Rechtsberatung für den Anlagen- und Maschinenbau

Klar, vorausschauend, weltweit vernetzt: Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen – präzise, praxisnah und mit strategischem Blick. So schaffen wir Sicherheit für Ihre Entscheidungen. Als moderne Rechtsberatung verbinden wir juristische Exzellenz mit digitaler Denkweise. Für Lösungen, die nicht nur heute, sondern auch morgen tragen.
Horst Grätz
Partner
Rechtsanwalt
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Unsere Leistungen

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Tarifrecht und Restrukturierungen 

Ihre Auftragslage schwankt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden enger. Und die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie lassen Ihnen wenig Spielraum. Doch gerade jetzt brauchen Sie klare Lösungen – nicht zusätzliche Hindernisse. Wir kennen die Herausforderungen: Personalanpassungen sind notwendig, doch tarifvertragliche Kündigungsausschlüsse und Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen machen sie komplex. Hier setzen wir an. Mit präziser Beratung zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtssicher handeln – ohne unnötige Risiken oder Verzögerungen. Sie stehen vor schwierigen Entscheidungen. Wir liefern die Klarheit, die Sie brauchen, um sie souverän umzusetzen. 

Kontaktieren Sie uns – und gestalten Sie Ihre Restrukturierung mit Weitsicht. 

Unsere Schwerpunkte

  • Personalanpassungen zur Personalkostenreduzierung und -optimierung, insbesondere bei Produktionsverlagerungen oder Rückgang der Nachfrage
  • Reaktionsmöglichkeiten auf Auftragseinbrüche, insbesondere Kurzarbeit und Arbeitszeitflexibilisierung
  • Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten und der Gewerkschaft (insbes. Interessenausgleich, Sozialplan oder Sanierungstarifverträge)
  • Fremdpersonaleinsatz zur Überbrückung von Auftragsschwankungen
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence beim Kauf von M+E-Unternehmen in Deutschland

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Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Victoria Caliebe
Associate Partner
Rechtsanwältin

Außenwirtschaftsrecht, Zoll & Exportkontrolle

Ihre Maschinen und Anlagen sind weltweit gefragt. Doch mit jedem Export wachsen die rechtlichen Hürden: Außenwirtschaftsrecht, Zollvorschriften, Exportkontrollen – besonders bei High-Tech-Produkten und sensiblen Technologien. Hier brauchen Sie Klarheit, keine Unsicherheit. Wir begleiten Sie durch das komplexe Regelwerk. Ob Investitionsprüfungen, Genehmigungsverfahren oder der Umgang mit Exportbeschränkungen: Wir sorgen dafür, dass Ihr internationales Geschäft rechtssicher läuft. Ohne Risiken. Ohne Verzögerungen. Sie haben ehrgeizige Ziele im globalen Markt. Wir bereiten den Weg – mit präziser Beratung und pragmatischen Lösungen. 

Kontaktieren Sie uns – und handeln Sie international mit der nötigen Rechtssicherheit. 

Unsere Schwerpunkte

  • Exportkontrolle, Außenwirtschaftsrecht und Sanktionsvorschriften, inklusive Dual-Use-Klassifizierung, Technologietransfer und Genehmigungsverfahren
  • Prüfung von Zoll Health Checks oder Export Control Checks
  • Begleitung von Investitionskontrollen: von der Prüfung nach AWG/ AWV bis zu Unbedenklichkeitserklärungen, auch bei ausländischen Investoren
  • Verbrauchsteuer, Zolltariffragen, besondere Zollverfahren sowie Präferenzen und Ursprungsregelungen
  • Beratung zu handelspolitischen Maßnahmen wie Antidumping, Zollkontingenten, Aussetzungen und Importbeschränkungen
  • Beratung im Rahmen von E-Commerce, internationaler Vertragsgestaltung, Risikomanagement, Compliance und IT-Zollsystemen
  • Rechtsvertretung vor Behörden und Gerichten
  • Angebot von maßgeschneiderten Schulungen und Wissenstransfer für Unternehmen und Mitarbeiter

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Tim Spielmann
Associate Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator
Claudia Geercken
Associate Partner
Rechtsanwältin

Kapitalmarkt und Finanzierung

Hoher Kapitalbedarf, lange Projektzyklen und komplexe Anlagenstrukturen fordern Ihren Maschinenbau heraus. Gleichzeitig ist der Zugang zu Fremdkapital oft begrenzt – gerade wenn Sie neue Technologien entwickeln, Märkte erschließen oder Krisen abwenden müssen. Hier setzen wir an. Mit innovativen Finanzierungslösungen, die genau zu Ihren Herausforderungen passen. Ob alternative Kapitalquellen, strukturierte Finanzierungen oder strategische Partnerschaften: Wir schaffen die Grundlage, damit Sie handlungsfähig bleiben – heute und morgen. Sie brauchen Spielraum für Investitionen. Wir ebnen den Weg. 

Kontaktieren Sie uns – und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Finanzierungsstrategie stärken. 

Unsere Schwerpunkte

  • Beratung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung
  • Finanzierung von Akquisitionen und Beteiligungen
  • Gestaltung internationaler Kreditvereinbarungen für Anlagenbauer mit Bankenpools
  • Beratung bei Investitionen im Start-up und VC Bereich für Industrie 4.0 Technologien
  • Gestaltung internationaler Cash-Pools und Projektfinanzierungen

Disputes & Litigation

Ihre Projekte werden komplexer. Die Märkte unberechenbarer. Und plötzlich stehen Sie in einem Streit – mit Zulieferern, Partnern oder Kunden. Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir kennen die Branche. Wir kennen die Verfahren. Und wir wissen, wie man Konflikte im Anlagen- und Maschinenbau nicht nur klärt, sondern von vornherein vermeidet. Mit einer spezialisierten Arbeitsgruppe, die langjährige Verfahrenserfahrung und tiefes Branchenwissen vereint. Ob Vertragsstreitigkeiten, Lieferverzögerungen oder Qualitätsfragen: Wir analysieren, handeln und sichern Ihre Interessen – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt. Sie stehen vor einem Konflikt. Wir bereiten den Weg zur Lösung. 

Kontaktieren Sie uns – und lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie entwickeln. 

Unsere Schwerpunkte

  • Außerprozessuale Begleitung von Anlagenbauern und Zulieferern bei sich entwickelnden Konflikten (insb. Unterstützung bei „prozesssicherer Dokumentation und Beweissicherung“)
  • Maschinenbau-Streitverfahren vor nationalen Instanzen sowie nationale und internationale Schiedsverfahren speziell in den Bereichen: 
    • Anlagenlieferung und -abnahme (u.a. bei Gewährleistungsansprüchen)
    • Produktverantwortung
    • Vertriebsrecht
    • IT/IP (z.B. Technologie- und Patentstreitigkeiten)
    • Corporate
    • Post-M&A 
  • Gerichtliche Bekämpfung kartellrechtlicher Bußgeldverfügungen vor deutschen oder europäischen Instanzen, Kartellschadensersatz sowie kartellrechtliche Auseinandersetzungen aus Compliance-Verletzungen
  • Massenverfahren (Mass Litigation) 
Frank J. Bernardi
Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwalt
Guido Morber, LL.M.
Partner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwalt

Unternehmensinternes Verständnis zur Vermeidung von Organisationverschulden und Bußgeldern​

Compliance ist mehr als eine Pflicht – sie ist Ihre Absicherung. Schon gezielte Maßnahmen und angepasste Prozesse können Organisationsverschulden verhindern und Bußgelder deutlich reduzieren. Doch echte Compliance denkt weiter: Sie verbindet Rechtsberatung mit den Bedürfnissen Ihres Unternehmens – interdisziplinär, präzise und auf Ihre Struktur zugeschnitten. Wir betrachten Ihr Unternehmen ganzheitlich: mit seinen Stärken, aber auch mit möglichen Schwachstellen. Denn nur so kommt Ihr Management seiner Verantwortung vollumfänglich nach. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie rechtliche Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern in Ihre Organisation integrieren – inhaltlich, strukturell und operativ. Von der Compliance-Strukturberatung über Richtlinien und Schulungen bis hin zu Whistleblower-Systemen und Systemprüfungen: Wir liefern Ihnen die Tools, um Risiken zu minimieren und Ihre Führungskräfte abzusichern. Sie stehen vor komplexen Anforderungen. Wir geben Ihnen die Klarheit, um sie zu meistern. 

Kontaktieren Sie uns – und machen Sie Compliance zu Ihrer Stärke. 

Unsere Schwerpunkte

  • Beratung bei der Implementierung einer Compliance-Struktur und Organisation, Compliance-Guidelines/Organisationsrichtlinien („Readinesscheck“)
  • „Rechtsgutachten“ zur Ergreifung von Maßnahmen durch Organen und Management/Compliance-Stellungnahmen („Management Protection“) 
  • Compliance-orientierte „Due Diligence“ bei Amtsantritt durch Organe/Unternehmensakquisition
  • Schulungsmaßnahmen/Weiterbildungen (Vorstandstraining, Mitarbeiterqualifikation, E-Learning-Systeme)
  • Operative Services (Beratung bei Einführung von Hinweisgeber– bzw. Ombudsstellen, Beratung im Umgang mit Hinweisen, Legal Internal Investigations)
  • Systemüberprüfungen (Stellungnahmen, Simulation mit IT-Tool IDEA)
  • Notfallnummer
Ulrike Grube
Partnerin
Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)

Corporate/M&A

Ihr Markt verändert sich. Digitalisierung, Industrie 4.0 und neue Tech-Wettbewerber setzen Sie unter Druck. Gleichzeitig eröffnen sich Chancen – für etablierte Maschinenbauer wie für innovative Newcomer. Sie wollen Ihre Position stärken, sich neu aufstellen oder strategische Partnerschaften eingehen? Wir begleiten Sie bei allen Unternehmensumgestaltungen und Transaktionen – national wie international. Ob Restrukturierung, M&A-Prozesse oder Joint Ventures: Wir bereiten den Weg für Ihre nächsten Schritte. Sie stehen vor Entscheidungen. Wir liefern Klarheit – und setzen sie mit Ihnen um. 

Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre strategischen Vorhaben gemeinsam angehen. 

Unsere Schwerpunkte

  • Nationale und internationale Umstrukturierungen
  • Buy- and Sell-Side Unterstützung bei internationalen und nationalen M&A-Transaktionen (Due Diligence, Vertragsgestaltung)
  • Beratung bei nationale und internationalen Joint Ventures
  • Unterstützung bei Investitionen im Start-up- und Venture Capital-Segment für Industrie 4.0 und Digitalisierungstechnologien 
Horst Grätz
Partner
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Halm
Partner
Fremdsprachenkorrespondent für die englische Sprache, Rechtsanwalt
Kai Graf von der Recke, LL.M. (Boston Univ.)
Partner
Attorney at Law (New York), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt
Dr. Oliver Schmitt
Partner
D.E.A. (Rennes I), Rechtsanwalt

IT-Recht

Ihre Produktion wird smarter. Ihre Maschinen kommunizieren. Künstliche Intelligenz optimiert Ihre Abläufe. Doch mit jedem digitalen Schritt wachsen auch die rechtlichen Anforderungen. Wir begleiten Sie bei IT-Vorhaben im Kontext von Industrie 4.0 und Smart Manufacturing – von der Vertragsgestaltung bis zur Compliance. Damit Sie Innovationen vorantreiben können, ohne rechtliche Risiken zu übersehen. Sie gestalten die Zukunft Ihrer Branche. Wir sorgen dafür, dass Ihr Handeln auf sicheren Fundamenten steht. 

Kontaktieren Sie uns – und machen Sie Ihre digitale Transformation rechtssicher. 

Unsere Schwerpunkte

  • Beratung bei IT-Beschaffung (Soft- und Hardware-Überlassungsverträge, Software-as-a-Service, Service Level Agreements, Escrow– und Hinterlegungsvereinbarungen), IT-Outsourcing-Vorhaben (IT- und Business Process-Outsourcing sowie Projektverträge zu komplexen IT-Systemen)
  • Industrie 4.0 und IoT: Lizenzvereinbarungen für Maschinensoftware, datenschutzrechtliche Compliance bei vernetzten Anlagen, digitale Geschäftsmodelle
  • Datenschutz (u.a. bei Cloud-basierten Anlagensteuerungen sowie Verwertung von Maschinendaten durch weitere Marktteilnehmer)
  • Smart Factory-Vernetzung sowie Managementberatung zu IT-Sicherheit und IT-Compliance (z.B. Einhaltung KRITIS-Anforderungen für kritische Infrastrukturen)
Johannes Marco Holz, LL.M.
Partner
Datenschutzbeauftragter (GDDcert.EU), Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Master of Laws Rechtsinformatik (Universität Passau), Rechtsanwalt

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht​

Ihre Innovationen sind Ihr Kapital. Doch ohne klare Schutzrechte bleiben sie verwundbar – besonders in einem globalen Markt wie dem Maschinen- und Anlagenbau. Wir sichern Ihre gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse. Und setzen sie durch. Ob gegen Produktpiraterie, unlauteren Wettbewerb oder unklare Vertragsverhältnisse mit Zulieferern: Wir entwickeln vorausschauende Schutzrechtsstrategien, die Ihre Position stärken. Auch international. Denn wer heute baut, muss morgen geschützt sein. Sie stehen vor wettbewerbsrechtlichen Fragen? Wir klären Werbeauftritte, Prüfen Aussagen und wehren unlauteres Verhalten ab. Damit Ihr Know-how dort bleibt, wo es hingehört: bei Ihnen. Sie haben ein Ziel. Wir bereiten den Weg.

Kontaktieren Sie uns – und schützen Sie Ihre Innovationen mit Weitsicht. 

Unsere Schwerpunkte

  • Entwicklung und Umsetzung von Schutzrechtsstrategien für, gewerbliche Schutz-rechte, Urheberrechte, Know-how und Geschäftsgeheimnisse, Anmeldung von Schutzrechten und (globales) Schutzrechteportfolio-Management
  • Ausarbeitung, Verhandlung und Prüfung von F&E-Vereinbarungen, Lizenzverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen und Verträgen zu Technologietransfer, Merchandising oder Sponsoring, NDAs, Gestaltung von IP-Klauseln für Arbeits-, Geschäftsführer- oder Gesellschaftsverträgen
  • Nationale und internationale Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten
  • Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmerprodukten, einschließlich der Veranlassung von Sicherstellungen, enge Kooperation mit Zollbehörden
  • Gestaltung von Werbeauftritten, eCommerce und Vorgehen gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Wettbewerbern 

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Dr. Susanne Grimm
Associate Partner
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtschutz, Praxisgruppenleiterin IP & Media, Lead International Group IP & Media, Rechtsanwältin
Frank Fischer
Associate Partner
Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Leiter Praxisgruppe IP & Media Deutschland, Rechtsanwalt

Lieferkette

Ihre Lieferketten im Maschinen- und Anlagenbau sind global vernetzt – und werden durch individuelle Kundenanforderungen immer komplexer. Jede zusätzliche Variante erhöht das Risiko: von Vertragslücken über Zahlungsausfälle bis hin zu rechtlichen Fallstricken. Hier setzen wir an. Mit präzisen Verträgen, die Ihre wirtschaftlichen Risiken minimieren und Ihre Handlungsmöglichkeiten rechtlich absichern. Ob Anlagenlieferungsverträge, Servicevereinbarungen oder Lieferantenverträge – wir gestalten die Rahmenbedingungen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. 

Unsere Schwerpunkte

  • Konsortialgeschäfte
  • Anlagengeschäfte – Ausarbeitung aller relevanten Lieferungs– und Leistungsverträge für den Maschinen- und Anlagenbau (Anlagenlieferungsverträge, Werkverträge, Gewährleistungsverträge, Service- und Wartungsverträge, Ersatzteilverträge, Schulungsverträge, etc.)
  • Vertriebsrecht – Konzeption von Vertriebssystemen national und international sowie Beratung bei After-Sales-Systemen
  • Industrie 4.0 – Beratung bei der Ausarbeitung von allen relevanten Vertriebs- und Serviceverträgen für vernetzte Anlagen
  • Internationale Projektgeschäfte – Beratung bei komplexen Anlagenprojekten 
Tim Spielmann
Associate Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator

Kartellrecht

Ihr Projektgeschäft ist international. Ihre Kooperationen sind technisch anspruchsvoll. Und Ihr After-Sales-Geschäft ist ein zentraler Erfolgsfaktor. Doch mit jeder Chance wachsen auch die kartellrechtlichen Herausforderungen – ob bei Joint Ventures, im Direktvertrieb oder im Umgang mit Händlern. Wir kennen die Fallstricke. Und wir wissen, wie Sie sie vermeiden. Mit unserer kartellrechtlichen Expertise sichern wir Ihre Geschäfte ab: von der Risikoanalyse bis zur durchsetzbaren Lösung. So schützen Sie sich vor empfindlichen Bußgeldern und behalten die Kontrolle – selbst in regulatorisch schwierigem Terrain. Sie brauchen Klarheit in kartellrechtlichen Fragen. Wir liefern sie. 

Kontaktieren Sie uns – und gehen Sie Ihre Projekte mit rechtlicher Sicherheit an. 

Unsere Schwerpunkte

  • Entwicklung von passgenauen, effizienten und bedarfsgerechten Compliance-Maßnahmen und branchenspezifische Schulungen im Kartellrecht für den Maschinen– und Anlagenbau
  • Durchführung und Koordinierung nationaler und internationaler Fusionskontrollverfahren 
  • Vertretung in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren vor Kartellbehörden, interne Ermittlungen und Begleitung bei kartellbehördlichen Durchsuchungen
  • Beratung zu allen Aspekten des Vertriebskartellrechts, einschließlich Projektgeschäft, dualer Vertrieb und Ersatzteilvertrieb, zum IP-Kartellrecht und zu weiteren kartellrechtlichen Risiken in der Zulieferkette
  • Kartellrechtskonforme Gestaltung von Kooperationen aller Art (z.B. Wettbewerber, F&E, Einkauf, Nachhaltigkeit)

Produkthaftung

Ein Produkthaftungsfall kann Ihr Unternehmen hart treffen – finanziell wie reputativ. Doch Sie müssen nicht warten, bis es soweit ist. Wir handeln, bevor die Krise beginnt. Unsere spezialisierten Anwälte vereinen alle relevanten Aspekte: vom Vertrags- und Deliktsrecht über das Produkthaftungsgesetz bis hin zum Umgang mit Aufsichtsbehörden, Versicherungsfragen und strafrechtlichen Risiken. Doch wir setzen früher an. Schon bei der Markteinführung neuer Anlagen stehen wir an Ihrer Seite – ob beim Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen oder der Implementierung von Rückholprozessen. Sie wollen Risiken minimieren, bevor sie entstehen. Wir sorgen dafür, dass Sie vorbereitet sind. 

Kontaktieren Sie uns – und machen Sie Produkthaftung zur berechenbaren Größe. 

Unsere Schwerpunkte

  • Begleitung bei der Durchführung von Anlagenrückrufen sowie Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
  • Beratung vor Inverkehrbringung von Anlagen, insbesondere zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen (Product Compliance), Aufbau von Rückholmanagement-Systemen
  • Prüfung technischer Dokumentationen und CE-Kennzeichnungsverfahren
  • Inhouse-Schulungen im Bereich der Produkthaftung, der Maschinensicherheit sowie zur rechtssicheren Gestaltung von Zuliefersystemen
Johannes Marco Holz, LL.M.
Partner
Datenschutzbeauftragter (GDDcert.EU), Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Master of Laws Rechtsinformatik (Universität Passau), Rechtsanwalt
Ines Maier, LL.M.
Associate Partner
Rechtsanwältin

Restrukturierung und Insolvenz

Ihre Lieferketten sind eng vernetzt. Ein Stolpern an einer Stelle kann das gesamte Projekt gefährden. Gerade im Anlagen- und Maschinenbau wissen wir: Zeit ist kritisch, und Verzögerungen sind oft keine Option. Wenn die Krise klopft, handeln wir – schnell und zielgerichtet. Mit unserem Komplettservice-Ansatz begleiten wir Sie durch die Restrukturierung bis zum Turnaround. Dabei nutzen wir unser starkes Netzwerk aus Banken, M&A-Beratern und Sanierungsexperten, um Lösungen zu schaffen, die Ihr Geschäft stabilisieren. Sie stehen vor einer Betriebsänderung? Wir sichern Ihre Projekte – und bereiten den Weg für den Neuanfang. 

Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Herausforderungen gemeinsam angehen. 

Unsere Schwerpunkte

  • Begleitung von Maschinen- und Anlagenbauunternehmen bei sich abzeichnenden Krisenzeiten (u.a. Gesellschaftsrecht, (Re-)Finanzierung, Anlagenlieferungsverträge, Schutz von Assets (Know-How), Arbeitsrecht sowie insolvenzrechtliche Gestaltungsoptionen in Form von Schutzschirmverfahren etc.)
  • Beratung von Unternehmen bei der eigenen gerichtlichen Sanierung (Insolvenzverfahren, Schutzschirmverfahren)
  • Beratung von Unternehmen bei Insolvenzfällen von Abnehmern oder Zulieferern sowie damit verbundene Optimierung von Lieferverträgen, Anlagenverträgen
  • Distressed M&A: Erwerb von Unternehmen vor (im Rahmen von Sanierungen) und aus der Insolvenz
  • Beratung bei Kurzarbeit, Personalabbau- und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan 
Raik Müller
Partner
Rechtsanwalt

Wirtschaftsstrafecht & Prävention

Ihre Branche kennt keine Grenzen. Doch genau das macht sie angreifbar: Ein Dschungel aus nationalen und internationalen Vorschriften, in dem selbst kleine Fehler oder versäumte Pflichten zu Bußgeldern, Strafen oder Ermittlungen führen können. Und die kommen oft ohne Vorwarnung – ob durch plötzlich Durchsuchungen, spontane Prüfungen oder unerwartete Auskunftsersuchen. Ob Sie direkt betroffen sind oder nur mittelbar: Jetzt zählt jede Entscheidung. Die richtige Strategie entscheidet, wie Sie aus der Situation herauskommen – oder sie von vornherein vermeiden. Sie brauchen Klarheit im Rechtsdschungel. Wir liefern sie – mit präventiver Beratung, die Risiken erkennt, bevor sie zum Problem werden. Und mit entschlossenem Handeln, wenn es bereits brennt. Sie stehen unter Druck. Wir entlasten Sie – mit Weitsicht und Erfahrung. 

Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre rechtliche Sicherheit von Anfang an stärken. 

Unsere Schwerpunkte

  • Individual und Unternehmensverteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren
  • Beratung und Begleitung behördlicher Maßnahmen, z.B. Durchsuchungen/Adhäsionsanträge im Strafverfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen
  • Beratung von Erstattung von Strafanzeigen, insbesondere bei Untreue/Unterschlagung/Diebstahl, Datenschutzverstößen und Cyberattacken
  • Strategische Überlegungen vor kritischen Betriebsprüfungen
  • Berichtigungen und Selbstanzeige im steuerlichen, abgabenrechtlichen und zollrechtlichen Angelegenheiten
  • Ableitung von Folgemaßnahmen aus vorangegangenen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
  • Aufklärung von Sachverhalten im Rahmen von forensischen (internen und externen) Untersuchungen und Due Diligence (unterstützt durch die Massendatenanalyse mit IDEA​) 
Ulrike Grube
Partnerin
Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
David Deutgen
Associate Partner
Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt