RÖDL pCbCR Governance Suite
Ihre Governance‑Lösung für ein sicheres pCbCR‑Reporting.
Für die inhaltliche Richtigkeit und die fristgerechte Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts tragen Geschäftsführung und Vorstand die Verantwortung. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber keine verpflichtende inhaltliche Prüfung des pCbCR durch den Abschlussprüfer vor. Damit liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, selbst für belastbare Prozesse, verlässliche Daten und eine ordnungsgemäße Offenlegung zu sorgen.
Die RÖDL pCbCR Governance Suite setzt genau an diesem Punkt an. Sie unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheit nicht erst im fertigen Bericht zu schaffen, sondern bereits im gesamten Reporting‑ und Offenlegungsprozess. Grundlage sind klare und belastbare Prozessstrukturen. Diese sorgen für konsistente und nachvollziehbare Inhalte. Zugleich wird eine technisch korrekte und EU‑konforme Veröffentlichung des pCbCR sichergestellt.
Das pCbCR und das steuerliche CbCR als Bestandteil der Verrechnungspreisdokumentation basieren auf derselben Daten‑ und Kennzahlenbasis. Die Suite nutzt diese gemeinsame Grundlage und verbindet steuerliches und öffentliches Reporting einem durchgängigen Governance‑Ansatz.
Ihr Mehrwert auf einen Blick
- Klar strukturierter und nachvollziehbarer Gesamtprozess
- Verlässliche und konsistente Datenbasis
- Sicherheit über Inhalte und Offenlegung
- Technisch korrekte Umsetzung im XHTML‑Format
-
Modular aufgebaut – einzeln nutzbar oder kombinierbar
- Ein integriertes Team aus Audit, Tax, GRC und Data
Prüfen. Absichern. Offenlegen.
Sicherheit entsteht nicht im Bericht. Sicherheit entsteht im Prozess.
Die Bausteine Ihrer pCbCR Governance Suite
Mit der RÖDL pCbCR Governance Suite adressieren Sie alle wesentlichen Aspekte eines sicheren pCbCR‑Reportings. Die Bausteine decken den gesamten Weg von der Prozessgestaltung über die Berichtsqualität bis zur technischen Offenlegung ab und können flexibel eingesetzt oder miteinander kombiniert werden – abgestimmt auf Ihre Governance‑Anforderungen.
Ihr Einstieg in die pCbCR Governance
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie pCbCR organisatorisch, prozessual und governance‑seitig einzuordnen ist.
Auf Wunsch unterstützen wir Unternehmen vorab im Rahmen eines Workshops dabei, den Reifegrad ihrer pCbCR‑Governance einzuordnen und den geeigneten Zuschnitt der RÖDL pCbCR Governance Suite festzulegen.
- Einordnung der pCbCR‑Pflichten aus Governance‑, Steuer‑ und Reporting‑Sicht
- Klärung von Rollen und Verantwortlichkeiten (Vorstand, GRC, Tax, Accounting)
- Diskussion typischer Risiko‑ und Fehlstellen entlang des pCbCR‑Prozesses
- Ableitung eines passenden Einsatzes der Bausteine der RÖDL pCbCR Governance Suite
Für Unternehmensleitung und Aufsichtsrat ist entscheidend, dass das pCbCR auf einem verlässlichen Reportingprozess mit wirksamen Kontrollen basiert. Wer Sicherheit im Prozess schafft, reduziert Fehler, vermeidet unnötige Prüfungsaufwände und begrenzt die Governance‑Kosten insgesamt.
Steffen Freytag
Partner
Für wen ist die pCbCR Governance Suite geeignet?
- Aufsichtsräte sowie Vorstände und Geschäftsleitungen
- CFO, Tax, Accounting und Reporting
- GRC, Compliance, ICS und Tax CMS
- Data‑ und Digital‑Verantwortliche
Rechtsrahmen zum pCbCR
Der Ertragsteuerinformationsbericht ist nach den §§ 342 ff. HGB offenzulegen. Für die inhaltliche Richtigkeit und die fristgerechte Veröffentlichung sind Geschäftsführung bzw. Vorstand verantwortlich. Eine gesetzliche inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist nicht vorgesehen; bei inländischen Aktiengesellschaften prüft der Aufsichtsrat die inhaltliche Richtigkeit und ordnungsgemäße Offenlegung. Die technischen Vorgaben zur Veröffentlichung ergeben sich aus dem EU‑Recht.
FAQ zum pCbCR
Wer ist vom pCbCR betroffen?
Vom pCbCR betroffen sind große multinationale Unternehmensgruppen im Anwendungsbereich der §§ 342 ff. HGB. Berichtspflichtig sind insbesondere Unternehmen, deren Konzernumsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 750 Mio. EUR betragen.
Wer ein steuerliches CbCR erstellen muss, fällt in der Regel auch unter die pCbCR-Berichtspflicht.
Ab wann ist das pCbCR verpflichtend anzuwenden?
Das pCbCR ist erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen.
Wann ist das pCcCR offenzulegen?
Das pCcCR ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres im Unternehmensregister zu veröffentlichen.
Welche Inhalte sinad im pCbCR verpflichtend offenzulegen?
Offenzulegen sind unter anderem Angaben zu den Tätigkeiten, der Anzahl der Mitarbeitenden, den Umsätzen, dem Ergebnis vor Steuern sowie den gezahlten und noch zu zahlenden Ertragsteuern je Steuerhoheitsgebiet.
In welchem Format ist der pCbCR zu veröffentlichen?
Das pCbCR ist im maschinenlesbaren XHTML‑Format mit iXBRL‑Auszeichnung gemäß den geltenden EU‑Vorgaben zu erstellen und offenzulegen.
Wer trägt die Verantwortung für das pCbCR?
Für die inhaltliche Richtigkeit und die fristgerechte Offenlegung des pCbCR sind Geschäftsführung bzw. Vorstand verantwortlich. Bei inländischen Aktiengesellschaften überwacht der Aufsichtsrat die ordnungsgemäße Offenlegung.
Zudem muss der Aufsichtsrat einer KGaA sowie das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan einer SE das pCbCR und gegebenenfalls die Erklärung über einen fehlenden gesetzeskonformen Bericht prüfen. (§§ 171 Abs. 1 Satz 4 AktG; § 47 Abs. 4a SEAG).
Gibt es eine verpflichtende inhaltliche Abschlussprüfung des pCbCR?
Nein. Der Gesetzgeber sieht keine verpflichtende inhaltliche Prüfung des pCbCR durch den Abschlussprüfer vor. Die erforderliche Sicherheit ist daher durch belastbare Governance‑, Prozess‑ und Kontrollstrukturen im Unternehmen sicherzustellen.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen die Pflicht zur Erstellung oder Veröffentlichung des pCbCR sowie gegen die Offenlegung im Unternehmensregister können im Wege von Buß‑ oder Ordnungsgeldern von bis zu 250.000 EUR sanktioniert werden.
Was unterscheidet den pCbCR vom steuerlichen CbCR?
Im Unterschied zum steuerlichen CbCR nach § 138a AO, das nur den Finanzbehörden zugänglich ist, richtet sich das pCbCR ausdrücklich an die breite Öffentlichkeit.


