Abzug von Hypothekenzinsen für Genossenschaftswohnungen
Die Abgeordnetenkammer hat ein Wohnraumförderungs-Änderungsgesetz verabschiedet, das steuerliche Vorteile von natürlichen Personen bei der Finanzierung des Wohnungseigentums erweitert. Steuerpflichtige können nun nicht nur Zinsen für Hypothekendarlehen und Bausparzinsen, sondern auch Zinsen für Kredite abziehen, die an Wohnungsgenossenschaften gewährt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf die sich verschlechternde Verfügbarkeit von Wohnungen in Tschechien und zielt darauf ab, alternative Finanzierungsformen zu fördern.
Daniel Ďuriš, RÖDL Prag
Ziel des Wohnraumförderungs-Änderungsgesetzes ist es, dass natürliche Personen Hypothekenzinsen abziehen können, die bei einem breiteren Spektrum von Finanzierungsmodellen für Wohnungen anfallen.
Nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften können Zinsen für Bauspardarlehen, Hypothekendarlehen oder Kredite für die Finanzierung von Wohnungen abgezogen werden, in denen Steuerpflichtige selbst wohnen.
Eine eigene Wohnung wird oft durch den Erwerb eines Anteils an einer Wohnungsgenossenschaft gesichert, für dessen Finanzierung den Wohnungsgenossenschaften oft Annuitätendarlehengewährt werden. Die Zahlungen von Steuerpflichtigen stellen den Anteil des Mitglieds der Wohnungsgenossenschaft an der Rückzahlung des Annuitätendarlehensder Wohnungsgenossenschaft dar. Mit dem Erwerb des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Steuerpflichtige, sich an Kreditraten und Zinszahlungen für den Kreditanteil zu beteiligen, der seinem Geschäftsanteil entspricht. Diese Finanzierungsform ist für einige Steuerpflichtige vorteilhafter, da die Annuitätendarlehenvon Wohnungsgenossenschaften im Vergleich zu Krediten, die direkt an Steuerpflichtige gewährt würden, einfacher beansprucht werden können.
Wegen der angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt soll mit dem vorgeschlagenen Änderungsgesetz der Steuerabzug auch auf Zinsen für Kredite von Wohnungsgenossenschaften erweitert werden, wenn die Kreditzinsen von Genossenschaftsmitgliedern selbst bezahlt werden. Die Kreditzinsen können vom Steuerpflichtigen unter der Voraussetzung abgezogen werden, dass die Genossenschaft den Genossenschaftsmitgliedern nur die tatsächlich gezahlten Kreditzinsen zurechnet. Gleichzeitig muss die Wohnung von Steuerpflichtigen oder ihrer nahen Angehörigen als ständiger Wohnsitz genutzt werden.
In der Praxis kann eine Kombination verschiedener Formen der Wohnungsfinanzierung erfolgen, z. B. eine Kombination aus einem Hypothekendarlehen und dem Erwerb eines Anteils an einer Wohnungsgenossenschaft, der mit gleichbleibenden Zahlungen zurückgezahlt wird. Auch in diesem Fall kann der Steuerpflichtige sowohl die Zinsen für den eigenen Kredit als auch die Zinsen für den Kredit der Wohnungsgenossenschaft abziehen. Für Kredite, die nach 2021 vereinbart werden, beträgt der Steuerabzug unverändert CZK 150.000 pro Jahr.
Die neue Steuervergünstigung wird durch ein Steuerpaket gewährt, dessen Ziel die Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist. Zu weiteren Maßnahmen gehören öffentliche Förderungen, die Einrichtung eines neuen Wohnungsfonds, die Finanzierung des Wohnungsbaus durch Pensionsfonds oder öffentlich geförderte Kredite für junge Familien.
Das Änderungsgesetz ist am 1.Januar 2026 in Kraft getreten.