Veröffentlicht am 27. März 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten

10 Thesen zu Wasserentgelten in Bayern – Stand 2026

  • Mehr als 2000 kommunale Gebietskörperschaften in Bayern
  • Entgeltanpassungen zum Jahresbeginn und unterjährig
  • Online-Verfügbarkeit von Wasserentgelten auf Vorjahres-Niveau
Juliane Port
Senior Associate
Betriebswirtin (IWW)
Der Preis- und Gebührenatlas der Wasserversorgung in Bayern wurde 2026 zum sechsten Mal aktualisiert. Abseits reiner Entgeltvergleiche lassen sich dabei auch dieses Jahr wieder interessante Erkenntnisse zu den Wasserentgelten im Freistaat gewinnen. Die Highlights haben wir erneut in 10 Thesen zusammengefasst.

Zum Preis- und Gebührenatlas
der bayerischen Wasserversorgung

1. Die Wasserversorgung in Bayern ist kleinteilig

In Bayern gibt es insgesamt 2.056 kommunale Gebietskörperschaften, darunter 2.002 kreisangehörige Gemeinden, 29 große Kreisstädte sowie 25 kreisfreie Städte. Die Zahl der Wasserversorger liegt bei rund 1.786. Damit versorgt in etwa 87 Prozent der Fälle ein Wasserversorger mindestens eine bayerische Kommune.

2. Seit Anfang 2026 haben bereits zahlreiche Wasserversorger eine Entgeltanpassung vorgenommen

261 Wasserversorger (14,62 Prozent) haben bereits zum oder seit dem 1. Januar 2026 eine Anpassung ihrer Wasserentgelte vorgenommen.

3. Auch unterjährig wurden Anpassungen an den Wasserentgelten vorgenommen

69 Versorger (3,86 Prozent) haben unterjährig (Februar bis Dezember 2025) die Wasserentgelte angepasst.

4. Ein typischer Haushalt¹ muss für Trinkwasser im neuen Jahr erneut tiefer in die Tasche greifen

Im Durchschnitt ist das typfallbasierte Wasserentgelt in Bayern gegenüber dem Vorjahr um 6,11 Prozent gestiegen und beläuft sich damit aktuell auf 382,73 Euro pro Jahr (netto).

5. Die Bandbreite der Wasserentgelte in Bayern ist weiterhin groß

Je nach Ortschaft rangiert das Wasserentgelt für einen typischen Haushalt¹ pro Jahr zwischen 87,07 Euro und 986,05 Euro (netto).

6. Der Anteil der Finanzierung über Grundgebühren / -preise bleibt im Mittel erneut konstant

Für den ,,typischen‘‘ Haushalt¹ sind 17,66 Prozent der jährlichen Kosten unabhängig von der abgenommenen Menge (Vorjahr 17,41 Prozent).

7. Einfache Entgeltmodelle haben weiterhin den Vorrang in Bayern

Die Tarifsysteme sind weitestgehend einfach strukturiert, lediglich sieben Versorger stützen die Refinanzierung der Leistungen auf mehr als zwei Entgeltkomponenten.

8. Die Anzahl der Wasserentgelte, deren Gültigkeit mehr als vier Jahre beträgt, liegt auf dem Vorjahresniveau

In 18,03 Prozent der Fälle liegt die letztmalige Anpassung der Wasserentgelte länger als vier Jahre zurück (maximaler Kalkulationszeitraum gem. Art. 8 Abs. 6 KAG).

9. Gebühren sind die vorrangige Entgeltart in Bayern

In 1.561 Fällen der auswertbaren Anzahl an Wasserversorgern erfolgt die Abrechnung der Leistung mittels öffentlich-rechtlicher Gebühren, 98-mal werden privatrechtliche Wasserentgelte erhoben.

10. Die Online-Verfügbarkeit von Wasserentgelten liegt auf dem Niveau des Vorjahres

Der Anteil der Wasserversorger, denen über das Internet ein eindeutiges Wasserentgelt zugeordnet werden kann, beträgt aktuell erneut rund 93 Prozent. Im Jahr 2020 war dies nur bei rund 84 Prozent aller Fälle möglich.

Anmerkungen:

1 Der durchschnittliche Wasserverbrauch in Bayern beträgt 47 m³ je Einwohner im Jahr (©Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2022). Bei der Berechnung wird entsprechend von 152,75 m³ Verbrauch in einem Vierpersonenhaushalt (im Einfamilienhaus) ausgegangen, da es bei Haushalten mit mehreren Personen zu Synergieeffekten bei der Wassernutzung kommt, werden je zusätzliche Person 0,25 vom Personenfaktor (im Vierpersonenhaushalt 3,25) abgezogen. Bei den bereitgestellten Informationen handelt es sich ausschließlich um Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen ermittelt wurden. Stand der Informationen: März 2025

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