Die Stromproduktion über erneuerbare Energiequellen, wie etwa Wind- und Solarenergie, ist von Umweltfaktoren abhängig und unterliegt somit Schwankungen. Mit den Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 reagiert das IASB auf daraus resultierende Herausforderungen für die bilanzielle Abbildung von Stromlieferverträgen (sog. „Power Purchase Agreements“), die sich auf naturabhängigen Strom beziehen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Own use exemption: Nutzung der Eigenbedarfsausnahme nun auch bei zwischenzeitlich erforderlichen Verkäufen des ungenutzten naturabhängigen Stroms möglich, wenn das neue „Nettokäufer“-Kriterium erfüllt ist.
- Hedge Accounting: Ermöglichung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wenn Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen, als Sicherungsinstrumente verwendet werden.
- Anhangangaben: Erweiterung der Angabepflichten, damit Adressaten die Auswirkungen entsprechender Verträge auf die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen nachvollziehen können.
Erstanwendung: Die verpflichtende Erstanwendung betrifft bereits Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen. Es gelten spezifische Übergangsvorschriften. Daher sollten Unternehmen rasch handeln:
- Analysieren Sie zeitnah Ihre Verträge und prüfen Sie die Auswirkungen der Änderungen auf Ihren Abschluss
- Passen Sie Ihre internen Rechnungslegungsprozesse und Berichtsstrukturen frühzeitig an
- Sprechen Sie mit Ihrem Berater oder Abschlussprüfer, um rechtzeitig Klarheit zu schaffen