Ausgabe 10/2025: BFH zum Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis
- aus dem Newsletter Early Tax Birds, Ausgabe 10/2025 (10.–16.03.2025)
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
noch ein paar Wochen Geduld, dann ist es so weit: Nicht der Osterhase, sondern unser neuer Bundeskanzler wird gefunden. Nach der Einigung zwischen Union, SPD und Grünen auf das Finanzpaket – je nach persönlichem Humor auch „Milliarden-Wumms“ oder „2,5-facher Doppelwumms“ genannt – sind die Chancen von Friedrich Merz, als 10. Bundeskanzler ins Geschichtsbuch einzugehen, besser denn je.
Man kann über die politischen Entwicklungen der letzten Wochen denken, was man will. Aber dass da gerade etwas in Bewegung kommt, spürt jeder. Ob das allerdings wirklich der „Ruck“ ist, den Roman Herzog einst forderte – oder doch nur ein leichtes Zucken im politischen Muskelkater – bleibt abzuwarten. Denn Herzogs Worte aus dem Jahr 1997, die wir hier schon vor zwei Wochen bemühten, gingen weiter:
„Wir müssen Abschied nehmen von liebgewordenen Besitzständen, vor allen Dingen von den geistigen, von den Schubläden und Kästchen, in die wir gleich alles legen. Alle sind angesprochen, alle müssen Opfer bringen, alle müssen mitmachen: Die Arbeitgeber, indem sie Kosten nicht nur durch Entlassungen senken, die Arbeitnehmer, indem sie Arbeitszeit und -löhne mit der Lage ihrer Betriebe in Einklang bringen, die Gewerkschaften, indem sie betriebsnahe Tarifabschlüsse und flexiblere Arbeitsbeziehungen ermöglichen, Bundestag und Bundesrat, indem sie die großen Reformprojekte jetzt rasch voranbringen, die Interessengruppen in unserem Land, indem sie nicht zu Lasten des Gemeininteresses wirken.“
Fast 30 Jahre später könnte man sagen: Aktueller denn je! Es wird lautstark um Besitzstände gekämpft, Reformprojekte dümpeln vor sich hin, und bei Steuergesetzen bleibt oft nur die Wahl zwischen Flickschusterei oder faulen Kompromissen. Man mag nur hoffen, dass die Milliarden (oder gar Billionen), die nun in das System gegossen werden, nicht einfach wieder versickern, sondern diesmal wirklich zum Ruck führen!
Aber keine Sorge – die Early Tax Birds behalten den Durchblick. Was nun in den Koalitionsverhandlungen verhandelt, beschlossen oder auch gleich wieder verworfen wird, zwitschern wir Ihnen wie immer topaktuell ins Nest.
Im Übrigen gilt wie immer: Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, abonnieren Sie ihn und empfehlen Sie ihn weiter. Wenn er Ihnen nicht gefällt, sagen Sie es besser nur uns. Wir freuen uns über jede Kritik, Anregung und natürlich auch über Lob an earlytaxbirds@roedl.com.
Beste Grüße
Prof. Dr. Florian Haase und das Redaktionsteam
Die Themen im Überblick
- Aktuelle Gesetzgebung »
- Neues aus der Finanzverwaltung »
- Neuigkeiten von der EU, der OECD und der UNO »
- Aktuelle Rechtsprechung »
Aktuelle Gesetzgebung
Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
Am 11. März 2025 hat das BMF bekanntgegeben, dass die CRS-Ausdehnungsverordnung vom 11. Juni 2018 um zusätzliche Staaten und Gebiete erweitert werden soll. Die Staaten Armenien, Moldau und die Ukraine sollen in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden. Die Staaten hatten kürzlich das MCAA CRS gezeichnet und die Voraussetzungen des § 7 MCAA CRS liegen nach erfolgter Prüfung vor. Sofern die Verordnung angenommen wird, kann ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30. September 2025 daher der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ebenfalls mit Armenien, Moldau und der Ukraine erfolgen. Das BMF hat dazu seinen Referentenentwurf vom 25. Februar 2025 veröffentlicht.
Neues aus der Finanzverwaltung
Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung
Das BMF hat mit Schreiben vom 11. März 2025 die aktualisierten Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung sowie für den Widerruf der bisherigen Gruppenträgermeldung bekanntgegeben. Die Vordruckmuster können Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern abrufen. Die Abgabe erfolgt elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Mit dem BMF-Schreiben vom 11. März 2025 wird das BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2024 ersetzt.
BMF zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG)
Am 12. März 2025 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne nach § 34a EStG veröffentlicht. Das Schreiben ist ab dem Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. August 2008, welches bis zum Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden ist. Das aktualisierte Anwendungsschreiben ist im Vergleich zum vorherigen deutlich umfangreicher und wurde um zahlreiche Beispiele ergänzt. Nach dem Schreiben vom 12. März 2025 kann § 34a EStG nicht in Anspruch genommen werden, wenn zwar begünstigungsfähige Einkünfte vorhanden sind, das zu versteuernde Einkommen aber negativ ist. Grundsätzlich kann jeder Mitunternehmer nur dann einen Antrag stellen, wenn die Beteiligung am Steuerbilanzgewinn mehr als 10 % oder mehr als 10.000 Euro beträgt. Da auf den bilanziellen Gewinnanteil des Mitunternehmers abgestellt wird, sind nach dem Schreiben vom 12. März 2025 außerbilanzielle Gewinnkorrekturen bei der Berechnung der Antragsgrenze nicht zu berücksichtigen. Zudem wurde ergänzt, dass der Übernahmegewinn i.S.d. § 4 Abs. 4 Satz 1 UmwStG ebenfalls Bestandteil des begünstigten Steuerbilanzgewinns ist. Nicht nach § 34a EStG begünstigt ist der sog. Übergangsgewinn, der beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung auf den Betriebsvermögensvergleich entsteht. Außerdem sind bei Mitunternehmeranteilen ebenfalls die Mehr- oder Minderanschaffungskosten in Ergänzungsbilanzen wie Einlagen oder Entnahmen zu berücksichtigen. Sofern ein Mitunternehmeranteil zwischen Mitunternehmern derselben Mitunternehmerschaft unentgeltlich übertragen wird und dabei Erbschaft- oder Schenkungsteuer ausgelöst wird, bleibt eine Entnahme aus dem vereinigten Mitunternehmeranteil des Rechtsnachfolgers bei der Ermittlung des Nachversteuerungsbetrags unberücksichtigt. Eine Nachversteuerung in voller Höhe des festgestellten nachversteuerungspflichtigen Betrags ist durchzuführen, wenn ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil unentgeltlich nach § 6 Abs. 3 EStG auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen wird. Dies gilt auch, wenn ein Mitunternehmer ausscheidet und sein Anteil den übrigen Mitunternehmern unentgeltlich anwächst sowie bei einer unentgeltlichen Übertragung auf eine Mitunternehmerschaft.
Umsatzsteuerliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und Vordruckmuster
Anpassung der Verwaltungsauffassung zu Reiseleistungen nach § 25 UStG
Neuigkeiten von der EU, der OECD und der UNO
EU verabschiedet ViDA-Paket
Der Rat der Europäischen Union hat am 11. März 2025 das lange erwartete Mehrwertsteuerpaket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) final verabschiedet – ein regulatorischer Meilenstein, der einen entscheidenden Fortschritt für die Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in Europa darstellt. Damit wird die Grundlage für eine flächendeckende Einführung der sog. E-Rechnung und digitaler Meldesysteme in der Europäischen Union gelegt. Deutschland hat mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes bereits den ersten Schritt in Richtung verpflichtender E-Rechnung unternommen und geht somit mit gutem Beispiel voran. Unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Beratungsfeld VAT Services beraten Sie gerne!
EU verabschiedet DAC9
Der Rat der Europäischen Union hat am 11. März 2025 eine politische Einigung über eine neue EU-Richtlinie (DAC 9) erzielt, mit der die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden beim Informationsaustausch zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen verbessert werden soll. Die formale Annahme des Gesetzgebungsaktes steht noch aus und wird kurzfristig erfolgen. Ziel der Richtlinie ist es, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen zu verbessern, damit die Erklärungspflichten multinationaler Unternehmensgruppen und großer inländischer Gruppen gemäß der Säule 2 der globalen Einigung der G20/OECD besser erfüllt werden. Mit der neuen Richtlinie soll auch ein Standardformblatt geschaffen werden, das im Einklang mit dem vom inklusiven Rahmen der G20/OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung entwickelten Standardformblatt steht und das multinationale Unternehmen und große inländische Gruppen zur Erklärung steuerbezogener Informationen verwenden müssen
EU bekennt sich zum Bürokratieabbau auch im Steuerbereich
Der Rat der Europäischen Union hat am 11. März 2025 Schlussfolgerungen gebilligt, in denen er eine Agenda zur Vereinfachung des Steuerwesens aufstellt, um einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU zu leisten. Die Schlussfolgerungen geben den Standpunkt des Rates wieder und enthalten Leitlinien für mögliche künftige Initiativen im Steuerbereich im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Verringerung des Verwaltungs-, Regelungs- und Berichterstattungsaufwands. In den Schlussfolgerungen wird unter anderem eine Überprüfung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Bereich der Besteuerung gefordert, die auf vier Grundsätzen beruhen sollte, die auch auf laufende und künftige Steuerinitiativen anzuwenden sind: (1) Verringerung des Melde-, Verwaltungs- und Befolgungsaufwands für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten und die Steuerzahler; (2) Abschaffung veralteter und sich überschneidender Steuervorschriften und, soweit relevant, (3) Verbesserung der Klarheit der Steuergesetzgebung; (4) Straffung und Verbesserung der Anwendung von Steuervorschriften, Verfahren und Meldepflichten.
EU reagiert mit Gegenmassnahmen auf US-Zölle
Seit dem 12. März 2025 erheben die Vereinigten Staaten einen Zollsatz von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl und Aluminium. Die EU-Kommission hat auf die Einführung dieser ungerechtfertigten US-Zölle auf EU-Einfuhren mit verhältnismäßigen Gegenmaßnahmen reagiert. Die Reaktion der Kommission ist sorgfältig abgewogen und basiert auf einem zweistufigen Ansatz: Zunächst wird die Kommission die Aussetzung der bestehenden Gegenmaßnahmen gegen die USA aus den Jahren 2018 und 2020 am 1. April auslaufen lassen. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die auf den wirtschaftlichen Schaden reagieren, der den Stahl- und Aluminiumausfuhren der EU in Höhe von 8 Milliarden Euro zugefügt wurde. Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Milliarden Euro betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Diese werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten. Insgesamt könnten die EU-Gegenmaßnahmen somit für US-Warenausfuhren im Wert von bis zu 26 Milliarden Euro gelten, was dem wirtschaftlichen Umfang der US-Zölle entspricht.
Aktuelle Rechtsprechung
Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis
Weitere veröffentlichte Entscheidungen des BFH und EuGH
| Aktenzeichen | Entscheidungs- datum |
Stichwort |
| I R 36/22 | 24. Oktober 2024 | Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen |
| I R 24/22 | 16. Oktober 2024 | Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter |
| III R 9/23 | 16. Januar 2025 | Kindergeld wegen seelischer Behinderung und Auswahl eines geeigneten Sachverständigen |
| IV R 6/22 | 21. November 2024 | Teilnahme des Sonderbetriebsverlustes an Verlustausgleichsbeschränkung – Verfassungsmäßigkeit des § 15b Abs. 1 EStG |
| V R 6/23 | 12. Dezember 2024 | Vorsteuervergütungsverfahren bei Anzahlungsrechnungen |
| VI R 12/22 | 21. November 2024 | Steuerliche Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen |
| VIII R 29/23 | 19. November 2024 | Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG |
| I R 40/21 | 24. Oktober 2024 | Sogenannte gemischte Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen |
| XI B 53/24 | 21. Februar 2025 | Einreichung der Klageschrift; Anforderung an die Wirksamkeit bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur; Revisionszulassung bei Mehrfachbegründung |
| C-135/24 | 13. März 2025 | Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten – Verbot der Besteuerung zugeflossener Gewinne – Begrenzung des Abzugs der ausgeschütteten Dividende von der Steuerbemessungsgrundlage der Muttergesellschaft |
| C-640/23 | 13. März 2025 | Von den Steuerbehörden in eine Übertragung eines Unternehmens umqualifizierter Verkauf – Unmöglichkeit, die für diesen Umsatz entrichtete Mehrwertsteuer zurückzuerlangen – Recht auf Vorsteuerabzug |
| C-137/23 | 13. März 2025 | 13. März 2025 |