Veröffentlicht am 1. Mai 2023
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Außerordentliche Erhöhung des Strompreises, nach der die zu erstattenden Kraftstoffe ermittelt werden

Ing. Martina Šotníková
Associate Partner
Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)
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Wegen der aktuellen Erhöhung von Strompreisen hat das Ministerium für Arbeit und Soziales entschieden, den Durchschnittspreis pro 1 kWh Strom für die Ermittlung der verbrauchten, zu erstattenden Kraftstoffe ab dem 01. April 2023 zu erhöhen.

Der Strompreis wurde von CZK 6,00 auf CZK 8,20 pro 1 kWh erhöht.

Der seit dem 01. Januar 2023 gültige Preis anderer Kraftstoffe bleibt unverändert:

  • CZK 41,20 für 95-Oktan-Benzin
  • CZK 45,20 für 98-Oktan-Benzin
  • CZK 44,10 für Dieselkraftstoff