KRITIS-Prüfung

§ 8a BSIG und § 391 SGB V verpflichten Einrichtungen, organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die nach dem Stand der Technik angemessen sind. Ziel ist es Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme, Komponenten oder Prozesse zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die Funktionsfähigkeit der jeweiligen erbrachten Dienstleistung und den Schutzbedarf der verarbeiteten Patienteninformationen.
Jürgen Schwestka
Partner
CISA, Diplom-Kaufmann, ISO 27001 Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager, Zertifizierter IT-Security-Auditor, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Jonas Buckel
Associate Partner
B.A. Wirtschaftsinformatik, Certified Information Systems Auditor (CISA), IT-Auditor IDW, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter


Prüfung nach §8a BSIG

KRITIS-Betreiber müssen zur Erfüllung ihrer Nachweispflicht gegenüber dem BSI eine unabhängige prüfende Stelle beauftragen. Unsere zertifizierten IT-Auditoren begleiten Sie dabei mit strukturierter Prüfungsplanung, Vor-Ort-Prüfung und klar definierten Fristen. Wir verfügen über langjährige Branchenerfahrung und Prüfungserfahrung und haben ein tiefes Verständnis für die Anforderungen der IT- und Informationssicherheit. Durch konsequente Orientierung an den BSI-Vorgaben gewährleisten wir Qualität, Effizienz und einen reibungslosen Prüfprozess.


Wachsende Anforderungen an IT- und Informationssicherheit

Die Digitalisierung ist für Versorgung und Forschung unverzichtbar, zugleich steigt die Verantwortung, IT-Systeme nach dem Stand der Technik abzusichern. § 8a BSIG verpflichtet KRITIS-Betreiber alle zwei Jahre, zu Nachweisen gegenüber dem BSI. § 391 SGB V („KRITIS-Light“) verlangt von allen Krankenhäusern angemessene organisatorische und technische Maßnahmen umzusetzen, auch wenn hier aktuell keine Pflicht zur Einreichung von Nachweisen existiert. Mit der Umsetzung von NIS-2 steigen die Anforderungen weiter: Risikomanagement, Angriffserkennung, Meldepflichten, Notfall- und Wiederanlaufplanung, Lieferkettensicherheit.

Newsletter „Gesundheits- und Sozialwirtschaft“

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter liefert monatlich aktuelle Informationen und praxisnahe Impulse für Unternehmen, Einrichtungen und Träger der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, die aktuelle Entwicklungen frühzeitig einordnen und sicher handeln möchten.

Zum Newsletter


Unsere Erfahrung als Informationssicherheitsbeauftragte

Wir sind seit vielen Jahren als externe Informationssicherheitsbeauftragte in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft tätig und kennen daher die Herausforderungen, vor denen man bei der Umsetzung der Maßnahmen steht. Es gilt immer eine Abwägung zwischen dem Machbaren und dem Notwendigen. Durch dieses Verständnis können wir im Rahmen der Kritis-Prüfungen alltagstaugliche Erwartungen einbringen und zur Steigerung der Informationssicherheit beitragen.


Was sagen unsere Mandanten dazu?

„Die Expertise von Rödl im Bereich der KRITIS-Prüfungen ist deutlich spürbar. Sie haben ein umfassendes Verständnis für die speziellen Anforderungen an KRITIS-Betreiber-IT im Bereich der Krankenversorgung und konnten die komplexen Bedingungen unserer IT-Struktur sinnvoll berücksichtigen.“

Jetzt unverbindliches Gespräch vereinbaren!

Kontaktdaten

Terminvorschlag Erstgespräch
Einwilligung

Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten von RÖDL** zum Zwecke des Versands der von mir ausgewählten Newsletter sowie ggf. zum Versand weiterer Informationen verarbeitet und hierfür an die anderen Gesellschaften der RÖDL-Unternehmensgruppe weitergegeben werden dürfen.

Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihre Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft frei widerruflich. Ihren Widerruf können Sie gerne per E-Mail an internet@roedl.com erklären.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

**RÖDL steht für die Rödl Unternehmensgruppe und umfasst neben der Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Rödl Consulting GmbH.

=

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Ohne diese Angaben können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.