Ukraine: Gerichtshof entscheidet zugunsten des Steuerdienstes im Rivneazot Fall

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veröffentlicht am 21. Januar 2020

 

Im Oktober 2019 erließ der ukrainische Oberste Gerichtshof eine endgültige Entscheidung im Streit zwischen dem Staatlichen Steuerdienst der Ukraine und Rivneazot AG, einem der größten Hersteller von Ammoniumnitrat-Düngemitteln in der Ukraine. Mit dem Gesamtbetrag der Steuerbescheide von rund UAH 1,7 Mrd. ist dies einer der größten Verrechnungspreis-Streitigkeiten in der Ukraine, die der Oberste Gerichtshof seit dem Inkrafttreten der Verrechnungspreisvorschriften im Jahr 2013 entschieden hat.

Dieser Rechtsstreit entstand im Ergebnis der Verrechnungspreis-Prüfung von Rivneazot, die von der Steuerverwaltung im Jahr 2017 durchgeführt wurde. Im Rahmen der Prüfung analysierte die Steuerbehörde folgende kontrollierte Geschäfte von Rivneazot:

  1. Ankauf von Erdgas von Ostchem Holding Limited, einem nahestehenden Unternehmen mit Sitz in Zypern,
  2. Verkauf von Calciumammoniumnitrat- und Ammoniumnitratdüngern an die NF Trading AG, ein nahestehendes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, und
  3. Verkauf von wasserfreiem Ammoniak an die NF Trading AG.


Rivneazot wendete die folgenden Verrechnungspreismethoden in den obigen Transaktionen an:

  1. Ankauf von Erdgas – Preisvergleichsmethode mit Verwendung der Geschäftsvorfälle der Ostchem Holding Limited mit zwei anderen ukrainischen Unternehmen als vergleichbare Geschäftsvorfälle;
  2. Verkauf von Calciumammoniumnitrat- und Ammoniumnitratdüngemitteln – geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TNMM) mit NF Trading AG als untersuchter Partei; und
  3. Verkauf von wasserfreiem Ammoniak – die TNMM-Methode mit NF Trading AG als untersuchter Partei.


Die Steuerverwaltung war mit den obigen Verrechnungspreisanalyse nicht einverstanden und hielt Folgendes fest:

  1. Ankauf von Erdgas – Rivneazot konnte die Preisvergleichsmethode in diesem Geschäftsvorfall nicht anwenden, da es keine hinreichend zuverlässigen Informationen zu vergleichbaren Geschäftsvorfällen vorlagen. Die Geschäftsvorfälle der Ostchem Holding Limited mit zwei anderen ukrainischen Unternehmen waren aufgrund wesentlich geringerer Volumina nicht vergleichbar. Diese Geschäftsvorfälle galten vielmehr als kontrollierte Geschäftsvorfälle für die beiden ukrainischen Unternehmen und konnten daher nicht als vergleichbare Geschäftsvorfälle behandelt werden;
  2. Verkauf von Calciumammoniumnitrat- und Ammoniumnitrat-Düngemitteln – Rivneazot konnte die TNMM-Methode auf diesen Geschäftsvorfall anwenden, allerdings mit Rivneazot, jedoch nicht mit der NF Trading AG, als untersuchter Partei. Wegen fehlender öffentlich zugänglicher Informationen über die Aktivitäten und Finanzergebnisse der NF Trading AG war es unmöglich, die geschäftsvorfallbezogene Nettomarge zu bestimmen. Aus diesem Grund sollte die NF Trading AG in der Meinung der Steuerbehörde nicht als untersuchte Partei gewählt werden;
  3. Verkauf von wasserfreiem Ammoniak – die Preisvergleichsmethode sollte anstelle von TNMM-Methode verwendet werden, weil es hinreichend zuverlässige Informationen über die Preise in den vergleichbaren Ausfuhrgeschäftsvorfällen  in verschiedenen Informationsquellen verfügbar waren. Unter diesen Umständen hatte die Preisvergleichsmethode Vorrang vor der TNMM-Methode.

Auf der Grundlage der obigen Argumente hat die Steuerbehörde die Einkünfte und Ausgaben von Rivneazot angepasst, was zur Minderung des steuerlichen Verlustvortrags in Höhe von insgesamt ca. UAH 1,6 Mrd. und Festsetzung der Körperschaftsteuer in Höhe von ca. UAH 0,06 Mrd. führte.

 

Rivneazot hat im Gericht erster Instanz gewonnen. Das Achte Verwaltungsberufungsgericht hat jedoch die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof hat den Argumenten der Steuerverwaltung zugestimmt und die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt.

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