch die BaFin durchgeführt. Je nach Ergebnis des Verfahrens drohen Unternehmen Fehlerbekanntmachungen mit entsprechend negativen Außenwirkungen. Wir begleiten Sie umfassend bei anhängigen Enforcement-Verfahren, um dies zu vermeiden und einen effizienten Ablauf zu gewährleisten.​
Thomas Rattler
Partner
CPA, Diplom-Betriebswirt (FH), Wirtschaftsprüfer
Dr. David Shirkhani
Associate Partner
Master of Science
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Kapitalmarktorientierte Unternehmen durchlaufen das Enforcement-Verfahren durch die BaFin. Diese wählt die zu prüfenden Abschlüsse anlassbezogen sowie stichprobenartig aus. Gegenstand der Prüfung sind in der Regel die bereits testierten und veröffentlichten Konzernabschlüsse nach IFRS. Aufgrund der Vielzahl komplexer und ermessenbehafteter Regelungen ist das Fehlerpotential vergleichsweise hoch. Etwaige festgestellte Fehler werden auf der Internet-Präsenz der BaFin veröffentlicht und senden ein negatives Signal an den Kapitalmarkt. 

Ultimatives Ziel eines Enforcement-Verfahrens ist es, eine Fehlerfeststellung zu vermeiden und die BaFin von der Angemessenheit der vorgenommenen Bilanzierung zu überzeugen. Der Schlüssel liegt in einer überzeugenden Darlegung der eigenen Argumentation in den schriftlich zu verfassenden Antwortschreiben. Da sich Enforcement-Verfahren als langwierig und aufwendig erweisen können, ist eine effiziente und zielgerichtete Informationsbereitstellung und Kommunikation mit der BaFin ein weiterer entscheidender Erfolgsfaktor für einen möglichst ressourcenschonenden Ablauf des Verfahrens. 

Wir begleiten Sie bei Enforcement-Verfahren mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung – präventiv, während einer BaFin-Prüfung oder nachgelagert bei Hinweisen oder Fehlerfeststellungen, je nach Ihrem Bedarf. 

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