Abwärme im Vertragsverhältnis
- Abwärmebezugsvertrag
- Versorgungssicherheit
- Dekarbonisierung
Frühzeitige vertragliche Regelungen schaffen Planungssicherheit und legen die Basis für eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren. Welche konkreten Vertragsmodelle in der Praxis zur Anwendung kommen, wie Eigentums- und Betreiberstrukturen ausgestaltet werden können und welche Liefermodelle in Betracht kommen, beleuchten wir nachfolgend.
Der Beginn einesAbwärmebezugsverhältnisses
Der Gesetzgeber unterscheidet zunächst zwischen der Abwärme aus Rechenzentren und industrieller Abwärme. Betreiber von Rechenzentren werden nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umfangreiche Pflichten zur Bereitstellung der Abwärme auferlegt. Industrielle Abwärme ist hingegen ein Sammelbegriff und kann in den unterschiedlichsten Formen auftreten. Abwärmequellen können daher auch in den verschiedensten Produktionsprozessen entstehen.
Grundlage für die Nutzung ist der Abwärmebezugsvertrag zwischen Abwärmelieferant und Wärmenetzbetreiber. Parallel dazu wird ein separater Wärmeversorgungsvertrag zwischen Wärmeversorger und Endkunde notwendig. Obwohl rechtlich unabhängig, sollten beide Verträge frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. In der Regel dürften Wärmenetzbetreiber und Wärmeversorger ein und dasselbe Unternehmen sein. Sollte es sich hier um unterschiedliche Akteure handeln, wären auch weitere Vertragskonstellationen denkbar und notwendig. Bereits in der ersten Planungsphase sind zentrale Fragen zwischen Abwärmelieferant und Netzbetreiber zu klären:
- Wie wird die Lieferpflicht bestimmt?
- Wie wird die Haftung bei einem Ausfall der Abwärmenutzung geregelt?
- Können mit der Abwärmenutzung die Zielvorgaben hinsichtlich einer Dekarbonisierung eingehalten werden?
- Wie und wo wird die Abwärme bereitgestellt?
- Welche Investitionen sind vom wem zu tätigen?
- Wie werden Investitionskosten abgesichert?
Dabei ist zu beachten, dass sich Abwärmebezugsverhältnisse in technischer Hinsicht sehr stark voneinander unterscheiden können. Abwärme ist dabei oft nicht gleich Abwärme. Ein maßgeschneiderter Vertrag ist deshalb essenziell.
Das Projekt sollte als partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wärmeversorger verstanden werden. Stehen technische Parameter bereits vor Netzerrichtung fest, kann das Wärmenetz effizient geplant werden.
Je nach Abwärmequelle treten dann auch noch unterschiedliche Herausforderungen auf: Bei Rechenzentren ist das Temperaturniveau entscheidend, bei Abwasserquellen die Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Kommunen sowie die Stabilität der Temperatur im Kanalisationssystem.
Damit das Projekt erfolgreich abgeschlossen werden kann, empfiehlt sich bereits frühzeitig eine vertragliche Klärung hinsichtlich der Finanzierung, der Abwärmequalität und der Potenzialvergabe.
Dafür können eine erste Absichtserklärung und ein späterer Vorvertrag die richtigen Instrumente darstellen. Entscheidend für die Wahl der vertraglichen Umsetzung ist hier das Planungsstadium und damit eine Abwägung zwischen dem Aushandeln bereits fester Verbindlichkeiten und der Möglichkeit, das Projekt nicht weiterverfolgen zu müssen soweit noch unwägbare Hindernisse eintreten. So können zu Beginn mit einer Absichtserklärung erste Zeitpläne und Verantwortlichkeitsbereiche abgestimmt sowie Investitionsentscheidungen festgelegt werden. Insbesondere hinsichtlich notwendiger Genehmigungen und etwaiger Förderungen sollte früh abgeklärt werden, welcher Vertragspartner welche Anträge bearbeitet und stellt. Wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erteilt wurden, können auch verbindlichere Verträge ausgehandelt werden. Alternativ kann in früheren Projektphasen mit aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen gearbeitet werden. Wie bereits erläutert, ist es aber essenziell, dass sich beide Parteien frühzeitig und realistisch Gedanken darüber machen, was im vorgesehenen Zeitraum geleistet werden kann und wer ggfs. die in der Anbahnungsphase anfallenden Planungs- und Investitionskosten tragen soll, wenn das Projekt scheitert.
Liefer- und Geschäftsmodelle: Wie gestalten Versorger ihreBezugssicherheit?
Parallel zu den ersten vertraglichen Absicherungen und sobald die wirtschaftlichen und technischen Aspekte geklärt worden sind, stellt sich für Versorger eine weitere zentrale Frage: Wie kann die Abwärme dauerhaft und zuverlässig bezogen werden? Anders als klassische Erzeugungsanlagen unterliegt industrielle Abwärme meist zeitlichen Schwankungen. Sie ist unmittelbar an die Betriebszeiten und Auslastung industrieller Prozesse gebunden und steht daher zum Teil nicht kontinuierlich zur Verfügung. Erforderlich wird dann die Vorhaltung von Redundanzanlagen. Für Netzbetreiber mit einer Versorgungspflicht ist es deshalb entscheidend, ein Liefer- und Geschäftsmodell zu wählen, das sowohl zur technischen Struktur als auch zur zeitlichen Verfügbarkeit der Abwärmequelle passt.
In der Praxis haben sich dabei mehrere Grundmodelle etabliert, die je nach Ausgangslage – insbesondere in Bezug auf die Verlässlichkeit und das Bereitstellungsprofil der Wärme – einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können:
1. Lieferung nach „Können und Vermögen“
Dieses Modell bietet die größte Flexibilität. Der Abwärmelieferant speist nur dann Wärme in das Netz ein, wenn überschüssige Prozesswärme verfügbar ist. Besonders geeignet ist dieses Modell für Produktionsbetriebe mit stark schwankender oder saisonabhängiger Auslastung, bei denen keine kontinuierliche Wärmeerzeugung gewährleistet werden kann. Für den Versorger bedeutet das allerdings, dass er eigene Erzeugungskapazitäten oder Reservelösungen vorhalten muss, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Die geringe vertragliche Bindung ist für den Lieferanten vorteilhaft, erfordert jedoch meist Preisgleitklauseln oder Flexibilitätszuschläge, um die wirtschaftliche Unsicherheit aufseiten des Versorgers auszugleichen.
Bei einer reinen Lieferung nach Können und Vermögen kann aus rechtlicher Sicht der Vertrag auch ohne Wärmebereitstellung erfüllt werden. Damit geht einher, dass auch bei einem vom Abwärmelieferanten verschuldeten Ausfall der Abwärmelieferung in der Regel keine Schadensersatzansprüche des Wärmeversorgungsunternehmens entstehen.
2. Mindestmengenmodelle
Als Unterkategorie der Lieferung nach Können und Vermögen ist die Lieferung einer zugesicherten Mindestmenge für den Versorger deutlich vorteilhafter, für den Abwärmelieferanten jedoch risikobehafteter. Die Parteien einigen sich in diesem Liefermodell auf eine Mindestmenge, mit der der Versorger fest planen kann und so ggf. nur noch eine alternative Wärmeversorgung für die Spitzenlastdeckung beschaffen muss. Eine garantierte, frei abrufbare Mindestmenge erlaubt dem Wärmeversorger, die angebotene Wärmemenge ohne weitere Besicherungsmaßnahmen an seine Endkunden weiterzugeben. Dadurch steigt die Planbarkeit aufseiten des Netzbetreibers, und der Bedarf an zusätzlicher Reserveleistung kann reduziert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Abwärmequelle über ein technisch stabiles und gut prognostizierbares Bereitstellungsprofil verfügt, zum Beispiel durch kontinuierlich laufende Prozesse mit wenig Schwankung bzw. eigene Redundanzen in der Erzeugung. Für beide Parteien sind vertragliche Regelungen zu Ausgleichszahlungen bei Nichterfüllung sowie technische Absicherungen (etwa durch Redundanzsysteme) essenziell, um die Versorgung auch im Störfall sicherzustellen.
3. Besicherte Lieferung
Eine besicherte Wärmelieferung wird in der Regel nur dann angeboten, wenn das jeweilige Industrieunternehmen eigene Erzeugungsanlagen hat und damit sicherstellen kann, dass die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung jederzeit möglich ist. In diesem Fall ist der Abwärmelieferant in der Regel für die Vorhaltung von Redundanzen verantwortlich. Der Wärmeversorger kann darauf vertrauen, dass er die vereinbarte Wärmeleistung jederzeit abrufen kann. Solche Modelle erfordern jedoch zusätzliche Investitionen und eine intensive technische wie organisatorische Abstimmung zwischen Lieferanten und Versorger. Daraus ergibt sich in der Regel auch ein höherer Preis, als dies bei der unbesicherten Lieferung der Fall wäre.
4. Weitere Liefermodelle
Darüber hinaus existieren noch weitere spezifische Modelle, die je nach Projektsituation relevant sein können, beispielsweise das Pooling mehrerer Abwärmequellen zur gleichmäßigen Versorgung mehrerer Abnehmer, die Vermarktung von überschüssiger Kühlleistung (etwa aus Rechenzentren) oder die flexible, marktgesteuerte Einspeisung unterschiedlicher Wärmequellen im Erzeugerpark.
Welche Lösung im konkreten Fall geeignet ist, hängt maßgeblich von der zeitlichen Charakteristik der Abwärmeverfügbarkeit und des Wärmebedarfs ab. Eine detaillierte Analyse des thermischen Profils – inklusive Tages- und Wochenverläufen, Stillstandszeiten und saisonalen Schwankungen – bildet die Grundlage für die Wahl des passenden Modells. Nur wenn klar ist, wann, wie lange und in welcher Qualität Wärme zur Verfügung steht, kann ein vertragliches und technisches Modell entwickelt werden, das sowohl Versorgungssicherheit als auch wirtschaftliche Tragfähigkeit gewährleistet.
Je nach gewähltem Liefermodell geht es dann an die vertragliche Abstimmung des eigentlichen Abwärmebezugsvertrages. Hier spielt neben dem anwendbaren Recht, den technischen Regelungen und allgemeinen Absprachen zu Zutritts-, Wartungs- und Nutzungsregelungen die Preisgestaltung eine weitere wichtige Rolle. Je nach Liefermodell und Qualität der Abwärme fällt ihr Wert unterschiedlich aus. Auch hinsichtlich steuerrechtlicher Gesichtspunkte muss ein fairer Preis für Abwärme ermittelt werden, der sich an Kosten und Nutzen der Abwärme und ihrer Bereitstellung orientiert.
Trotz vieler Hürden ist die Nutzung von Abwärme insbesondere in Ballungsräumen für Versorger ein sinnvolles und kostengünstiges Mittel, um ihre Erzeugungsstruktur zu dekarbonisieren. Es bedarf hierfür aber einer frühzeitigen rechtlichen Ausgestaltung und einer wirtschaftlichen Planung, damit das Abwärme-Projekt ein Erfolg wird.
Wir beraten Sie dabei gerne und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte!
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1 Rödl, Abwärme wirtschaftlich nutzbar machen: Wie aus Potenzial Realität wird.

