Prüfungsbericht Global Format GmbH & Co. KG

Martin Mannes
Certified Information Systems Auditor (CISA)
Christian Holtmann
Associate Partner
Steuerberater
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Global Format GmbH & Co. KG, München, hat die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Prüfung der Beschreibung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie der Ausgestaltung und Wirksamkeit von Kontrollen zur Erreichung der in der Beschreibung dargestellten Kontrollziele für den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 gemäß dem „IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen (IDW PS 951 n.F. (03.2021))“ beauftragt.

Der Zugang zu diesem Bericht setzt die Nutzung dieses Onlineportals, die Angabe der Kontaktdaten unter Berücksichtigung der Pflichtfelder (*) sowie die vorherige Kenntnisnahme und Zustimmung zu den nachstehenden Bedingungen voraus:

1. Der Bericht wurde auf Grundlage eines Vertrags zwischen unserem Mandanten und uns erstellt. Diesem Vertrag liegen, auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die dem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 zugrunde.

2. Der Bericht gibt den Stand der Erkenntnisse wieder, die zum Zeitpunkt seiner Erstellung vorlagen. Eine Aktualisierung des Berichts war nicht Gegenstand der Beauftragung und wurde dementsprechend nicht vorgenommen.

3. Der Bericht ist vertraulich zu behandeln. Ein Zugang zu dem Bericht darf ausschließlich auf dem Wege des Onlineportals erfolgen. Gesetzliche Einsichtsrechte von Abschlussprüfern der auslagernden Unternehmen nach § 320 HGB bleiben unberührt.

4. Gemäß dem Vertrag mit unserem Mandanten ist unsere gemeinschaftliche Haftung unserem Mandanten, Ihnen sowie jedem weiteren auslagernden Unternehmen gegenüber auf den Höchstbetrag beschränkt, der sich aus den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 ergibt. Die Verwendung des Berichts für Zwecke der Abschlussprüfung Ihrer Gesellschaft liegt in der alleinigen Verantwortung Ihres Abschlussprüfers.

5. Auf die getroffene Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Nürnberg.

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