Ausgabe 20/2025: BFH-Urteil zur Drei-Objekt-Grenze bei der erweiterten GewSt-Kürzung
- aus dem Newsletter Early Tax Birds, Ausgabe 20/2025 (19.–25.05.2025)
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
man soll ja nicht alles glauben, was im Internet steht. Aber bei Google-Bewertungen ist das manchmal anders, gerade dann, wenn es um unsere Lieblingsinstitutionen geht: die Finanzbehörden. Wer denkt, Behörden hätten nichts mit Gastronomie gemein, irrt. Denn viele Finanzämter bewegen sich bei den Google-Sternen in einem Bereich, in dem jedes Restaurant längst den Kochlöffel abgegeben hätte.
Die Hamburger Finanzbehörde bringt es immerhin auf solide 2,6 Sterne, was ungefähr dem entspricht, was ich einem Dönerstand am Rande eines Parkplatzes geben würde, der gelegentlich geschlossen hat und das Frittieröl nur alle zwei Jahre wechselt. In Berlin steht die Senatsverwaltung für Finanzen mit ebenfalls 2,6 Sternen nicht besser da. Da hilft dann wohl nur: Hauptstadtbonus. Wobei, immerhin das Finanzamt Mitte/Tiergarten hat sich auf 3,1 Sterne gekämpft. Auch das Bundesfinanzministerium liegt mit 3,4 Sternen erstaunlich gut im Rennen, vielleicht, weil sich niemand traut, eine schlechtere Bewertung zu geben. Oder weil Olaf Scholz aus alter Verbundenheit ein paar Sterne dagelassen hat.
Richtig spannend wird’s aber beim BZSt, dem Bundeszentralamt für Steuern. Dort, wo Anträge auf Freistellungsbescheinigungen eingehen, Daten der DAC-6-Meldungen verarbeitet und Kontenabfragen koordiniert werden, herrscht laut Google eine Art steuerliche Hölle auf Erden. Mit 1,8 Sternen bei 277 Bewertungen schrammt man haarscharf an der totalen Insolvenz der Behördenwürde vorbei. Selbst das Finanzamt für Vollstreckung in München, ein Ort, an dem das Finanzamt offiziell keinen Spaß mehr verstehen darf, ist mit 2,0 Sternen noch besser bewertet. Das muss man erst mal schaffen.
Natürlich wissen wir: Bewertungen sind subjektiv. Wer gerade ein Mahnschreiben bekommen hat, ist selten in Schreiblaune für eine 5-Sterne-Rezension. Und doch fragen wir uns: Wo sind eigentlich all die guten Erfahrungen geblieben? Die freundliche Sachbearbeiterin, die die leichte Fristversäumnis mit einem Lächeln durchwinkt. Der verständnisvolle Betriebsprüfer, der tatsächlich zuhört. Das Finanzamt, das einen Rückruf nicht nur verspricht, sondern durchführt (!). Vielleicht ist es an der Zeit, auch diesen Momenten einen Stern zu geben, oder besser gleich fünf. Wir rufen daher zu einer kleinen steuerbürgerlichen Gegenbewegung auf: Wer ein gutes Erlebnis mit dem Finanzamt hatte, soll’s der Welt erzählen! Vielleicht können wir damit sogar verhindern, dass das BZSt bald unter 1,5 Sterne fällt und endgültig von Google als dauerhaft geschlossen markiert wird.
Und weil wir glauben, dass es die gut bewerteten Finanzämter da draußen bereits heute gibt: Wer uns bis zum Erscheinen unseres nächsten Newsletters als Erstes ein Finanzamt mit über 4,0 Sternen bei mindestens 50 Bewertungen bei Google präsentiert, bekommt alle drei Bände unserer frisch erschienenen Schwerpunktreihe „Besteuerung von Unternehmen“ als Belohnung frei Haus.
In diesem Sinne: Steuerlich korrekt, menschlich fair und Google-bewusst, so kann der Montag gut starten!
Übrigen gilt wie immer: Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, abonnieren Sie ihn und empfehlen Sie ihn weiter. Wenn er Ihnen nicht gefällt, sagen Sie es besser nur uns. Wir freuen uns über jede Kritik, Anregung und natürlich auch über Lob an earlytaxbirds@roedl.com.
Beste Grüße
Philip Nürnberg und das Redaktionsteam
Die Themen im Überblick
- Neues aus der Finanzverwaltung »
- Neuigkeiten von der EU, der OECD und der UNO »
- Aktuelle Rechtsprechung »
Neues aus der Finanzverwaltung
Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete
Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG
Das BMF hat mit Schreiben vom 16. Mai 2025 die Erläuterungen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG und die maßgeblichen amtlich vorgeschriebenen Muster überarbeitet und neu veröffentlicht.
Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG
Neuigkeiten von der EU, der OECD und der UNO
EU-Kommission arbeitet weiter an Plänen zu einer Vermögensteuer
Wie die Online-Zeitung „eunews“ am 22. Mai 2025 vermeldet, erörtert die EU-Kommission im Hintergrund weiter die Möglichkeiten der Einführung einer unionsweiten Vermögensteuer. Wopke Hoekstra, in der Kommission zuständig für Klima und sauberes Wachstum, sagte der Zeitung: „Im Dezember 2024 hat die Kommission eine Studie über vermögensbezogene Steuern in Auftrag gegeben. Diese Studie sollte vor Ende 2025 abgeschlossen sein.“ Es gibt also derzeit kein kategorisches Nein zur Einführung vermögensbezogener Steuern, aber das oberste Ziel sei es, Genauigkeit zu gewährleisten. Zwar heißt es dann weiter: „Die Kommission ist der Ansicht, dass ein besseres Verständnis des Themas erforderlich ist, um die Frage der effektiven Besteuerung von vermögenden Personen anzugehen.“ Ein Dementi liest sich anders. Ist aber vielleicht auch nicht erstaunlich angesichts der Tatsache, dass das neu eingerichtete European Tax Observatory sogleich errechnet hat, dass selbst eine Steuer von lediglich 2 Prozent auf die 499 reichsten Europäer 42 Milliarden pro Jahr in die EU-Kassen spülen würde.
PCT veröffentlicht endgültige Fassung der Grundsätze in Bezug auf Steueranreize
Die neu eingerichtete „Platform for Collaboration on Tax“ (PCT) hat am 19. Mai 2025 die endgültige Fassung der Grundsätze in Bezug auf Steueranreize veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um eine Reihe von anzustrebenden Grundsätzen, die „die Regierungen bei der Entwicklung der Gründe für Steueranreize und bei der Stärkung ihrer Gestaltung, Umsetzung und Bewertung unterstützen sollen“. Der PCT ist eine gemeinsame Initiative des Internationalen Währungsfonds, der OECD, der Vereinten Nationen und der Weltbankgruppe. Die endgültige Fassung der Grundsätze spiegelt das Feedback wider, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zu einem Entwurf der Grundsätze eingegangen ist, die am 11. Februar 2025 endete.
OECD veröffentlicht aktualisierte Länderübersichten im Bereich der Verrechnungspreise
Die OECD hat am 22. Mai 2025 aktualisierte Länderübersichten im Bereich der Verrechnungspreise mit insbesondere neuen Erkenntnissen zu schwer zu bewertenden immateriellen Gütern und vereinfachten Ausschüttungsregeln veröffentlicht. Die Länderprofile zu Verrechnungspreisen konzentrieren sich auf die innerstaatliche Gesetzgebung der Länder in Bezug auf die wichtigsten Verrechnungspreisaspekte, einschließlich des Fremdvergleichsgrundsatzes, der Methoden, der Vergleichbarkeitsanalyse, der immateriellen Wirtschaftsgüter, der konzerninternen Dienstleistungen, der Kostenbeitragsvereinbarungen, der Dokumentation, der administrativen Ansätze zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten, der Safe Harbor Regeln und anderer Durchführungsmaßnahmen.
Aktuelle Rechtsprechung
Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
Im Rahmen des Revisionsverfahren bestätigte der BFH nun das Urteil des FG und wies die Revision des Finanzamtes als unbegründet zurück. Auch wenn nach Auffassung des BFH der Fünf-Jahres-Zeitraum keine starre Grenze darstelle, müssten bei erstmaligen Veräußerungen nach Ablauf dieses Zeitraums zusätzliche Indizien vorliegen, um rückwirkend auf einen gewerblichen Grundstückshandel zu schließen. Die vom FG vorgenommene Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und stehe im Einklang mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Sowohl die Anzahl der außerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums veräußerten Objekte als auch die Tätigkeit einer Konzerngesellschaft im Baugewerbe stellen keine zwingenden Indizien für einen gewerblichen Grundstückshandel dar. Vielmehr durfte das FG auch den plötzlichen Todesfall des einen Geschäftsführers als entscheidungserheblichen Einzelfallumstand berücksichtigen und einen gewerblichen Grundstückshandel negieren.
Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Veräußerungsgeschäften nach § 8b Abs. 2 KStG
Weitere veröffentlichte Entscheidungen des BFH
| Aktenzeichen | Entscheidungs- datum |
Stichwort |
| III R 32/23 | 20. Feburar 2025 | Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind |
| III R 33/24 (III R 50/17) | 23. Januar 2025 | Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung, Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten, Verfassungsmäßigkeit Kinderfreibetrag 2014 |
| VII R 3/23 | 14. Januar 2025 | Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses nach dem GSA Fleisch |
| VII R 23/22 | 19. Dezember 2024 | Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung |
| VIII R 2/23 | 25. Februar 2025 | Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit |
| VIII R 41/23 | 25. Februar 2025 | Voraussetzungen für die Bildung und Feststellung eines Sonderausweises gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG |
| IX B 21/25 | 8. Mai 2025 | Prüfungsmaßstab für eine Akteneinsichtsbeschwerde |
| IX R 8/24 | 8. April 2025 | Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung |
| V B 20/24 | 5. Mai 2025 | Unzulässige Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch |
| V B 30/23 | 28. April 2025 | Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung |
| VI B 41/24 | 6. Mai 2025 | Vertretungszwang für Verfahren vor dem BFH besteht auch für einen aktiven Richter |
| VII B 58/24 | 8. Mai 2025 | Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Haftungsbescheiden |
| XI B 72/24 | 30. April 2025 | Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit bei unzulässiger Klage |