EU-Konformität in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
EU-Trennungsrechnung
Die EU-Trennungsrechnung ist erforderlich, wenn Einrichtungen sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und staatliche Fördermittel erhalten. Ziel ist die Vermeidung von Quersubventionierungen und die Sicherstellung beihilferechtlicher Transparenz nach Art. 107 AEUV. Da es keine einheitlichen Vorgaben gibt, müssen individuelle Systeme entwickelt werden, die Kosten und Finanzierungen klar abgrenzen. Ihre Einrichtung bleibt nur so beihilfekonform. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption, Umsetzung und Prüfung einer EU-Trennungsrechnung – passgenau für Ihre Strukturen und Anforderungen.
Private-Investor-Test
Mit dem Private-Investor-Test (PIT) wird geprüft, ob staatliche Mittel wettbewerbsverzerrend wirken oder ob ein privater Investor unter gleichen Bedingungen ebenso gehandelt hätte. Grundlage ist eine Gesamtbetrachtung der Investitionsentscheidung unter wirtschaftlichen und marktbezogenen Aspekten. Besteht Vergleichbarkeit, gilt die Maßnahme nicht als Beihilfe. Wir begleiten Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft bei der Anwendung des PIT – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Entwicklung beihilferechtskonformer Alternativen.
Marktübliche Avalprovision
Öffentliche Bürgschaften sind nur dann beihilferechtskonform, wenn für das Risiko eine marktübliche Avalprovision gezahlt wird. Deren Höhe hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab und muss im Einzelfall bestimmt werden; feste Sätze akzeptiert die EU-Kommission nicht. Die Komplexität dieser Vorgaben macht eine sorgfältige Analyse der spezifischen Rahmenbedingungen notwendig. Unsere Experten unterstützen Sie bei der beihilferechtskonformen Gestaltung öffentlicher Bürgschaften und bei der Ermittlung der marktüblichen Avalprovision für Ihre konkrete Situation.
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