RÖDL pCbCR Governance Suite

Große multinationale Unternehmensgruppen sind verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht (Public Country‑by‑Country Reporting, pCbCR) zu veröffentlichen. Die Anforderungen stellen Unternehmen vor die Herausforderung, steuerliche Informationen transparent und konsistent aufzubereiten. Mit der RÖDL pCbCR Governance Suite begleiten wir Sie dabei, das pCbCR rechtssicher und technisch einwandfrei zu erstellen und offenzulegen.
Theresa Gäpel
Associate Partner
Steuerberaterin, Lucanet.Certified Professional

Ihre Governance‑Lösung für ein sicheres pCbCR‑Reporting.

Für die inhaltliche Richtigkeit und die fristgerechte Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts tragen Geschäftsführung und Vorstand die Verantwortung. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber keine verpflichtende inhaltliche Prüfung des pCbCR durch den Abschlussprüfer vor. Damit liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, selbst für belastbare Prozesse, verlässliche Daten und eine ordnungsgemäße Offenlegung zu sorgen.

Die RÖDL pCbCR Governance Suite setzt genau an diesem Punkt an. Sie unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheit nicht erst im fertigen Bericht zu schaffen, sondern bereits im gesamten Reporting‑ und Offenlegungsprozess. Grundlage sind klare und belastbare Prozessstrukturen. Diese sorgen für konsistente und nachvollziehbare Inhalte. Zugleich wird eine technisch korrekte und EU‑konforme Veröffentlichung des pCbCR sichergestellt.

Das pCbCR und das steuerliche CbCR als Bestandteil der Verrechnungspreisdokumentation basieren auf derselben Daten‑ und Kennzahlenbasis. Die Suite nutzt diese gemeinsame Grundlage und verbindet steuerliches  und öffentliches Reporting einem durchgängigen Governance‑Ansatz.

Ihr Mehrwert auf einen Blick
  • Klar strukturierter und nachvollziehbarer Gesamtprozess
  • Verlässliche und konsistente Datenbasis
  • Sicherheit über Inhalte und Offenlegung
  • Technisch korrekte Umsetzung im XHTML‑Format
  • Modular aufgebaut – einzeln nutzbar oder kombinierbar
  • Ein integriertes Team aus Audit, Tax, GRC und Data

Prüfen. Absichern. Offenlegen.

Sicherheit entsteht nicht im Bericht. Sicherheit entsteht im Prozess.

Die Bausteine Ihrer pCbCR Governance Suite

Mit der RÖDL pCbCR Governance Suite adressieren Sie alle wesentlichen Aspekte eines sicheren pCbCR‑Reportings. Die Bausteine decken den gesamten Weg von der Prozessgestaltung über die Berichtsqualität bis zur technischen Offenlegung ab und können flexibel eingesetzt oder miteinander kombiniert werden – abgestimmt auf Ihre Governance‑Anforderungen.

Process Assurance pCbCR

Prüfungsnahe Absicherung eines stabilen und reproduzierbaren pCbCR‑Berichterstattungs‑ und Offenlegungsprozesses.

Wir prüfen und beurteilen den gesamten Berichterstattungs‑ und Offenlegungsprozess für das pCbCR einschließlich der zugrunde liegenden organisatorischen Strukturen und Kontrollen, um eine verlässliche und nachvollziehbare Prozessbasis zu schaffen.

Zentrale Leistungen:

  • Analyse von Aufbau‑ und Ablauforganisation des pCbCR‑Prozesses
  • Beurteilung von Kontrolldesign und Wirksamkeit wesentlicher Kontrollen
  • Identifikation von Risiken, Inkonsistenzen und Prozessschwächen
  • Reifegradbewertung des pCbCR‑Reportingprozesses
  • Ableitung konkreter und priorisierter Handlungsempfehlungen zur Prozessverbesserung
Steffen Freytag
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Reporting Assurance pCbCR

Prüferische Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Konsistenz der pCbCR‑Inhalte mit dokumentiertem Gesamturteil.

Wir prüfen die Inhalte des Ertragsteuerinformationsberichts auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz auf hohem Prüfungsniveau, um eine verlässliche Grundlage für die öffentliche Offenlegung zu schaffen.

Zentrale Leistungen:

  • Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der gesetzlichen Pflichtangaben
  • Analyse der Datenaggregation und sachgerechten Zuordnung je Steuerhoheitsgebiet
  • Prüfung von Berechnungslogiken, Ableitungen und Ermessensentscheidungen
  • Konsistenzprüfung zum Jahres‑ oder Konzernabschluss
  • Beurteilung relevanter Kontrollen im Reportingprozess
  • Prüfungsbericht mit Gesamturteil zur Ordnungsmäßigkeit des pCbCR
Steffen Freytag
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Karsten Luce
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Digital Disclosure & Advisory pCbCR

Technisch valide Umsetzung der pCbCR-Offenlegung – kombiniert mit gezielter fachlicher Beratung.

Wir unterstützen Sie fachlich bei der Aufbereitung der offenzulegenden Informationen und übernehmen die technische Erstellung und Validierung der Offenlegungsdateien für das pCbCR.

Zentrale Leistungen:

  • Fachliche Unterstützung bei der Datenerhebung und strukturierten Aufbereitung
  • Plausibilisierung und inhaltliche Einordnung der offenzulegenden Informationen
  • Beratung zu Anwendungsbereich, Aufbau, Inhalt und zulässigen Offenlegungsoptionen des pCbCR
  • iXBRL‑Tagging gemäß den geltenden EU‑Vorgaben
  • Konvertierung der finalen Inhalte in das vorgeschriebene XHTML‑Format
  • Technische Validierung und Bereitstellung der Offenlegungsdatei
  • Optional: Einreichung beim Unternehmensregister
Theresa Gäpel
Associate Partner
Steuerberaterin, Lucanet.Certified Professional
Daniel Götz
Senior Associate
Consultant

Ihr Einstieg in die pCbCR Governance


Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie pCbCR organisatorisch, prozessual und governance‑seitig einzuordnen ist.

Auf Wunsch unterstützen wir Unternehmen vorab im Rahmen eines Workshops dabei, den Reifegrad ihrer pCbCR‑Governance einzuordnen und den geeigneten Zuschnitt der RÖDL pCbCR Governance Suite festzulegen.

 

  • Einordnung der pCbCR‑Pflichten aus Governance‑, Steuer‑ und Reporting‑Sicht
  • Klärung von Rollen und Verantwortlichkeiten (Vorstand, GRC, Tax, Accounting)
  • Diskussion typischer Risiko‑ und Fehlstellen entlang des pCbCR‑Prozesses
  • Ableitung eines passenden Einsatzes der Bausteine der RÖDL pCbCR Governance Suite

 

Für Unternehmensleitung und Aufsichtsrat ist entscheidend, dass das pCbCR auf einem verlässlichen Reportingprozess mit wirksamen Kontrollen basiert. Wer Sicherheit im Prozess schafft, reduziert Fehler, vermeidet unnötige Prüfungsaufwände und begrenzt die Governance‑Kosten insgesamt.

Steffen Freytag
Partner

Für wen ist die pCbCR Governance Suite geeignet?

  • Aufsichtsräte sowie Vorstände und Geschäftsleitungen
  • CFO, Tax, Accounting und Reporting
  • GRC, Compliance, ICS und Tax CMS
  • Data‑ und Digital‑Verantwortliche
Rechtsrahmen zum pCbCR

Der Ertragsteuerinformationsbericht ist nach den §§ 342 ff. HGB offenzulegen. Für die inhaltliche Richtigkeit und die fristgerechte Veröffentlichung sind Geschäftsführung bzw. Vorstand verantwortlich. Eine gesetzliche inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist nicht vorgesehen; bei inländischen Aktiengesellschaften prüft der Aufsichtsrat die inhaltliche Richtigkeit und ordnungsgemäße Offenlegung. Die technischen Vorgaben zur Veröffentlichung ergeben sich aus dem EU‑Recht.

FAQ zum pCbCR

Wer ist vom pCbCR betroffen?

Vom pCbCR betroffen sind große multinationale Unternehmensgruppen im Anwendungsbereich der §§ 342 ff. HGB. Berichtspflichtig sind insbesondere Unternehmen, deren Konzernumsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 750 Mio. EUR betragen.

Wer ein steuerliches CbCR erstellen muss, fällt in der Regel auch unter die pCbCR-Berichtspflicht.

Ab wann ist das pCbCR verpflichtend anzuwenden?

Das pCbCR ist erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen.

Wann ist das pCcCR offenzulegen?

Das pCcCR ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres im Unternehmensregister zu veröffentlichen.

Welche Inhalte sinad im pCbCR verpflichtend offenzulegen?

Offenzulegen sind unter anderem Angaben zu den Tätigkeiten, der Anzahl der Mitarbeitenden, den Umsätzen, dem Ergebnis vor Steuern sowie den gezahlten und noch zu zahlenden Ertragsteuern je Steuerhoheitsgebiet.

In welchem Format ist der pCbCR zu veröffentlichen?

Das pCbCR ist im maschinenlesbaren XHTML‑Format mit iXBRL‑Auszeichnung gemäß den geltenden EU‑Vorgaben zu erstellen und offenzulegen.

Wer trägt die Verantwortung für das pCbCR?

Für die inhaltliche Richtigkeit und die fristgerechte Offenlegung des pCbCR sind Geschäftsführung bzw. Vorstand verantwortlich. Bei inländischen Aktiengesellschaften überwacht der Aufsichtsrat die ordnungsgemäße Offenlegung.

Zudem muss der Aufsichtsrat einer KGaA sowie das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan einer SE das pCbCR und gegebenenfalls die Erklärung über einen fehlenden gesetzeskonformen Bericht prüfen. (§§ 171 Abs. 1 Satz 4 AktG; § 47 Abs. 4a SEAG).

Gibt es eine verpflichtende inhaltliche Abschlussprüfung des pCbCR?

Nein. Der Gesetzgeber sieht keine verpflichtende inhaltliche Prüfung des pCbCR durch den Abschlussprüfer vor. Die erforderliche Sicherheit ist daher durch belastbare Governance‑, Prozess‑ und Kontrollstrukturen im Unternehmen sicherzustellen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die Pflicht zur Erstellung oder Veröffentlichung des pCbCR sowie gegen die Offenlegung im Unternehmensregister können im Wege von Buß‑ oder Ordnungsgeldern von bis zu 250.000 EUR sanktioniert werden.

Was unterscheidet den pCbCR vom steuerlichen CbCR?

Im Unterschied zum steuerlichen CbCR nach § 138a AO, das nur den Finanzbehörden zugänglich ist, richtet sich das pCbCR ausdrücklich an die breite Öffentlichkeit.