Steuerberatung in der Energiewirtschaft

Unsere Steuerberatung für die Energiewirtschaft verbindet tiefes Branchenverständnis mit fundierter steuerlicher Expertise. Wir unterstützen Energieversorgungsunternehmen umfassend – von Steuerdeklaration, Jahresabschluss und laufender Beratung über steuerliche Spezialthemen wie Querverbund und M&A Tax bis hin zur Einrichtung wirksamer Tax Compliance Systeme. So sichern wir effiziente Prozesse und steuerliche Gestaltungsspielräume.​
Thomas Wust
Partner
Steuerberater
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Unser Beratungsansatz

​Steuerberatung für die Energiewirtschaft basiert auf einer Kombination aus technischer Präzision, strategischer Weitsicht und tiefem Branchen-Know-how. Energieversorgungsunternehmen stehen vor komplexen steuerlichen Anforderungen – von Deklarationspflichten über handelsrechtliche Abschlüsse bis hin zu regulatorischen Besonderheiten des Energiemarkts. Wir begleiten Sie dabei mit maßgeschneiderten Lösungen, die nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern gleichzeitig steuerliche Gestaltungsspielräume eröffnen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Verknüpfung klassischer Steuerberatung mit spezifischen Themen wie steuerlicher Querverbund, M&A Tax und Tax Compliance Management Systemen. Durch die enge Verzahnung von Deklaration, Planung und proaktiver Beratung schaffen wir Transparenz, minimieren Risiken und optimieren Prozesse. Dabei agieren wir stets partnerschaftlich, praxisnah und lösungsorientiert. Unser Ziel ist es, steuerliche Herausforderungen frühzeitig zu antizipieren, effiziente Strukturen aufzubauen und so die wirtschaftliche Stabilität unserer Mandanten nachhaltig zu sichern. 

Unsere Leistungen

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Steuerdeklaration für Energieversorgungsunternehmen 

Die Steuerdeklaration umfasst u.a. die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung, die Erstellung der Gewerbesteuererklärung, die Erstellung zur Erklärung von gesonderten Feststellungen (u.a. steuerliches Einlagekonto), als auch die Erstellung der Umsatzsteuererklärung sowie deren elektronischen Übermittlung an die Finanzbehörden. Weiterhin werden im Rahmen der Steuerdeklaration die Inhalte der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenspiegels als E-Bilanz an das zuständige Finanzamt elektronisch übermittelt. Hierzu werden die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Taxonomie angepasst. 

Unsere Schwerpunkte

  • Erstellung der Ertragsteuererklärungen 
  • Erstellung der Umsatzsteuererklärung
  • Erstellung der E-Bilanz; Bescheidprüfung 
  • Kommunikation mit dem Finanzamt

​​Jahresabschlusserstellung für Energieversorgungsunternehmen​

​Die Erstellung des handelsrechtlichen Abschlusses umfasst die Entwicklung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und die Anfertigung des zugehörigen Anhangs und erforderlichenfalls weiterer Abschlussbestandteile. Darüber hinaus unterstützten wir Sie gerne auch bei der Erstellung des Lageberichts. Für die im Bereich der Energieversorgungsunternehmen bestehenden Besonderheit des sog. Tätigkeitsabschlusses gem. § 6b EnWG stehen wir Ihnen mit unserer Expertise ebenfalls tatkräftig zur Seite.

Unsere Schwerpunkte

  • Erstellung des handelsrechtlichen Abschlusses 
  • Erstellung des Tätigkeitsabschlusses gem. § 6bEnWG 
  • Ermittlung der Steuerrückstellung; Entwicklung des Anlagevermögens 
  • Aufstellung des Anhangs sowie Unterstützung des Lageberichts 

​​Kaufmännische Betriebsführung für Energieversorgungsunternehmen​

Mit unserer Dienstleistung der kaufmännischen Betriebsführung sorgen wir dafür, dass alle wirtschaftlichen Prozesse effizient und zielgerichtet ablaufen. Wir übernehmen für Sie die Funktion der Rechnungswesenabteilung und stehen der Geschäftsführung in allen kaufmännischen Fragestellungen zur Seite. 

Unsere Schwerpunkte

  • Bearbeitung der Finanzbuchhaltung (Hauptbuch sowie Nebenbücher) sowie auch des Zahlungsverkehrs 
  • Betriebswirtschaftliche Planung 
  • Personalwesen 
  • Übernahme der steuerlichen Pflichten 
  • Schnittstelle für Stakeholdern

Laufende Steuerliche Beratung für Energieversorgungsunternehmen

Im Rahmen der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer allgemeinen steuerlichen Rechte und Pflichten. Bei Bedarf können wir auf ein Team von Spezialisten zurückgreifen – über Disziplinen und Landesgrenzen hinweg. Auf diese Weise erhalten Sie von uns eine maßgeschneiderte Beratung aus einer Hand. Unsere Experten begleiten Sie auch bei steuerlichen Außenprüfungen. Im Fall der Fälle erhalten Sie kompetente und starke Vertretung vor Finanzbehörden.

Unsere Schwerpunkte

  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung 
  • Übernahme von Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren 
  • Einholung von verbindlichen Zusagen bei Finanzbehörden 
  • Steuerplanung; Gründungsberatung 

​​Steuerlicher Querverbund​

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Bereich des steuerlichen Querverbunds zur Seite. Durch die Zusammenfassung von gewinnbringenden Sparten (Energieversorgungs-BgA) und defizitären Sparten (z.B. Bäder BgA) können juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerliche Belastungen in teils erheblichem Umfang reduzieren. Der steuerliche Querverbund stellt eine Quersubventionierung durch die Zusammenfassung von defizitären und gewinnbringenden Tätigkeiten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. deren Tochtergesellschaften dar. Ohne diese steuerwirksame Zusammenfassung unterlägen die Überschüsse aus der gewinnbringenden Tätigkeit der Besteuerung, während aufgrund der Dauerverlusttätigkeiten steuerliche Verlustvorträge angesammelt werden würden. Diese Verluste müssten, ohne die Figur des steuerlichen Querverbunds, mit versteuerten Gewinnen aus anderen Tätigkeiten der Kommune gedeckt werden. 

Unsere Schwerpunkte

  • Voranalyse/Check zur Risikoidentifikation und Stellungnahme zur geplanten oder vorhanden Situation 
  • Erstellung der Anfrage auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft vor dem Finanzamt 
  • Bestätigung der Anforderungen an die Begründung von steuerlichen Querverbünden 
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsgutachten nach der VDI-Richtlinie 2067 
  • Erstellung von Prognoserechnungen zur Wirtschaftlichkeitsbewertung 

M&A Tax | Steuerstrukturberatung

Der Erfolg einer Unternehmenstransaktion und die Realisierung des angestrebten Transaktionswerts hängen von zahlreichen Faktoren ab. Entscheidend sind dabei unter anderem die Gestaltung der Transaktionsstruktur, die Ermittlung des Kaufpreises sowie die Ausgestaltung der Garantien – all diese Elemente müssen im Kaufvertrag („Sale and Purchase Agreement“, „SPA“) präzise, wirksam und rechtssicher geregelt sein. Ebenso wichtig ist es, sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarte Kaufpreisberechnung wie vorgesehen funktioniert und die im Rahmen der Due Diligence identifizierten Themen angemessen berücksichtigt werden. Wir bereiten diesen Weg für Sie vor.

Unsere Schwerpunkte

  • Tax Due Diligence 
  • Wahl der Transaktionsform (share vs. asset deal) 
  • Vertragsverhandlungen 
  • Steueroptimiertes Deal Designing 

Tax Compliance Management System für Energieversorgungsunternehmen

Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) ist ein abgegrenzter Teilbereich eines CMS, dessen Zweck die vollständige und zeitgerechte Erfüllung aller steuerlicher Pflichten ist. Mithilfe eines wirksam implantierten Tax CMS kann mankönnen für künftige Betriebsprüfungen Erleichterungen erlangte werdenn (bspw. Beschränkung auf einzelne Steuerarten und Bereiche). Mit der Einrichtung eines Tax CMS werden in der Regel zwei Ziele verfolgt. Zum einen die Erreichung der „enthaftenden Wirkungfür die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens und zum anderen die Einführung von einheitlichen Prozessen und Abläufen im Unternehmen, die auch zu einer effizienteren Arbeitsweise beitragen sollen. Wir weisen Ihnen hier den Weg.

Unsere Schwerpunkte

  • Erstellung einer Risikokontrollmatrix 
  • Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung 
  • Erstellung der notwendigen Tax CMS Dokumente (Tax CMS Richtlinie, Steuerrichtlinie, etc..) 
  • Unterstützung bei der Implementierung von digitalen Tools in bestehende ERP-Systeme