192 Millionen Zertifikate, ein Kalender, ein Starttermin – der nationale Emissionshandel 2026 nimmt Fahrt auf
- Gesamtversteigerungsmenge 2026: 192.085.240 nationale Emissionszertifikate stehen zur Versteigerung
- EEX aktualisiert Veräußerungskalender: Wöchentliche Versteigerungen starten am 1. Juli 2026
- Festpreisverkauf vom 3. 11. bis vsl. 3.12.2026 zu 68 Euro je Zertifikat in unlimitierter Menge
So berechnet sich die Gesamtversteigerungsmenge
Am 28. April 2026 veröffentlichte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die Gesamtversteigerungsmenge im nationalen Emissionshandel (nEHS) für das Jahr 2026. Sie beträgt 192.085.240 nationale Emissionszertifikate (nEZ). Die Gesamtversteigerungsmenge ergibt sich gemäß § 11 Absatz 1 BEHV aus der jährlichen Emissionsmenge (Cap) für 2026, zuzüglich der Erhöhungsmenge 2026 und abzüglich des Zusatzbedarfs für die Jahre 2021 bis 2025.
Das Cap basiert auf den überarbeiteten Emissionszuweisungen für Deutschland gemäß EU-Klimaschutzverordnung. Maßgeblich sind die am 27. April 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Anpassungen der Emissionszuweisungen für 2026 bis 2030. Die DEHSt hat diese Anpassungen bereits bei der Berechnung der Gesamtversteigerungsmenge 2026 berücksichtigt, um spätere Korrekturen zu vermeiden.
Veräußerungskalender 2026: Termine, Mengen, Preisregeln
Auf Basis der veröffentlichten Gesamtversteigerungsmenge hat die EEX den Veräußerungskalender aktualisiert. Die Versteigerungen finden einmal wöchentlich statt – mittwochs von 13:00 bis 15:00 Uhr. Auf Wunsch vieler Marktteilnehmer wurden die Termine von montags auf mittwochs verschoben. Der erste Versteigerungstermin ist der 1. Juli 2026, der voraussichtlich letzte der 28. Oktober 2026. Pro Termin stehen 10.671.000 nEZ im Preiskorridor von 55 bis 65 Euro zur Verfügung.
Liegt der Zuschlagspreis bereits beim Höchstpreis von 65 Euro, kann sich die ausgegebene Menge je Termin vergrößern, sofern mehr Gebote zum Höchstpreis eingegangen sind als für den Termin eingeplante Gebote. Dies gilt bis zur doppelten Menge der eingeplanten Gebote. Die zusätzlichen Zertifikate werden von der verbleibenden Gesamtmenge abgezogen, wodurch spätere Termine entfallen können. Bei vollständiger Nutzung der Regel ab dem ersten Termin wäre der letzte Versteigerungstag bereits der 9. September 2026.
Im Anschluss an die Versteigerungsphase können Unternehmen vom 3. November bis voraussichtlich 3. Dezember 2026 Zertifikate zum Überschussmengenpreis von 68 Euro erwerben – dienstags und donnerstags, jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr, in unlimitierter Menge.
Was das für Stadtwerke und Wärmeversorger bedeutet
Mit der Veröffentlichung der Gesamtversteigerungsmenge und des aktualisierten Kalenders stehen die Rahmenbedingungen für die Veräußerungen 2026 fest. Für Stadtwerke und Wärmeversorger bedeutet das: Der eigene Zertifikatsbedarf sowie Beschaffungs- und Bieterstrategien sollten frühzeitig überprüft werden. Insbesondere die Erhöhung der Versteigerungszertifikate in einzelnen Terminen kann den tatsächlichen Verlauf der Versteigerungsphase erheblich beeinflussen.
Zudem stellt sich mit dem Übergang in die Versteigerungsphase die Frage, wie CO₂-Kosten künftig verursachungsgerecht an Endkunden weitergegeben werden können. Da die tatsächlichen Zertifikatspreise erst mit den jeweiligen Versteigerungen feststehen, wird eine nachlaufende Preis- bzw. Indexermittlung sinnvoll sein. Denkbar sind dabei beispielsweise Modelle auf Basis des gesetzlichen Preiskorridors, der durchschnittlichen Versteigerungsergebnisse oder der tatsächlich erzielten Zertifikatspreise. Welche Lösung geeignet ist, muss jedoch individuell sowie unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet werden.
Zum Versteigerungsverfahren, den verschiedenen Optionen der Darstellung eines Emissionspreises und dem EU ETS 2 berichteten wir bereits auch in der Vergangenheit ausführlich (Nationaler Emissionshandel – Wie geht es weiter nach der Festpreisphase?).
Gerne erörtern wir die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Chancen und Risiken der verschiedenen Umsetzungsvarianten mit Ihnen. Auch bei einer Umstellung Ihrer bisherigen Preise sowie der Entwicklung einer juristisch tragfähigen und betriebswirtschaftlich sinnvollen Lösung zur Abbildung Ihrer Emissionskosten unterstützen wir Sie gerne!
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