Compliance Management in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Ein angemessenes Compliance Management stellt einen wesentlichen Faktor zur Sicherung der Organisation und zur Vermeidung von Haftungsrisiken dar, da Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, MVZ, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zunehmend strengeren Vorgaben unterliegen. Gleichzeitig verlangen Kostenträger, Zuwendungsgeber, Aufsichtsbehörden und die Öffentlichkeit transparente, rechtssichere und wirksam gesteuert Abläufe. Ein professionell aufgesetztes CMS schützt vor Sanktionen und stärkt Integrität, Vertrauen und Reputation nachhaltig.
Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.
Partner
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.), Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator
Christoph Naucke
Associate Partner
Betriebswirt (Berufsakademie), CIA, Datenschutzauditor (TÜV), Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, IT-Auditor IDW, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Zertifizierter Compliance Officer
Carina Richters
Associate Partner
Compliance Officer (TÜV), Rechtsanwältin
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Unsere Leistungen

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Implementierung von Compliance Management Systemen (CMS)

Immer mehr Einrichtungen der Gesundheits- und Forschungswirtschaft beschäftigen sich mit dem Aufbau eines Compliance Management Systems (CMS). Viele Bausteine sind dabei oft schon vorhanden. Unsere Begleitung spart Zeit und Kosten und sorgt für eine effiziente Umsetzung. Mit dem Compliance Quick-Check erfassen wir in einem Workshop die Ausgangssituation Ihrer Organisation – ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Sozialunternehmen. Dabei vermitteln wir Grundlagenwissen, nutzen strukturierte Fragenkataloge und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen, die wir dokumentieren und priorisieren. Dank langjähriger Erfahrung in Pflege, Krankenhaus sowie Forschung und Lehre können wir in unseren Mandaten aus diesen Branchen die geeignete Verbindung aus Angemessenheit und Praxiseignung herstellen.

Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.
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Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.), Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator
Christoph Naucke
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Betriebswirt (Berufsakademie), CIA, Datenschutzauditor (TÜV), Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, IT-Auditor IDW, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Zertifizierter Compliance Officer

Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems (Tax CMS)

Die Bedeutung eines wirksamen Tax CMS wächst stetig, da es die Pflichterfüllung sichert und steuerstrafrechtliche Risiken minimiert. Laut Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums  zu § 153 AO von 2016 kann ein vorhandenes Tax CMS als Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit gelten. Die Einrichtung eines TCMS erfolgt in vier Schritten: Erstaufnahme (steuerliche Grundstruktur und Risiken), Ausgestaltung des TCMS (Steuerstrategie und Prozesse), Umsetzungsbegleitung und Review nach Implementierung.

Auf Grund der Besonderheiten in den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie hinsichtlich der jeweiligen Rechtsformen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen stellt die Identifikation steuerlicher Risiken hier eine besondere Herausforderung dar. Hier bringen wir unsere jahrzehntelange Branchenerfahrung ein. Das Ergebnis: ein wirksames, strukturiertes Tax CMS, das auf die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben hinwirkt, damit Haftungsrisiken reduziert und die Organisation rechtlich absichert.

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Konzeptions- und Wirksamkeitsprüfungen nach IDW PS 980

Der Prüfungsstandard IDW PS 980 n.F. legt den Inhalt und die Anforderungen für Prüfungen der Angemessenheit und Wirksamkeit eines Compliance Management Systems fest. Eine Prüfung nach diesem Standard schafft Sicherheit und Vertrauen und dient damit auch der Reduzierung persönlicher Risiken für gesetzliche Vertreter. Ein Readiness Check ermöglicht vorab die Identifikation kritischer Schwachstellen. Der Prüfbericht einer Wirksamkeitsprüfung dient als Nachweis gelebter Compliance.

Unsere Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer bringen ein eigenes Risikoverständnis ein und berücksichtigen die Besonderheiten der Gesundheitswirtschaft bzw. der Besonderheiten in Forschung und Lehre. So tragen wir dazu bei, dass das CMS praxisnah, tragfähig und risikoadäquat konzipiert und dokumentiert ist – für eine nachhaltige Compliance-Kultur.

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Gestellung eines externen Compliance Managers

Die Verantwortung für Compliance liegt bei der Geschäftsführung, kann jedoch an eine Compliance Managerin oder einen Chief Compliance Officer (CCO) delegiert werden. Dort wo die dafür erforderlichen personellen Ressourcen fehlen, bieten wir die Gestellung eines externen Compliance Managers an. Dieser übernimmt die Compliance-Funktion, berichtet direkt an die Geschäftsführung und informiert über Verstöße, Verdachtsfälle, Untersuchungen und Präventionsmaßnahmen. So bleibt die rechtliche Absicherung gewährleistet, ohne interne Strukturen zu überlasten. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten sichern eine professionelle, unabhängige Steuerung der Compliance-Aktivitäten – individuell abgestimmt auf die Anforderungen der Gesundheitswirtschaft, in Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

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Compliance Due Diligence

In M&A-Prozessen spielt Compliance eine zunehmend wichtige Rolle. Wir begleiten regelmäßig Transaktionen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft – auf Käufer- und Verkäuferseite. Ziel ist eine verlässliche Informationsbasis, um über Erwerb und Konditionen fundiert entscheiden zu können. Neben der Finanz- und Rechtsprüfung umfasst die Compliance Due Diligence eine gezielte Analyse bestehender Compliance-Strukturen und Risiken. Für Verkäufer kann ein etabliertes Compliance-System den Unternehmenswert steigern, für Käufer schafft die Prüfung Transparenz und Sicherheit. So werden potenzielle Schwächen früh erkannt, Risiken minimiert und die Verhandlungsposition gestärkt – für eine sichere, faire und transparente Transaktion.

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Medizinprodukte-Compliance

Hersteller und Händler von Medizinprodukten sowie Gesundheitseinrichtungen müssen sich den Anforderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) stellen. Wir unterstützen bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Medizinprodukte-Compliance-Systemen, um rechtliche Vorgaben sicher und effizient umzusetzen. Neben Qualitätsmanagement, Produktsicherheit und Marktüberwachung umfasst das System auch die Rolle der „Person Responsible for Regulatory Compliance“ (PRRC), die intern oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – extern besetzt werden kann. Rödl übernimmt auf Wunsch diese externe PRRC-Funktion gemäß Art. 15 MDR/IVDR. Ein wirksames Medizinprodukte-Compliance-System reduziert Haftungsrisiken, stärkt Vertrauen bei Behörden und Partnern und schafft eine nachhaltige Grundlage für Marktzugang und Wachstum.

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