Veröffentlicht am 17. März 2026
Lesedauer ca. 6 Minuten

Aktueller Stand des Revisionsprozesses des GHG Protocols

  • Das GHG Protocol wird grundlegend überarbeitet, um die Klimaberichterstattung zu verbessern.
  • Neue Regeln sollen Vergleichbarkeit und Datenqualität der Emissionsberichte erhöhen.
  • Internationale Abstimmung mit ISO und regulatorischen Standards wie der CSRD wird verstärkt.
Hidir Altinok
Senior Associate
Dipl.-Ing. (FH) Versorgungstechnik, M.Sc. Renewable Energy Systems
Naomi Mzyk
Senior Associate
B.A. Management in Organic and Sustainability Business
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) gilt weltweit als zentraler Referenzrahmen für die Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen in Unternehmen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Klimaberichterstattung, der stärkeren Einbindung von Emissionsdaten in regulatorische Berichtspflichten sowie methodischer Kritik an bestehenden Standards wurde im Jahr 2022 ein umfassender Revisionsprozess gestartet.

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Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand des Revisionsprozesses, die geplanten Neuerungen und deren Bedeutung für die Treibhausgasbilanzierung von Unternehmen.

Ausgangspunkt der Überarbeitung

Die laufende Überarbeitung markiert eine der umfassendsten Reformen der unternehmensbezogenen Treibhausgasbilanzierung seit der Veröffentlichung des ursprünglichen Corporate Accounting and Reporting Standard (Corporate Standard) im Jahr 2004. Neben der Einführung des Corporate Value Chain (Scope 3) Standard (2011), der Scope 3 Calculation Guidance (2013) und der Scope 2 Guidance (2015) haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Entwicklungen ergeben, die auf der unternehmensinternen Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasen basieren (siehe auch unsere Artikel zu Science-Based Targets, der Relevanz einer Klimastrategie und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung).

Ziel der Überarbeitung ist es, die Genauigkeit, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Prüfbarkeit von Treibhausgasbilanzen zu verbessern. Die bestehenden Standards bieten methodisch große Flexibilität, wodurch Unternehmen beispielsweise unterschiedliche organisatorische Abgrenzungen, Datenquellen oder Emissionsfaktoren wählen können. Diese Flexibilität erleichtert zwar die praktische Anwendung, führt jedoch zu Einschränkungen bei der Vergleichbarkeit der berichteten Emissionsdaten zwischen Unternehmen und Branchen – insbesondere bei indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette.

Das GHG Protocol strebt mit der Überarbeitung eine Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft und bewährte Best Practices an. Dabei sollen methodische Unklarheiten reduziert, einheitlichere Berechnungsansätze gefördert und eine bessere Integration in andere Rahmenwerke ermöglicht werden. Aufgrund seiner breiten internationalen Anwendung bildet das GHG Protocol häufig die methodische Grundlage zahlreicher regulatorischer Berichtssysteme, darunter die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen des Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der klimabezogene Offenlegungsstandard des IFRS S2 Climate-related Disclosures.

Aktueller Stand der Überarbeitungen

Der Revisionsprozess erfolgt in mehreren Phasen und umfasst technische Analysen sowie öffentliche Konsultationen mit Unternehmen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Regulierungsbehörden. Entwürfe der überarbeiteten Standards werden schrittweise veröffentlicht und zur Kommentierung freigegeben, bevor eine endgültige Fassung verabschiedet wird. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über den geplanten zeitlichen Ablauf der Veröffentlichungen:

Abbildung 1: Zeitlicher Ablauf der Veröffentlichungen zu den überarbeiteten Standards (Eigene Darstellung nach ghg standard development plans)

Überarbeitung des Corporate Standards

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Überarbeitung des Corporate Standards, der die grundlegenden Prinzipien für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen auf Unternehmensebene definiert – insbesondere die organisatorischen und operativen Systemgrenzen der Emissionsbilanzierung.

In der bisherigen Praxis können Unternehmen ihre Emissionsgrenzen beispielsweise nach dem Equity-Share-Ansatz oder dem Operational-Control-Ansatz bestimmen. Diese Wahlmöglichkeiten führen teilweise zu erheblichen Unterschieden in der bilanzierten Emissionsmenge. Die überarbeitete Version erwägt daher die Abschaffung des Equity-Share-Ansatzes und spricht sich für klarere Empfehlungen zur Konsolidierung von Emissionen sowie erweiterte Offenlegungspflichten bei Abweichungen von den empfohlenen Herangehensweisen aus.

Zudem ist die Bereitstellung zusätzlicher Leitlinien geplant, um Definitionen eindeutig zu klären und offene Fragen zu beantworten – beispielsweise zur Behandlung komplexer Unternehmensstrukturen wie Joint Ventures oder ausgelagerte Dienstleistungen. Ziel dieser Änderungen ist es, strategische Auswahlentscheidungen bei der Festlegung der Systemgrenzen zu reduzieren und damit die Vergleichbarkeit von Emissionsinventaren zu verbessern.

Anforderungen an Datenqualität und Emissionsfaktoren

Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung betrifft die Anforderungen an Datenqualität und Emissionsfaktoren. Künftig sollen strengere Vorgaben zur Auswahl und Dokumentation von Emissionsfaktoren gelten. Unternehmen sollen verstärkt auf die präzisesten verfügbaren Datenquellen zurückgreifen.

Die Revision sieht eine klare Hierarchie von Datenquellen vor, bei der primäre Aktivitätsdaten und spezifische Emissionsfaktoren gegenüber generischen Durchschnittswerten bevorzugt werden sollen. Zudem sollen die Anforderungen an die Dokumentation der verwendeten Methoden und Annahmen ausgeweitet werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Nachvollziehbarkeit der Emissionsberechnungen zu erhöhen und eine bessere externe Prüfung der Daten zu ermöglichen.

Diese Idee der Datenquellen-Hierarchie wird insbesondere im Zuge der Überarbeitung der Scope 2 Guidance erläutert. Die Dual-Reporting-Mechanik, bei der sowohl ein standortbasierter (location-based) als auch ein marktbasierter (market-based) Ansatz berichtet werden muss, bleibt voraussichtlich erhalten. Perspektivisch sollen Unternehmen bei der Wahl der Emissionsfaktoren zunächst solche mit der genauesten räumlichen Begrenzung, danach solche mit der genauesten zeitlichen Granularität priorisieren. Zudem sollen verbrauchsbasierte Faktoren produktionsbasierten vorgezogen werden, da letztere Importe und Exporte nicht berücksichtigen.

Überarbeitung des Scope-3-Standards

Ein weiterer wichtiger Teil der Revision betrifft den Scope-3-Standard. Scope-3-Emissionen gelten als besonders schwierig zu quantifizieren, da Unternehmen häufig nur begrenzten Zugang zu den notwendigen Daten haben.

Bislang ist ersichtlich, dass die Mindestgrenzen der pro Kategorie zu erfassenden Aktivitäten ausgeweitet werden sollen. Zudem sind eine Spezifizierung von Definitionen, die Entwicklung von zusätzlichem Guidance-Material sowie konkrete Empfehlungen zur Berechnung von Emissionen geplant. Insgesamt wird angestrebt, die Nutzung primärer Daten aus der Lieferkette zu stärken – beispielsweise durch direkte Emissionsangaben von Zulieferern – und die bisherigen Möglichkeiten zur Nutzung generischer, branchenspezifischer Durchschnittswerte einzuschränken.

Es bleibt abzuwarten, wie sehr die Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich Detailgrad und Transparenz steigen werden. Trotz der zu erwartenden erhöhten Belastung bietet eine solche Entwicklung auch Vorteile: Eine fundierte Treibhausgasbilanzierung dient als Grundlage für die Erfolgsbewertung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie, kann die Kreditwürdigkeit erhöhen, eine bessere Integration mit regulatorischen Anforderungen ermöglichen und langfristig die Glaubwürdigkeit des Unternehmens stärken.

Entwicklung des Actions and Market Instruments (AMI) Standards

Neben der Überarbeitung bestehender Standards wird auch ein neuer Standard – Actions and Market Instruments (AMI) – entwickelt. Dieser soll die Berichterstattung über die Auswirkungen von Maßnahmen und Marktinstrumenten klarer definieren, die in der eigenen Treibhausgasbilanzierung nicht berücksichtigt sind.

Beispielsweise können Unternehmen in Projekte zur Emissionsminderung oder -beseitigung innerhalb ihrer Wertschöpfungskette investieren, deren spezifische Auswirkungen sich jedoch nicht direkt zurückverfolgen oder den Inventurdaten des Unternehmens zuordnen lassen. Zu den Maßnahmen können auch der Einsatz von Marktinstrumenten wie Rohstoffzertifikaten, Emissionszertifikaten, Investitionen außerhalb der Wertschöpfungskette sowie Bemühungen zur Emissionsvermeidung gehören.

Durch den AMI-Standard wird das GHG Protocol eine umfassendere und transparentere Struktur für die Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasen durch Unternehmen entwickeln. Dazu zählen eine und weitere standardisierte Berichterstattungselemente über die Auswirkungen von Maßnahmen und Marktinstrumenten.

GHG-ISO Kollaboration

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die stärkere internationale Harmonisierung von Klimabilanzierungsstandards. In diesem Zusammenhang arbeiten die Organisationen hinter dem GHG Protocol eng mit der International Organization for Standardization (ISO) zusammen, um eine bessere Abstimmung mit bestehenden Normen zur Treibhausgasbilanzierung zu erreichen. Ziel ist es, die methodischen Unterschiede zwischen verschiedenen Standards zu reduzieren und damit die globale Konsistenz der Emissionsberichterstattung zu verbessern.

Fazit

Insgesamt zielt die Überarbeitung des GHG Protocols darauf ab, die Treibhausgasbilanzierung stärker an die Anforderungen moderner Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-Tools anzupassen. Die geplanten Änderungen werden voraussichtlich zu höheren Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation und Transparenz führen. Gleichzeitig sollen sie die Vergleichbarkeit der berichteten Emissionsdaten zwischen Unternehmen verbessern und damit eine robuste Grundlage für klimapolitische Entscheidungen, Investitionsanalysen und unternehmerische Transformationsstrategien schaffen.

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Autoren: Sophie Kaufmann, Hidir Altinok