First-Level-Control (FLC)/ Mittelverwendungsnachweisprüfung EU-Projekte

Als erfahrene Wirtschaftsprüfer bieten wir spezialisierte Leistungen in der EU-Projektprüfung an. Unsere Expertise umfasst die Prüfung von Mittelverwendungsnachweisen im Rahmen von First-Level-Control (FLC) und als National Controller (NC). Wir begleiten Projekte aus Programmen wie Interreg, Horizon 2020, Horizon Europe, Connecting Europe Facility sowie dem 7. Forschungsrahmenprogramm. Dabei kennen wir die Anforderungen an Personalkosten, EU-Vergaberichtlinien und programmspezifische Besonderheiten.
Jan-Claas Hille
Partner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Julia Panke-Rahlenbeck
Associate Partner
B. Sc. Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüferin

Strukturierte Prüfprozesse für EU-Förderprojekte​

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die Abläufe rund um FLC und NC effizient und vorausschauend. Durch frühzeitige Abstimmung optimieren wir die Zusammenarbeit und unterstützen Sie bei der sicheren internen und externen Kommunikation. Unser Prinzip des „agilen Kümmerers“ garantiert Ihnen einen festen Ansprechpartner mit fundierter Programmerkenntnis, Terminverantwortung und Unterstützung in kritischen Projektphasen – insbesondere bei Horizon Europe.

Mehrwert durch Fachwissen und rechtliche Unterstützung​

Wir begleiten Sie auch im Clarification-Prozess und bringen unser Know-how im Second-Level-Control ein. Unsere Prüfungen verstehen wir – im Einklang mit den berufsrechtlichen Vorgaben für Wirtschaftsprüfer – als Dienstleistung mit echtem Mehrwert. Bei Bedarf binden wir spezialisierte Anwälte für Vergaberecht und Verwaltungsrecht ein.

Für Forschungseinrichtungen, Ministerien und Sozialunternehmen

Unsere Mandate reichen von Forschungszentren, Ministerien, Universitätsklinika und öffentlichen Einrichtungen bis hin zu kleineren Unternehmen aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Sozialwirtschaft.

Unterstützung bei der ersten Teilnahme an EU-Förderprogrammen

Gerade bei der ersten Teilnahme an einem EU-Förderprojekt profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir empfehlen eine Projektbesprechung zu Beginn – nicht erst am Ende – um Unsicherheiten zu vermeiden und die Prüfung effizient zu gestalten.

Beratung über die Prüfung hinaus

Wenn Sie Ihre Drittmittelabteilung organisatorisch weiterentwickeln möchten, vermitteln wir Ihnen erfahrene Juristen und Berater ​mit Verwaltungserfahrung in Forschungseinrichtungen und Kliniken. Gemeinsam entwickeln wir praxisnahe Lösungen – auch über die EU-Prüfung hinaus. Wir unterstützen Justiziariate, Drittmittelabteilungen und Finanzbereiche gezielt und bedarfsgerecht.

Sie haben Fragen zur EU-Projektprüfung oder möchten mehr erfahren? Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf –​ wir beraten Sie gerne.


GUT ZU WISSEN

Prüfungen im neuen EU- Programm Horizont Europa (Horizon Europe)


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**RÖDL steht für die Rödl Unternehmensgruppe und umfasst die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Rödl Consulting GmbH.

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