Rechtsberatung für Defence

Der Defence-Sektor befindet sich im Wandel – politisch, technologisch und regulatorisch. RÖDL begleitet Sie auf diesem Weg: als Partner, der rechtliche Orientierung gibt, Weichen stellt und Ihr Unternehmen sicher durch komplexe Beschaffungs-, Compliance- und Projektstrukturen führt. Gemeinsam ebnen wir Wege für nachhaltigen Erfolg – verlässlich, vorausschauend und praxisnah.
Tobias Kohler
Partner
Rechtsanwalt
Holger Schröder
Partner
Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
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Unser Beratungsansatz

Unsere Beratung im Defence-Sektor verbindet juristische Exzellenz mit tiefem Branchenverständnis. Wir kennen die besonderen Herausforderungen eines Umfelds, das von sicherheitspolitischen Interessen, technologischer Dynamik und strengen regulatorischen Anforderungen geprägt ist. Deshalb setzen wir auf einen ganzheitlichen Ansatz, der Strategie, Recht und operative Umsetzung miteinander verzahnt.

RÖDL steht für partnerschaftliche Begleitung: Wir hören zu, analysieren Ihr Vorhaben im Detail und entwickeln Lösungen, die zu Ihrer Struktur, Ihrem Risikoappetit und Ihren Zielen passen.

Ob öffentliche Beschaffung, Exportkontrolle, Vergabe-, Gesellschafts- oder Vertragsrecht – wir schaffen Klarheit, minimieren Risiken und sichern Handlungsfähigkeit.

Unser Anspruch ist es, nicht nur zu beraten, sondern gemeinsam mit Ihnen voranzugehen. Wir verstehen uns als Wegbereiter, der rechtliche, organisatorische und technologische Dimensionen zusammenführt. So helfen wir Ihnen, neue Wege im Defence-Sektor sicher zu beschreiten und langfristige Resilienz aufzubauen.

Unsere Leistungen

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Öffentliches Recht und Vergaberecht 

Strukturierende Vergaberechtsberatung

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung von Auftrags- und Vergabeunterlagen sowie bei der Abwicklung von europa- oder deutschlandweiten Vergabeverfahren nach der VSVgV, VgV und VOB/A-VS sowie GWB und BwBBG. Wir helfen Ihnen, Ihre Chancen auf die Akquise öffentlicher Beschaffungsaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitssektor durch ein rechtskonformes Verhalten zu verbessern.

Unsere Schwerpunkte

  • Rechtliche Prüfung der Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens (z.B. Allgemeine und Besondere Vergabeausnahmen, §§ 107, 117, 145 GWB, Art. 347 AEUV)
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu vergaberechtlichen Fragen und Sachverhalten
  • Erstellung und Optimierung von Auftrags- und Vergabeunterlagen, wie etwa Vergabe-/Vertragsunterlagen, Bekanntmachungstexte, sowie von Angebots- und Teilnahmeunterlagen
  • Unterstützung bei der Auswertung von Angeboten und Teilnahmeanträgen; umfassende Begleitung von Vertragsverhandlungen und Aufklärungsgesprächen
  • Monitoring der Auftragsdurchführung; Inhouse-Schulungen; Erstellung von internen Vergaberichtlinien, Handbüchern für die öffentliche Beschaffung, inklusive Mustern für Auftrags- und Vergabeunterlagen

Vergaberecht

Holger Schröder
Partner
Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
Freya Weber
Associate Partner
Europajuristin (Univ. Würzburg), Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwältin

Öffentliches Recht und Vergaberecht 

Forensische Vergaberechtsberatung

Wir stehen Ihnen in Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und den Vergabesenaten sowie vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Seite. Zivilrechtliche Ansprüche, z.B. auf Schadensersatz, versuchen wir für Sie durchzusetzen oder abzuwehren.

Unsere Schwerpunkte

  • Anwaltliche Rechtsvertretung vor den Vergabekammern und Vergabesenaten sowie vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit
  • Erstellen von Schriftsätzen (z.B. Nachprüfungsanträge, sofortigen Beschwerden, Klageschriften, Klageerwiderungen) in erster und zweiter Instanz
  • Bearbeitung sachdienlicher Auskünfte und Verfahrensrügen
  • Erstellung von Verfahrensrügen und Nichtabhilfeschreiben
  • Gutachterliche Prüfung der Erfolgsaussichten von Nachprüfungsverfahren

Vergaberecht

Holger Schröder
Partner
Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
Freya Weber
Associate Partner
Europajuristin (Univ. Würzburg), Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwältin

Sektorspezifische Investitionskontrolle

Erwerbe inländischer Unternehmen im Verteidigungsbereich (Rüstungsindustrie, Wehrtechnik oder bestimmte sicherheitskritische IT-Produkte) durch ausländische Erwerber können zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einer Meldepflicht mit Vollzugsverbot beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung unterliegen (engl. Foreign Direct Investment (FDI)). Die Meldepflicht greift bereits beim Erwerb von 10% der Stimmrechte ein, also neben dem klassischen Unternehmenskauf auch beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen.

Unsere Schwerpunkte

  • Begleitung von Verkäufern, Käufern sowie Zielunternehmen bei allen Fragen der Investitionskontrolle
  • Prüfung einer Meldepflicht, Vornahme der Meldung bis hin zur Vertretung in Prüfverfahren beim BMWE, einschließlich Anhörungen und Verhandlungen von Auflagen ua
  • Strategische Rechtsberatung durch frühzeitige Einbindung in Projektplanung und Risikomanagement sowie Due Diligence Prüfungen.
  • Legal Project Management durch einheitliche Steuerung komplexer, auch internationaler, Mandate und Meldeverfahren.

Außenwirtschaftsrechtliche Investitionskontrolle / FDI

Claudia Geercken
Associate Partner
Rechtsanwältin

Kartellrecht

Der stark regulierte und von Kooperationen geprägte Defence-Sektor konfrontiert Unternehmen mit komplexen kartellrechtlichen Anforderungen. Insbesondere Unternehmenskäufe, Beteiligungen und Kooperationen mit anderen Unternehmen (z.B. im Bereich Forschung und Entwicklung) erfordern eine fundierte kartellrechtliche Begleitung. Aber auch beim Kontakt mit Wettbewerbern, Lieferanten und Abnehmern sowie bei Marktmacht und Abhängigkeit müssen kartellrechtliche Vorgaben beachtet werden. Wir stellen sicher, dass Unternehmen aus dem Defence-Sektor die kartellrechtlichen Anforderungen effizient umsetzen und kartellrechtliche Risiken einschließlich hoher Bußgelder vermeiden.

Unsere Schwerpunkte

  • Durchführung und Koordinierung nationaler und internationaler Fusionskontrollverfahren und kartellrechtliche Transaktionsberatung
  • Kartellrechtskonforme Gestaltung von Gemeinschaftsunternehmen und sonstigen Kooperationen aller Art (z.B. Wettbewerber, F&E, Einkauf, Nachhaltigkeit)
  • Entwicklung von passgenauen und bedarfsgerechten Compliance-Maßnahmen und branchenspezifische Schulungen im Kartellrecht
  • Vertretung in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren vor Kartellbehörden, interne Ermittlungen und Begleitung bei kartellbehördlichen Durchsuchungen

Kartellrecht & Wettbewerb

Schutz von geistigem Eigentum, gewerbliche Schutzrechte und Geheimnisschutz

Zur Förderung von Innovation und zum Schutz neuer Technologien ist der Schutz von Geistigem Eigentum („IP“) und gewerblichen Schutzrechten im Defence-Sektor besonders wichtig. Lizenzverträge zwischen Staaten oder Unternehmen sind oftmals besonders komplex und bedürfen einer sensiblen Prüfung. Auch die Geheimhaltung von Projekten und Kooperationen muss – insbesondere im Hinblick auf mögliche Spionagefälle und Nachahmungen durch Wettbewerber – unbedingt gewährleistet werden.

Unsere Schwerpunkte

  • Erstellung und Prüfung von komplexen Lizenzverträgen zu internationalen Verteidigungs- oder Rüstungsprojekten zwischen Staaten und Unternehmen
  • Schutz und Verteidigung von Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere bei Exporten und internationalen Kooperationen
  • Prüfung und Verteidigung von Urheberrechen an technischen Dokumentationen, Handbüchern und Schulungsmaterialien sowie von Software, z. B. für Steuerungssysteme, Simulationen oder Cyberabwehr
  • Verteidigung gegen die Nachahmung von entwickelten Produkten oder Technologien durch Wettbewerber
  • Rechtssicherer Schutz von Geschäftsgeheimnissen wie Know-how
  • Erstellung und Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen/NDAs bei Projekten, die Sicherheitsstufen unterliegen
  • Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen
  • Rechtsberatung beim Technologietransfer und der Übertragung von IP-Rechten
  • Schutz von IP-Rechten bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) (z. B. militärische und zivile Nutzung von Technologien, Software, Werkzeugmaschinen u. a.)
  • Vorbereitung auf den Umgang mit Medienanfragen zu Rüstungs- und Kooperationsprojekten, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung des Geheimnisschutzes
  • Abwehr von und Verteidigung gegen rechtswidrige Wort- und Bildberichterstattung in der Presse

IP & Media

Dr. Susanne Grimm
Associate Partner
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtschutz, Praxisgruppenleiterin IP & Media, Lead International Group IP & Media, Rechtsanwältin

Mergers & Acquisitions

Transaktionen im Verteidigungsumfeld sind komplex – geprägt von sicherheitspolitischen Vorgaben, regulatorischen Hürden und technologischer Dynamik.
Wir begleiten Sie bei Fusionen, Übernahmen und Joint Ventures im Defence-Sektor mit multidisziplinärer Expertise, internationaler Erfahrung und tiefem Branchenverständnis.

Erfahren Sie hier mehr über unsere M&A Beratung im Defence-Sektor:

M&A im Defence-Sektor

Tobias Kohler
Partner
Rechtsanwalt

Exportkontrolle, Zölle, Sanktionen

Kaum ein Bereich verdeutlicht das Sprichwort „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ so treffend wie die Exportkontrolle. Die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien kann entweder vollständig untersagt sein oder eine vorherige Genehmigung erfordern.

Exportkontrolle betrifft nicht nur Kriegswaffen und Rüstungsgüter, wie häufig angenommen wird, sondern insbesondere den weit verbreiteten Export sogenannter Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“). Dazu zählen beispielsweise Werkzeugmaschinen, integrierte elektronische Schaltungen, elektrotechnische Produkte für Luft- und Raumfahrt, Software mit Verschlüsselungstechnologie, ABC-Schutzausrüstung sowie spezielle Flüssigkeiten wie Dämpfungs- oder Flotationsmittel.

Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsbranche tragen ein besonders hohes Risiko, gegen Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen oder Embargos der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie weiterer Länder zu verstoßen. Verstöße können nicht nur gravierende wirtschaftliche Folgen haben, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für Einzelpersonen nach sich ziehen. Daher sind höchste Sorgfalt und rechtliche Präzision unerlässlich.

Während Sanktionen bei Unternehmenstransaktionen früher meist nur eine Randnotiz waren, hat sich die Lage seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine grundlegend verändert. Die schnell eskalierenden Sanktionspakete von EU, USA, UK und weiteren Staaten haben das Thema Sanctions-Compliance zu einem zentralen Bestandteil der Due-Diligence-Prüfung und zu einem entscheidenden Faktor bei der Gestaltung von Transaktionsstrukturen und Erwerbsverträgen gemacht.

Sanktionsprüfung/Geschäftspartner-DD / anlassbezogene Spezialprüfungen und -beratungen

  • Bestimmung von Risikokontakten / Bewertung Gefahrenpotential
  • IT-gestützter Abgleich der Sanktionsliste (inkl. UBO / Aktionärsidentifikation)
  • Reputationsprüfung, PEP, Adverse Media Scan, Adressprüfung
  • Anforderungen an Nachweise (Banken, öffentliche Aufträge, Geschäftspartner usw.)
  • Untersuchung von Verdachtsfällen / Meldepflichten / Selbstanzeige
  • Strafrechtliche Beratung und Verteidigung bei Ermittlungsverfahren

Unterstützung von Exportkontrollabteilungen / Aufgabenübernahme

  • Adressdatenbank – Datenextraktion / IT-gestütztes Stammdaten-Screening
  • Trefferauswertung: Bewertung und Erstellung von Entscheidungsgrundlagen durch Sanktionsexperten
  • Bewertung von Lieferketten- und Risikogestaltungen / Verdacht auf Umgehung
  • Wareninspektionen / Zoll- und Exportkontrollgutachten

Prüfung und Einrichten von Compliance Systemen

  • Bewertung von Risikokonzepten
  • Ermittlung der Anforderungen zu Sorgfaltspflichten
  • ERP / ICS Prozess-/System-Audits
  • Gestaltung von Strategie und internen Prozessen
  • Interne Dokumentation und Überwachung Umsetzung
  • Prüfung und Erstellung von Sanktionsklauseln, Verpflichtungen von Handelsvertretern, etc. /
    Erklärungen, Nachweise
  • Schnittstelle zu anderen CMS-Themen: Geldwäsche, Datenschutz, Zoll, Lieferketten
  • Schulungen und Seminare
Tobias Kohler
Partner
Rechtsanwalt