Digitalisierung und Archivierung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft steht im Spannungsfeld von Digitalisierung, regulatorischen Vorgaben und Kostendruck. Mit unserer langjährigen Expertise in Prüfung und Beratung unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Einführung geeigneter Systeme sowie bei der Entwicklung und Umsetzung passgenauer Digitalisierungsstrategien.
Jürgen Schwestka
Partner
CISA, Diplom-Kaufmann, ISO 27001 Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager, Zertifizierter IT-Security-Auditor, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Jonas Buckel
Manager
B.A. Wirtschaftsinformatik, IT-Auditor IDW, Zert. ITSiBe / CISO
Christoph Naucke
Associate Partner
Betriebswirt (Berufsakademie), CIA, Datenschutzauditor (TÜV), Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, IT-Auditor IDW, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Zertifizierter Compliance Officer
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Unsere Leistungen

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Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft zögert oft bei der Digitalisierung, da Kosten- und Einsparfragen dominieren. Doch Digitalisierung ist unvermeidlich: Fachkräftemangel und gesetzliche Vorgaben wie die Pflicht zur elektronischen Rechnungsverarbeitung im Format XRechnung machen sie zwingend. Ein Ausdruck elektronischer Rechnungen ist unzulässig, Archivierung und Verarbeitung müssen digital erfolgen. Dies betrifft zahlreiche Geschäftsprozesse wie Beschaffung, Rechnungsprüfung, Personalverwaltung und -abrechnung. Dabei sollten Prozesse nicht 1:1 digitalisiert, sondern optimiert werden. Elektronische Workflows bieten Vorteile wie Transparenz, Geschwindigkeit, Skonto-Nutzung, Sicherheit durch Berechtigungskonzepte und Einhaltung des 4-Augen-Prinzips. Digitalisierung ist somit Chance, Prozesse zu überdenken und zu verbessern. Ziel ist nicht Mitarbeiterabbau, sondern höhere Effizienz, Sicherheit und Entlastung, damit Mitarbeitende mehr Zeit für wertschöpfende Aufgaben haben.

Jürgen Schwestka
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CISA, Diplom-Kaufmann, ISO 27001 Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager, Zertifizierter IT-Security-Auditor, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Christoph Naucke
Associate Partner
Betriebswirt (Berufsakademie), CIA, Datenschutzauditor (TÜV), Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, IT-Auditor IDW, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Zertifizierter Compliance Officer

Readiness-Check: Sind Sie bereit für die elektronische Archivierung?

Elektronische Belegarchivierung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie senkt Kosten durch Wegfall von Papierarchiven, Material, Lagerung und Suchaufwand. Zudem steigert sie die Performance: schneller ortsunabhängiger Datenzugriff, stets aktuelle Dokumente und durchgängige digitale Weiterverarbeitung. Ein dokumentierter Prozess schafft Transparenz, erhöht Effizienz und stellt revisionssichere Archivierung im Einklang mit regulatorischen Vorgaben sicher. Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung ist die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Wir unterstützen Unternehmen mit einem Readiness-Check in Form eines Workshops. Dabei werden Anforderungen aufgezeigt, vorhandene Systeme und Prozesse analysiert sowie Abweichungen und Risiken identifiziert. Unternehmen erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, um rechts- und prüfungssichere Archivierungsprozesse aufzubauen. Mandanten profitieren dabei von unabhängiger Expertise und Best-Practice-Erfahrungen aus zahlreichen Projekten der Branche.

Jürgen Schwestka
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CISA, Diplom-Kaufmann, ISO 27001 Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager, Zertifizierter IT-Security-Auditor, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Jonas Buckel
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B.A. Wirtschaftsinformatik, IT-Auditor IDW, Zert. ITSiBe / CISO

Revisionssicherheit von elektronischen Archiven

Die Digitalisierung verändert die Belegverarbeitung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft grundlegend: Scanner und Texterkennung ersetzen manuelle Datenerfassung, Prüfungen und Freigaben erfolgen workflowgestützt. Seit November 2019 ist die elektronische Rechnungsverarbeitung Pflicht, Papierausdrucke stellen einen unzulässigen Medienbruch dar. XRechnungen bestehen aus strukturierten Daten und müssen im Originalformat archiviert werden. Unternehmen benötigen daher elektronische Archive, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ein wirksames Internes Kontrollsystem nutzen. Nach IDW RS FAIT 3 gilt: Aufbewahrungspflichtige Daten müssen unverändert, sicher und jederzeit auswertbar gespeichert werden. Risiken bestehen sowohl technisch (Datenverlust, unberechtigter Zugriff) als auch organisatorisch (unzureichende Verfahrensdokumentation). Erforderlich sind Zugriffsrechte, Datensicherung und Notfallkonzepte zur Wiederherstellung. Um Ordnungsmäßigkeit sicherzustellen, empfiehlt sich die prüferische Begleitung und Zertifizierung nach IDW RS FAIT 3. Ein entsprechender Prüfbericht bestätigt die Revisionssicherheit und dient als Nachweis bei Betriebsprüfungen oder gegenüber Mittelgebern.

Jürgen Schwestka
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CISA, Diplom-Kaufmann, ISO 27001 Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager, Zertifizierter IT-Security-Auditor, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Leonie Preßl
Consultant

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