Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stehen für einen modernen, technologiegestützten Ansatz in der Gesundheitsversorgung. Als digitale Medizinprodukte unterliegen sie klaren Regeln: vom Medizinprodukterecht (MDR, MPDG) über Datenschutz (DSGVO) bis hin zu IT-Sicherheit (NIS-2, ISMS) und der KI-Verordnung.
Carina Richters
Associate Partner
Compliance Officer (TÜV), Rechtsanwältin
Franca Heuser
Senior Associate
Fachanwältin für Medizinrecht, Rechtsanwältin
Bianka Bach
Associate
Person Responsible for Regulatory Compliance MDR (TÜV), Rechtsanwältin
Jürgen Schwestka
Partner
CISA, Diplom-Kaufmann, ISO 27001 Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager, Zertifizierter IT-Security-Auditor, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Kontaktieren Sie uns:
Jetzt Kontakt aufnehmen

Unsere Beratung

Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlich relevanten Bereichen im Zusammenhang mit DiGA. Ob Marktstrategie, rechtssichere Zulassung, Datenschutz-Folgenabschätzung oder technische Compliance nach NIS-2 und ISMS – wir begleiten Sie praxisnah und fundiert:

  • Vertragsarztrecht: Einbindung in die vertragsärztliche Versorgung, Verordnung, Abrechnungsfragen
  • Medizinprodukterecht: MDR-Konformität, Klassifizierung, CE-Kennzeichnung von Software
  • Datenschutzrecht: DSGVO, Gesundheitsdaten, technische und organisatorische Maßnahmen
  • IT-Recht: NIS-2, ISMS, technische Interoperabilität, Telematik

 

Ihr Mehrwert

Mandanten profitieren von einer ganzheitlichen, interdisziplinären, praxisnahen Begleitung entlang des gesamten DiGA-Lebenszyklus – von der Idee bis zur skalierbaren Marktpräsenz:​

  • Regulatorische Sicherheit: Rechtsanwälte strukturieren Zulassungs- und Compliance-Themen (inkl. Risiko- und Haftungsfragen) und schaffen Klarheit bei Vertragsgestaltung, Vergütungsmodellen und Erstattungswegen.
  • Technische und Sicherheitsprüfung: IT-Prüfer validieren Systemarchitekturen, Informationssicherheit, Interoperabilität und Qualitätssicherung – für belastbare Audits und eine verlässliche Produktreife.
  • Datenschutz by Design: Datenschützer integrieren Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen frühzeitig (z. B. DPIA, Einwilligungs- und Löschkonzepte), um Vertrauen bei Patienten, Anbietern und Kostenträgern zu stärken.
  • Schnellere Entscheidungsfähigkeit: Ein zentraler Ansprechpartner koordiniert alle Disziplinen, reduziert Reibungsverluste und beschleunigt die Umsetzung.
  • Risiko minimieren, Akzeptanz maximieren: Durch abgestimmte rechtliche, technische und kommerzielle Maßnahmen werden Zulassungsrisiken, Betriebs- und Haftungsrisiken reduziert und die Marktakzeptanz erhöht.
  • Nachhaltige Skalierung: Kontinuierliche Begleitung sorgt für langfristigen Erfolg.

Newsletter

Mit unserem „Newsletter Gesundheits- und Sozialwirtschaft“ erhalten Sie monatlich aktuelle und praxisnahe Informationen zu den relevanten Themen aus den Bereichen Wirtschaft, Steuern, Recht und IT – speziell für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft.

Zum Newsletter