Vermarktungsmodelle Erneuerbare Energien Italien

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Einspeisevergütung

Status Quo

Die Fördermittel, deren Vergabe gemäß des Decreto FER 1 (in Kraft seit 10.08.2019) in insgesamt sieben Verfahren von 2019 bis 2021 erfolgt, werden nicht auf den erzeugten, sondern nur auf den eingespeisten Strom vergeben. Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 20 kWp, Windkraft, bestimmte Arten der Wasserkraft und Biomasse-Gas. Für andere Technologien, wie z.B. Geothermie und CSP, wird an Förderregelungen gearbeitet. Die Förderung gibt es nur für Anlagen, für die nach Erhalt aller Projektrechte (öffentlich-rechtliche Bau- und Betriebsgenehmigungen und Netzanschluss) aber vor Baubeginn ein Registerplatz beantragt wurde (< 1MW), oder für die an einer Tarifversteigerung teilgenommen wurde (> 1MW) und die entweder neu errichtet oder repowered werden. Die Förderung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist ausgeschlossen. Der Referenztarif für eingespeisten Strom richtet sich nach der Energiequelle und liegt zwischen € 70/ MWh und €155/MWh.
Die Zahlung des Tarifs wird ausgesetzt, wenn der zonale Marktpreis länger als sechs Stunden bei null oder im Minusbereich ist. Aufgrund der vorherigen Dekrete wurde ein großes Volumen von EE-Anlagen geschaffen, welches 20 Prozent des Energiemarktes abdeckt. Dieses Volumen führt zu einem florierenden Zweitmarkt.

 

Herausforderungen

In der Vergangenheit wurden Anlagen, die am Verfahren teilgenommen hatten, doch nicht errichtet, weshalb es nun Bürgschaften geben wird, um die Ernsthaftigkeit des Vorhabens sicher zu stellen. Bestimmte Technologien (z.B. Photovoltaik) sind so ausgereift, dass sie ohne Förderung wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist abzuwarten, ob Förderungen nach FER 1 in Anspruch genommen werden. Nicht alle Anlagen und Technologien, wie z.B. Biomasse, sind förderfähig, auch bestehende Anlagen werden durch das Decreto FER 1 von der Förderung ausgenommen. Der Tarif gilt in beide Richtungen. Liegt der zonale Marktpreis über dem Fördertarif, muss der Betreiber eine Zahlung leisten und die etwaige Zahlungspflicht des Betreibers stellt ein Risiko dar.

 

Ausblick

In den kommenden Jahren wird sich der Referenztarif zur Förderung reduzieren, insgesamt ist die Rentabilität mit FER 1 mit anderen Vermarktungsmodellen zu vergleichen. Zwar ist ein politischer Wille zur weiteren Förderung durch FER-Dekrete vorhanden, aber der Übergang zu PPA-Modellen hat bereits begonnen.

Eigenversorgung

Status Quo

Das Eigenverbrauchsmodell wird traditionell gefördert. Das Decreto FER 1 hingegen fördert Eigenverbrauch nur für PV-Anlagen unter 100 kW durch einen Sondertarif und Prämien. Darüber hinaus können eine oder mehrere Anlagen bis max. 20MW Nennungsleistung-Stromerzeugung aus EE oder KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) als Privatnetze (Sistemi Efficienti di Utenza) betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Privatnetz an eine Einrichtung eines Endabnehmers angeschlossen ist und auf einem einzigen Grundstück, welches Eigentum des Endabnehmers ist oder diesem zur Verfügung steht. Auf den innerhalb des Netzes verbrauchten Strom werden allgemeine Systemkosten, Kosten für Übertragung und Netzausgleich nicht bezahlt.

 

Herausforderungen

Wechselnde und nicht immer klare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen rechtliche Unsicherheiten. Ein kollektiver Eigenverbrauch, also der Zusammenschluss verschiedener Anlagenbetreiber, ist derzeit nur innerhalb derselben gesellschaftlichen Gruppe möglich.

 

Ausblick

Mit zunehmender Umsetzung der EU-Vorgaben zu den Rahmenbedingungen, welche bis Ende 2019/Anfang 2020 geplant ist, wird es dem Anlagenbetreiber möglich sein, die erzeugte Energie zu speichern und an Dritte (z.B. Nachbarn) zu verkaufen. Des Weiteren läuft die Einführung von Selbstverbrauchs- und Energiegemeinschaften aufgrund des RED II.

PPA

In Italien gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung hinsichtlich der PPAs. Aus regulatorischer Sicht bestehen somit keine besonderen rechtlichen Hürden, die den Abschluss verhindern. EE-Anlagen in unmittelbarer Nähe und mit Direktleitung zum Stromabnehmer stellen die einfachste Form dar. Auch ein corporate- and –merchant- Markt ist entstanden. Bei den seit 2019/2017 in der Praxis existierenden  PPAs handelt es sich vorrangig um einfach strukturierte Verträge mit üblicherweise kurzen Laufzeiten über die Abtretung des Stroms an einen Großhändler. Da die jeweiligen Anlagen in der Regel bereits über eine Finanzierung verfügen, die mehrheitlich über die Fördertarife bedient wird, und darüber hinaus die Rückkehr in das ritiro dedicato immer möglich ist, stellt die kurze Laufzeit in der Regel kein Problem dar.

 

Herausforderungen

Maßgeschneiderte Hedging Mechanismen werden erst langsam angeboten. Die Planung der einzuspeisenden Strommenge ist in der Praxis schwierig. Auch die Kosten für die Netzdienstleistung sind hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

 

Ausblick

Die Förderung des Abschlusses von PPAs mit langen Laufzeiten wird forciert, z.B. durch die Etablierung von Vermarktungsplattformen, an denen sich Betreiber von EE-Anlagen beteiligen können, um den produzierten Strom an Abnehmer anbieten zu können. Geplant ist außerdem die Bereitstellung entsprechender Long-Term-PPA-Modelle seitens der Regulierungsbehörde mit dem Ziel, sowohl den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu reduzieren als auch die Erteilung von Finanzierungen zu erleichtern.
Die EE-Bestandsanlagen, die in absehbarer Zeit aus der entsprechenden Förderung herausfallen, werden eine immer größere Rolle im Bereich der PPAs spielen, da sie mit einer i.d.R. vollständig getilgten Finanzierung – abgesehen von den regulären Instandhaltungs- und Betriebskosten – quasi kostenfrei Strom produzieren, der für die Vermarktung an Dritte zur Verfügung stehen wird.

Pachtmodell

Status Quo

Das Leasing erfreut sich im Bereich der KWK und Photovoltaikanlagen seit mehreren Jahren einer hohen Beliebtheit. Der Markt wird von Energy Service – Companies (= Contracting Unternehmen) beherrscht. Es bestehen keine speziellen gesetzlichen Regelungen hierzu. In der Praxis ist das Modell des Operateleasings das wohl häufigste, soweit nicht über Banken finanziert wird. Hierbei wird der Strombedarf des Leasingnehmers ermittelt, nach welchem sich Art und Umfang der PV-Anlage richtet. Der Leasingnehmer hat keine Anfangskosten und langfristig geringere Kosten für die Stromversorgung, da er anstelle einer Stromrechnung nur noch eine monatliche Nutzungsgebühr, die steuerlich absetzbar ist,  für die Anlage zahlt.

 

Herausforderungen

Wie bei allen Leasinggeschäften ist die Absicherung des Leasinggebers zu beachten. In Italien bietet sich die Bestellung eines Oberflächenrechts (im Sinne einer Grunddienstbarkeit) der Flächen, auf denen die Photovoltaikanlage installiert wird, zugunsten des Leasinggebers an.

 

Ausblick

Es ist damit zu rechnen, dass der Leasingmarkt weiterhin wachsen wird, da ein breites Interesse an einer Eigenversorgung mit Strom sowohl bei Unternehmen als auch Privathaushalten besteht.

Direktvermarktung

Status Quo

Im Bereich der Direktvermarktung bestehen diverse Modelle. Zum einen ist es im Zuge des sogenannten ritiro dedicato möglich, den Strom zu den von der Strombehörde festgesetzten Preis von den Anlagenbetreibern an die  GSE (Gestore dei Servizi Enertici S.p,A,) zu verkaufen.

 

Herausforderungen

Je näher das Ende der Förderung für Altanlagen rückt (i.d.R. besteht ein Förderzeitraum von 20 Jahren), desto stärker werden Betreiber sich mit dem Thema der Vermarktung auseinandersetzen müssen, um attraktive Renditen zu erzielen.

 

Ausblick

RED II ist in Umsetzung. Es ist mit einer Zunahme der Direktvermarktung durch innovative Vertriebssysteme zu rechnen.

 

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