Online Single Submission (OSS): Update zu staatlichen Genehmigungsverfahren in Indonesien

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veröffentlicht am 2. August 2018

 

Infolge der Regierungsverordnung GR 24/2018 zur Integrierten Erteilung von Geschäftslizenzen durch Elektronische Systeme (Integrated Business Licensing Services through Electronic Systems), hat die indonesische Regierung unter der Adresse www.oss.go.id am 9. Juli 2018 ein sog. „Online Single Submission” (OSS) Web-Portal eingerichtet.

 

 
 
Durch OSS soll das Verfahren zur Beantragung von Geschäftslizenzen für Wirtschaftsakteure deutlich straffer und unkomplizierter gestaltet werden. Die Regierungsverordnung GR 24/2018 beinhaltet insbesondere die folgenden Neuregelungen.

 

Zuständige Behörde

Gemäß GR 24/2018 wird die Plattform von der eigens geschaffenen OSS-Agentur betreut, die mit folgenden Befugnissen ausgestattet wurde:
  • Erteilung von Lizenzen über OSS;
  • Festlegung des Geltungsrahmens für durch OSS ausgestellte Lizenzen;
  • Festlegung der Richtlinien für die Ausstellung von Lizenzen über OSS;
  • Management und Weiterentwicklung des OSS Systems; sowie
  • Kooperation mit Dritten bei der Umsetzung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung von OSS.

 
OSS wird derzeit vom Coordinating Ministry for Economic Affairs betreut und soll in die Zuständigkeit der indonesischen Investitionskoordinierungsbehörde (BKPM) übergehen, sobald die Entwicklung des Systems abgeschlossen und die BKPM zur dessen Übernahme bereit ist.

 

Reform des Lizenzverfahrens

Mit dem Ziel, das gesamte Lizenzverfahren maßgeblich zu beschleunigen und zu vereinfachen, wurde mit OSS ein neues Genehmigungssystem eingeführt, das das Antragsverfahren auf die folgenden Schritte reduziert:
  • Nutzerregistrierung/Erwerb einer Unternehmensidentifikationsnummer;
  • Genehmigung der Geschäftslizenz;
  • Genehmigung etwaiger erforderlicher Handels- und/oder operativer Lizenzen.

 

OSS-Nutzer

Nutzer des OSS können „individuelle” und „nicht-individuelle” Personen sein. Letztere Kategorie umfasst im Wesentlichen juristische Personen aller Art wie in- oder ausländische Kapitalgesellschaften, staatliche Unternehmen, Behörden, Rundfunkanstalten, Stiftungen, Genossenschaften, Joint Ventures sowie Personengesellschaften.

 

Antragsverfahren für Geschäftslizenzen

Erwerb einer Unternehmensidentifikationsnummer (Business Identification Number (Nomor Induk Berusaha – „NIB”)

Um eine NIB zu erhalten, muss der beantragende Wirtschaftsakteur sich bei OSS anmelden und die folgenden Informationen einreichen:

 

Natürliche Personen müssen (a) ihre Ausweisnummer; (b) ihre Anschrift; (c) den Geschäftszweig; (d) den Investitionsstandort; (e) das geplantes Investitionsvolumen; (f) einen Personalplan; (g) geschäftliche Kontaktdaten; (h) einen Plan für die Beantragung steuerlicher, Zoll- oder sonstiger gesetzlicher Einstufungen sowie (i) ihre Steueridentifikationsnummer vorlegen.
 
Juristische Personen müssen (a) den Firmennamen und/oder die Gründungsurkunde bzw. den Registereintrag; (b) den Geschäftszweig; (c) die Art der Kapitalanlage; (d) bei ausländischen Anteilseignern das jeweilige Herkunftsland; (e) den Investitionsstandort; (f) das geplante Investitionsvolumen; (g) einen Personalplan; (h) geschäftliche Kontaktdaten; (i) einen Plan für die Beantragung steuerlicher, Zoll- oder sonstiger gesetzlicher Einstufungen; (i) die gewerbliche Steueridentifikationsnummer sowie (k) die Ausweisnummer des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
 
Im Falle einer lokalen GmbH (PT/PMA) muss zur Beantragung einer NIB in OSS eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde sowie die offizielle Zulassung als juristische Person durch das Ministry of Law and Human Rights vorgelegt werden. Die in OSS zugewiesene NIB gilt zugleich als Eintrag ins Unternehmensregister, Importlizenz, Zollidentifikationsnummer sowie als Registereintrag für das staatliche Gesundheitsfürsorge- und Sozialversicherungsprogramm.

 

Beantragung einer Geschäftslizenz

Um die für operative Tätigkeiten erforderliche Geschäftslizenz beantragen zu können, muss der Wirtschaftsakteur zunächst die NIB erhalten und die zusätzlich geforderten Dokumente vorlegen. Diese Dokumente können bspw. Ansässigkeitsbescheinigungen, Umweltverträglichkeitsgutachten oder Baugenehmigungen umfassen.
 
Nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente wird das OSS System automatisch eine Geschäftslizenz für den Antragsteller generieren. In OSS werden Geschäftslizenzen u.a. ausgestellt für die Bereiche Elektrizität, Landwirtschaft, Umwelt- und Forstwirtschaft, öffentliche Bauvorhaben und Wohnungsbau, Meeres- und Fischereibetriebe, Gesundheit, Lebens- und Arzneimittel, Industrie, Handel, Transport, IT und Kommunikation, Finanzen, Tourismus, Kultur und Bildung, Hochschulbildung, Genossenschaften sowie Kleinunternehmen und mittelständische Betriebe.

 

 

 

​Sektor

Lizenz​

Elektrizität
  • ​Geschäftslizenz für Geothermie;
  • Bestellung einer geothermischen Machbarkeitsstudie und Exploration.
​Öl und Gas
  • ​Datennutzungslizenz für Öl und Gas;
  • Lizenz zur Erstellung von Gutachten;
  • Lizenz zur gewerblichen Lagerung von Öl und Gas;
  • Lizenz zur gewerblichen Verarbeitung von Öl und Gas;
  • Lizenz zum gewerblichen Transport von Öl und Gas;
  • Allgemeine Handelslizenz für Öl und Gas;
  • Lizenz zur Einrichtung einer Auslandsvertretung für den Bereich Öl und Gas.
​Bodenschätze und Kohle
  • ​Abbaulizenz;
  • Beendigung der Abbaulizenz bei mangelndem Ertrag;
  • Operative Geschäftslizenz für Bergbauprodukte, insbesondere für den gewerblichen Transport und Vertrieb, und deren Erweiterung;
  • Operative Geschäftslizenz für Bergbauprodukte und deren Erweiterung;
  • Operative Geschäftslizenz für Bergbauprodukte, insbesondere für die Verarbeitung und/oder Veredelung, und deren Erweiterung;
  • Befristete Lizenz für den Transport und Vertrieb von Bergbauprodukten;
  • Operative Geschäftslizenz für den Vertrieb von Bergbauprodukten;
  • Lizenz zur Durchführung von Bergbauarbeiten und deren Erweiterung.
​Öffentliche Bauvorhaben und Wohnungsbau
  • Lizenz zur Erschließung von Grundbesitz;
  • Geschäftslizenz für den Bereich Wohnungsbau.
​Finanzen
  • ​Bereitstellung von Einfuhrerleichterungen für Maschinen, Investitionsgüter und sonstige Materialien für Investitionen in den Bereichen Industrie und Dienstleistungen;
  • Bereitstellung von Einfuhrerleichterungen für Maschinen und Investitionsgüter für den Bereich Elektrizität;
  • Bereitstellung von Einfuhrerleichterungen für Maschinen und Investitionsgüter für Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit Kohlebergbaukonzessionen;
  • Antrag auf Steuerbefreiung;
  • Antrag auf Steuerfreibeträge.
​BKPM
  • ​Lizenz zur Errichtung einer Repräsentanz für ein ausländisches Unternehmen (KPPA), in anderen Bereichen als Öl und Gas, Handel und Baugewerbe;
  • Lizenz zur Errichtung einer Zweigstelle für Unternehmen, deren Geschäftslizenz durch das BKPM ausgestellt wurde;
  • Empfehlung eines befristeten Visums (VITAS) für Anteilseigner;
  • Empfehlung zur Umwandlung eines Besuchervisums in eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (ITAS);
  • Empfehlung zur Umwandlung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (ITAS) in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (ITAP);
  • Priorisierte Bearbeitung von Anträgen für infrastrukturelle Maßnahmen in den Bereichen Energie und  Bodenschätze.

 

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