Veröffentlicht am 4. März 2026
Lesedauer ca. 6 Minuten

Investitions(un)sicherheit im Ausbaugebiet Teil 1: Förderlogik nach BEG und BEW im Fokus

  • Wie beeinflussen parallele Förderanreize Investitionen von Fernwärmeversorgungsunternehmen?
  • BEG und BEW senden teilweise widersprüchliche Signale und wirken nicht zwingend koordiniert.
  • Die Anschlussquote ist bei Ausbaugebieten betriebswirtschaftlich entscheidend.
Katja Rösch
Partner
M.Sc. Management and Technology
Lennard Wissing
Senior Associate
M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen
Die Beschleunigung der Wärmewende ist für die Erreichung der Klimaziele essenziell. Sowohl dezentrale Wärmepumpen als auch leitungsgebundene Wärmenetze gelten als zentrale Transformationsinstrumente. Entsprechend adressieren die Förderinstrumente unterschiedliche Ebenen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt objektbezogene Einzelmaßnahmen, die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) fördert Infrastruktur- und Transformationsprojekte.

Vor diesem Hintergrund hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)  bereits im Januar 2026 im Rahmen einer Stellungnahme zur Diskussion gestellt, ob in definierten Fernwärme-Ausbaugebieten weiterhin eine Förderung individueller Wärmepumpen sachgerecht ist. In vielen Fällen handelt es sich bei Ausbaugebieten um dicht bebaute bestehende städtische Strukturen mit hoher Wärmedichte. Für Fernwärmeversorgungsunternehmen steht dabei weniger die Technologiefrage im Vordergrund als vielmehr die wirtschaftliche und strukturrechtliche Wirkung paralleler Förderanreize.

In ihrem am 24. Februar 2026 veröffentlichten Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz stellt die aktuelle Bundesregierung klar, dass Fernwärmenetze weiterhin gefördert werden sollen. Trotz geplanter Anpassungen am Gebäudeenergiegesetz sind Wärmenetze für die künftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung. Das Ziel, den Ausbau der Fernwärmenetze voranzutreiben, soll weiterhin verfolgt werden. Zu diesem Zweck soll die BEW-Förderung gesetzlich geregelt und entsprechend aufgestockt werden.

Ausbaugebiet als wirtschaftlich relevanter Planungs- und Investitionsstatus

Mit der kommunalen Wärmeplanung gewinnt die räumliche Differenzierung von Versorgungsoptionen an praktischer Bedeutung. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sieht gemäß § 14 Abs. 1 WPG vor, dass beplante Gebiete im Rahmen einer Eignungsprüfung auf Teilgebiete untersucht werden, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. In der praktischen Umsetzung hat sich dabei ergänzend der Begriff des Ausbaugebiets etabliert. Ausbaugebiete bezeichnen Teilräume, in denen der Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes auf Grundlage der Wärmeplanung konkret vorbereitet oder entschieden wurde.

Auf dieser Grundlage können im Anschluss nachgelagerte Umsetzungsentscheidungen getroffen werden. Gleichzeitig ist allerdings derzeit die Förderung von Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitgehend unabhängig vom Planungsstatus eines Gebiets möglich. Diese fehlende Kopplung zwischen räumlich konkretisierter Wärmeplanung und objektbezogener Förderung von Einzelmaßnahmen kann mit zunehmender Konkretisierung von Ausbaugebieten für Wärmenetze an praktischer und wirtschaftlicher Relevanz gewinnen.

Wärmenetze sind kapitalintensive Infrastrukturprojekte mit hohem Fixkostenanteil. Ihre Wirtschaftlichkeit hängt maßgeblich von der Anschlussdichte, zeitlicher Anschlussentwicklung und belastbaren Wärmebedarfsprognosen ab. Die erwartete Anschlussquote ist damit zentrale Steuerungsgröße des Business Case.

Parallele Förderanreize für dezentrale Lösungen können diese Kalkulationsbasis beeinflussen. Werden in einem klar definierten Ausbaugebiet zusätzlich individuelle Wärmepumpen gefördert, können sich Anschlussentscheidungen verändern. Für die Fernwärmeversorger steigen die Prognoseunsicherheiten und Sensitivitätsbandbreiten. Wirtschaftliche Kennzahlen, wie Amortisationsdauer und spezifische Wärmegestehungskosten können sich dadurch verschlechtern. Die Förderlandschaft wird selbst zum wirtschaftlichen Risikofaktor.

Wurden Investitionen bereits getätigt und kann die geplante Kundendichte nicht erreicht werden, kann es dazu führen, dass die Fernwärmepreise in der Konsequenz steigen müssen, um einen kostendeckenden Netzbetrieb zu ermöglichen. Gleichzeitig kann es sein, dass die Wärmepumpen in diesem Gebiet der Fernwärme preislich unterlegen sind, also nicht die kostengünstigste Option für die Bürger und Bürgerinnen darstellen. Werden Investitionsentscheidungen auf Gebäudeebene unabhängig von der vorgesehenen Netzentwicklung getroffen, können volkswirtschaftliche und systemische Effizienzpotenziale nicht vollständig realisiert werden.

Systemische Effizienz und Förderarchitektur: Spannungsfeld zwischen Einzelanreiz und Infrastrukturentwicklung

Leitungsgebundene Lösungen ermöglichen Effizienzpotenziale, die auf Gebäudeebene häufig nicht erreichbar sind. Dazu zählen insbesondere der Einsatz von Großwärmepumpen, Tiefengeothermie, industrieller Abwärme oder eine sektorübergreifende Integration. Diese Technologien entfalten ihre wirtschaftlichen und systemischen Vorteile jedoch erst bei ausreichender Anschlussdichte und langfristiger Wärmeabnahme.

Gleichzeitig kann eine parallele Förderung dezentraler Lösungen eine differenzierte Versorgungsstruktur ermöglichen. In heterogenen Quartieren kann der leitungsgebundene Ausbau auf räumlich verdichtete und wirtschaftlich tragfähige Kernbereiche konzentriert werden, während in weniger geeigneten Randlagen dezentrale Lösungen eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Alternative darstellen. So können Netze auf Grundlage tragfähiger Prämissen dimensioniert werden, um Investitionsrisiken zu begrenzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine klare räumliche Abgrenzung und verlässliche Planungsperspektive für die jeweiligen Versorgungsoptionen.

Die Bedeutung dieser Planungssicherheit wird insbesondere durch die unterschiedliche Förderlogik von BEG und BEW geprägt. Die BEG folgt einer objektbezogenen Investitionslogik auf Gebäudeebene und unterstützt individuelle Dekarbonisierungsentscheidungen einzelner Eigentümer. Diese Entscheidungen erfolgen typischerweise unabhängig von übergeordneten Infrastrukturplanungen und beeinflussen die langfristige Entwicklung der Wärmenachfrage im jeweiligen Gebiet.

Die BEW adressiert hingegen Infrastrukturprojekte auf Systemebene. Sie unterstützt den Aufbau und die Transformation von Wärmenetzen, deren Wirtschaftlichkeit auf einer langfristig planbaren Anschlussentwicklung, ausreichender Anschlussdichte und stabilen Nachfrageprognosen basiert.

Treffen beide Instrumente im selben geografischen Raum aufeinander, entstehen strukturelle Wechselwirkungen zwischen individuellen und infrastrukturbasierten Investitionsentscheidungen:

  • Individuelle Investitionsentscheidungen erfolgen unabhängig von kollektiven Netzausbauplanungen.
  • Veränderungen der Anschlussentwicklung wirken unmittelbar auf Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Dimensionierung von Infrastrukturprojekten.
  • Förderentscheidungen auf Gebäudeebene beeinflussen die erwartete Anschlussentwicklung und Netzauslastung.

Für Fernwärmeversorgungsunternehmen betrifft dies unmittelbar zentrale wirtschaftliche Parameter, darunter Investitionsentscheidungen, Vollkostenkalkulationen, Amortisationszeiträume und die langfristige Preisgestaltung leitungsgebundener Versorgungssysteme.

Wahlfreiheit und Investitionssicherheit

Die Diskussion berührt zwangsläufig die Debatte um Anschluss- und Benutzungszwänge sowie anderweitige Absatzsicherungsinstrumente. Im zweiten Teil dieser Artikelserie informieren wir über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, die Kommunen und Versorgern im Bestand zur Verfügung stehen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.  Aus infrastruktureller Perspektive würden funktionierende Anschlussregelungen jedoch eine risikoreduzierende Funktion erfüllen: Sie stabilisieren Nachfrageerwartungen und ermöglichen Investitionen mit hoher Kapitalbindung.

Eine stärkere Kopplung von Förderlogik und Planungsstatus könnte als differenzierteres Instrument verstanden werden. Während Absatzsicherungsinstrumente mittelbar auch Beschränkungen der Wahlmöglichkeiten für den Einzelnen mit sich ziehen können, verstärkt eine Förderausgestaltung primär Anreizstrukturen. Verbindet man beide Instrumente lässt sich mittels Anreizschaffung und rechtlicher Planungssicherheit die Errichtung einer effizienten leitungsgebundenen Wärmeversorgung langfristig vorantreiben.

Fazit: Förderumfeld als strategischer Steuerungsfaktor

Mit fortschreitender kommunaler Wärmeplanung verschiebt sich der Fokus von der Technologieentscheidung hin zur Koordination von Transformationspfaden. Förderinstrumente wirken dabei als ökonomische Steuerungsmechanismen. Nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel.

Für Fernwärmeversorgungsunternehmen bedeutet das:

  • Die Auswirkungen paralleler Förderprogramme auf Anschlussquoten und Wärmebedarfsprognosen müssen in Wirtschaftlichkeitsanalysen und Netzausbauszenarien berücksichtigt werden.
  • Finanzierungs-, Amortisations- und Preismodelle müssen die Unsicherheit zukünftiger Anschlussentwicklungen unter verschiedenen Förderkonstellationen einbeziehen.
  • Netzausbau, Investitionszeitpunkte und räumliche Priorisierung sollten eng mit dem Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung und den definierten Ausbaugebieten abgestimmt werden.

Je klarer Ausbaugebiete definiert und kommuniziert sind, desto größer wird die Bedeutung einer konsistenten Förderarchitektur. Eine stärkere Synchronisierung von Förderlogik und Planungsstatus kann dazu beitragen, Infrastrukturentscheidungen kalkulierbarer zu machen – und damit die Wärmewende nicht nur zu beschleunigen, sondern auch strukturell abzusichern. Im derzeitigen Umfeld ist die frühzeitige und kundenorientierte Kommunikation von Fernwärmeversorgungsunternehmen zur Ausbau- und Dekarbonisierungsplanung ein erfolgsentscheidendes Kriterium. In der Kombination mit attraktiven Wärmepreisen sowie vertragsrechtlich sinnvollen Regeln können Ankerkunden gesichert und Anschlussquoten erreicht werden.

Wir behalten die weiteren Entwicklungen für Sie im Blick und unterstützen Sie gerne bei der wirtschaftlichen, rechtlichen und strategischen Fragestellung rund um Ihre Ausbauentscheidungen.

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