Wirtschaftsprüfung für die Energiewirtschaft

Komplexe regulatorische Anforderungen erfordern klare Strukturen, fundiertes Fachwissen und ein tiefes Verständnis für branchenspezifische Prozesse. Rödl steht für eine Beratung, die nicht nur prüft, sondern auch Orientierung bietet – zuverlässig, praxisnah und immer mit Blick auf Ihre Ziele.
Björn Langenbach
Partner
IT-Auditor IDW, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Florian Bär
Partner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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Unser Beratungsansatz

Wir stehen für eine prüfungsnahe Beratung mit klarem Branchenfokus und regulatorischem Verständnis. Unsere Experten verbinden wirtschaftliches Know-how mit technischer Tiefe und juristischer Präzision. Wir denken uns in Ihre Strukturen hinein, verstehen Prozesse und entwickeln lösungsorientierte Ansätze, die über die klassische Prüfung hinausgehen. Dabei agieren wir nicht nur reaktiv, sondern vorausschauend: Wir identifizieren Handlungsbedarfe, bevor diese entstehen, und unterstützen Sie bei der strategischen Ausrichtung im regulatorischen Umfeld.

Mit interdisziplinären Teams aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Consultants stellen wir die Nachvollziehbarkeit Ihrer Angaben gegenüber Behörden, Förderstellen und Marktpartnern sicher. Unser Ansatz ist transparent, effizient und praxisnah – immer mit dem Ziel, Ihre Organisation zu nachhaltigem Erfolg zu führen und Vertrauen auf allen Ebenen zu stärken.

Unsere Leistungen

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Jahresabschlussprüfungen einschließlich Prüfungen nach  § 6b EnWG und § 53 HGrG

Als verlässlicher Wegbereiter und Wegbegleiter sichern wir durch Jahresabschlussprüfungen Transparenz und Vertrauen. Wir prüfen nach § 6b EnWG Tätigkeitabschlüsse für Strom und Gas sowie gemäß § 53 HGrG und erfüllen Prüfungshandlungen. So stärken wir Ihre regulatorische Compliance nachhaltig weiter.

Unsere Schwerpunkte

  • Prüfung nach § 6b Abs. 3 EnWG:
    Prüfung des Tätigkeitabschlusses (Strom und Gas)
  • Festgelegte Prüfungshandlungen aufgrund der Festlegung der Regulierungskammern nach § 6b Abs. 6 EnWG (Strom und Gas)

Sonderprüfungen für Energieversorger und Netzbetreiber

Unser Angebot umfasst maßgeschneiderte Sonderprüfungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Energieversorgern und Netzbetreibern zugeschnitten sind. Wir gewährleisten die korrekte Abrechnung entgangener Netzentgelterlöse sowie Konzessionsabgaben und schaffen Vertrauen gegenüber Regulatoren, Kommunen und Marktpartnern.

Unsere Schwerpunkte

  • Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 7 KWKG 2016:
    Jahresendabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse eines Netzbetreibers (IDW PH 9.970.30)
  • Regelung im Konzessionsvertrag:
    Prüfung der Konzessionsabgabenabrechnungen für einen Abrechnungszeitraum (Strom, Gas, Wasser, IDW PH 9.970.64)

Sonderprüfungen für Anlagenbetreiber

Rödl untersützt Anlagenbetreiber mit präzisen Sonderprüfungen nach KWKG und KWKAusV. Wir prüfen abrechnungs­relevante Informationen zu Zuschlagshöhen – gesetzlich bestimmt oder ausgeschrieben – und stellen Zertifikate für Vergütungsfristen aus, etwa für KWK- oder Windanlagen.

Unsere Schwerpunkte

  • Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG 2023 [und § 30 Abs. 1 Nr. 1 KWKG 2023]:
    Prüfung der Aufstellung der abrechnungsrelevanten Informationen eines Betreibers einer KWK-Anlage mit gesetzlich bestimmter Zuschlagshöhe
  • Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG 2023:
    [§ 30 Abs. 1 Nr. 1 KWKG 2023] und § 20 Abs. 2 Satz 2 KWKAusV:
    Prüfung der Aufstellung der abrechnungsrelevanten Informationen eines Betreibers einer KWK-Anlage mit durch Ausschreibung ermittelter Zuschlagshöhe
  • Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG 2023 und § 20 Abs. 2 Satz 2 KWKAusV:
    Prüfung der Aufstellung der abrechnungsrelevanten Informationen eines Betreibers eines innovativen KWK-Systems mit durch Ausschreibung ermittelter Zuschlagshöhe
  • Zertifikat über die Fristbestimmung des zusätzlichen Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung Windparkbetreiber

Sonderprüfungen für Energieintensive Unternehmen

Als Wegbereiter für nachhaltige Energielösungen schaffen wir Klarheit bei StromNEV, Konzessionsabgabe, Carbon Leakage und Strompreiskompensation. Mit Expertise und Weitblick ebnen wir den Weg für Ihre Entlastung und Zukunftssicherheit.

Unsere Schwerpunkte

  • Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2016:
    Begrenzung der StromNEV-Umlage (Kategorie C, IDW PH 9.970.35)
  • Prüfung nach § 2 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs 4 KAV:
    Prüfung der Unterschreitung des Grenzpreises – Befreiung von der Konzessionsabgabe (IDW PH 9.970.60)
  • Prüfung nach § 13 Abs. 4 BECV:
    Prüfung der Aufstellung der maßgeblichen Emissionsmengen sowie ggf. der Bruttowertschöpfung – Carbon Leakage
    (29. Sitzung der Arbeitsgruppe „Prüfungen im Zusammenhang mit der DEHSt“)
  • Prüfung nach Nr. 6.1 Abs. 3 Satz 2 der SPK-Förderrichtlinie:
    Prüfung der Ermittlung der angegeben Stromverbräuche bzw. Produktionsmengen – Strompreiskompensation
    (30. Sitzung der Arbeitsgruppe „Prüfungen im Zusammenhang mit der DEHSt)
  • Prüfung nach §32 Nr. 1 Buchst. C EnFG:
    Antragsstellung eines stromkostenintensiven Unternehmens auf Besondere Ausgleichsregelung (IDW PH9.970.20
  • Prüfung nach §55 Abs. 1 Satz 2 EnFG:
    Prüfung der umlagepflichtigen Netzentnahmen eines stromkostenintensiven Unternehmen

Sonderprüfungen für Wärmenetz- und Speicherbetreiber

Wir unterstützen Betreiber bei der rechtskonformen Antragstellung und Fördermittelprüfung nach KWKG und BEW. Mit fundierter Expertise sichern wir die Nachvollziehbarkeit Ihrer Daten und schaffen Vertrauen gegenüber Behörden und Förderstellen.

Unsere Schwerpunkte

  • Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 KWKG 2025
    Prüfung der Aufstellung über ein Projekt eines Betreibers von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern im Rahmen eines Antrags auf Zulassung
    Prüfung der Prognose im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid
  • Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG 2025 des Anteils nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 KWKG 2025 auf Basis gemessener Werte
    Prüfung der Erklärung über den gemessenen Anteil nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 KWKG 2025 eines Betreibers von Wärme- und Kältenetzen
  • Prüfung von Verwendungsnachweisen im Rahmen der Bundesförderung für Effiziente Wärmenetze (BEW)

Sonderprüfungen für Verkehrsbetriebe

Wir prüfen Fahrgeldeinnahmen, Erstattungsanträge und Trennungsrechnungen im ÖPNV. Mit klaren Prüfprozessen und Branchenkenntnis schaffen wir Transparenz und sichern die Grundlage für Förderungen und tarifliche Ausgleichsleistungen.

Unsere Schwerpunkte

  • Prüfung der Richtigkeit der gemeldeten Fahrgeldeinnahmen im Verkehrsverbund oder im Rahmen der Anwendung des Deutschlandtarifs (ISAE 3000)
  • Festgelegte Prüfungshandlungen aufgrund Vereinbarungen nach öDA (IDW PS 490)
  • Prüfung des Antrags auf Erstattung von Fahrgeldausfällen gem. §§ 228 ff. SGB IX für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personennahverkehr (IDW PS 490)
  • Prüfung i.Z.m. der Überkompensation bezüglich der Ausgleichsleistungen für das 365-Euro-Ticket (IDW PS 490)
  • Prüfung der in der Aufstellung zum Nachweis der nicht gedeckten Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr i.Z.m. dem Deutschlandticket dargestellten Angaben (ISAE 3000)
  • Trennungsrechnung nach ISAE 3000 oder IDW PS 490:
    verschiedene öffentliche Unternehmen (PMC)

Telekommunikationsunternehmen

Wir bewerten Wirtschaftlichkeits- und Betreibermodelle im Gigabit-Ausbau bei Angebotsmangel. Unsere Stellungnahmen schaffen Planungssicherheit und unterstützen eine förderfähige Umsetzung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie.

Unsere Schwerpunkte

  • Erstellung von Stellungnahmen im Bereich Gigabit-Ausbau (Wirtschaftlichkeitsmodell, Betreibermodell) bei weniger als drei Angeboten gemäß § 5 Abs. 9 der Gigabit-Rahmenregelung und Ziff. 6.5 der Gigabit-Richtlinie