Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft der RÖDL Unternehmensgruppe, die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung als Veranstalter benannt ist (nachfolgend „Veranstalter“ bzw. „RÖDL“), und dem an der Veranstaltung teilnehmenden Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend jeweils „Teilnehmer“). Leistungen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht erbracht.
1.2. Diese Teilnahmebedingungen gelten für sowohl für kostenlose als auch kostenpflichtige Veranstaltungen, die vom Veranstalter vor Ort in Präsenz, online über das Internet oder in hybrider Form durchgeführt werden.
1.3. Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich anders geregelt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, selbst wenn RÖDL diesen nicht widerspricht.

2. Anmeldung, Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung für eine Veranstaltung erfolgt mittels Online-Anmeldung, sofern nicht ausdrücklich abweichende Anmeldemöglichkeiten in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführt sind.
2.2. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung gibt der Teilnehmer ein Angebot zur Teilnahme ab. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst mit der Annahme des Angebots durch RÖDL zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die dem Teilnehmer innerhalb von sieben Werktagen per E-Mail zugesandt wird.
2.3. Bei Veranstaltungen mit begrenzten Teilnahmekapazitäten werden die Anmeldungen entsprechend dem Eingangsdatum der Anmeldung berücksichtigt. Sollte die maximale Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung erreicht werden, ist eine Anmeldung für dieses Veranstaltung nicht mehr möglich, es sei denn, ein Teilnehmerplatz wird durch Stornierung eines anderen Teilnehmers wieder frei.

3. Teilnahmegebühr

3.1. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der Teilnehmer verpflichtet, die ausgewiesene Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Teilnahmegebühren pro Person und Veranstaltungstermin zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt grundsätzlich im Nachgang der Veranstaltung gegen Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
3.3. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und vom Teilnehmer zu tragen, soweit nicht anders vereinbart.

4. Rücktritt

4.1. Der Teilnehmer hat das Recht, von einer erfolgten Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Erklärung des Rücktritts bedarf mindestens der Textform.
4.2. Im Falle eines Rücktritts von einer kostenpflichtigen Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Stornogebühr erhoben. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.
4.3. Wird die Veranstaltung kostenfrei angeboten, kann die Teilnahme jederzeit kostenfrei storniert werden. Um entsprechende Mitteilung wird gebeten.

5. Programm, -änderung, Absage

5.1. Die Details, der Ablauf und weitere Informationen zu einer Veranstaltung sind in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu finden.
5.2. Notwendige Programmänderungen, z.B. bei Erkrankung eines Referenten oder aus aktuellem Anlass, bleiben vorbehalten. RÖDL ist bemüht, Ihnen solche Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
5.3. Sollte ein Referent ausfallen oder die vom Veranstalter selbst zu bestimmende Mindestteilnehmerzahl vor dem Durchführungstermin nicht erreicht werden, behält RÖDL sich vor, die Veranstaltung abzusagen. Selbiges gilt in Fällen höherer Gewalt, wie Streik oder Naturkatastrophen oder bei Vorliegen anderer Umstände, die die Durchführung der Veranstaltung zu dem/den angekündigten Termin/en unmöglich machen. RÖDL wird so in einem solchen Fall so schnell wie möglich informieren.
5.4. Im Falle einer Absage der Veranstaltung erstattet RÖDL etwaige entrichtete Teilnahmegebühren zurück. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere für Reise- und Übernachtungskosten, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Absage der Veranstaltung beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von RÖDL.

6. Haftung

6.1. RÖDL haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RÖDL im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
6.3. Im Übrigen haftet RÖDL nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
6.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.5. Soweit die Haftung von RÖDL nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von RÖDL.

7. Datenschutz

Zur Durchführung der Veranstaltung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten, finden Sie in den Datenschutzhinweisen für Veranstaltungen.

8. Urheberrecht

8.1. Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.
8.2. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung der Inhalte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.

9. Verhaltensregeln

9.1. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Veranstaltung nicht zu stören und die Rechte anderer Teilnehmer zu respektieren.
9.2. Bei Veranstaltungen vor Ort in Präsenz ist jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten.
9.3. Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Teilnehmer bleiben unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
10.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen und ihrer übrigen Bestimmungen nicht.
10.3. Für die Auslegung und die Durchführung dieser Nutzungsbedingungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4. Der ausschließliche Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.

Stand: 11/2025