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Mit Wirkung zum 01.07.2023 wird die Gasspeicherumlage von 0,59 EUR auf 1,45 EUR pro MWh angehoben. Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht.
Die Gasspeicherumlage war 2023 als Reaktion auf die befürchtete Gasknappheit und zur Förderung der möglichst schnellen Befüllung der Gasspeicher neu eingeführt worden (§35e Energiewirtschaftsgesetz, EnWG).
Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage ist zum 01.01.2024 vorgesehen.
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