Partner
Tax Adviser (Polen)
Der Freibetrag von 40 Millionen Kronen für Erträge natürlicher Personen aus der Veräußerung von Wertpapieren und Anteilen (die als keine Wertpapiere galten), der durch das Steuerreformgesetz seit dem Jahr 2025 vorgeschrieben war, wird aufgehoben.
Ab dem Jahr 2026 gelten alte, einfachere Grundsätze:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen