Ausgabe 22/2025: Keine Anwendung der „Food-and-Paper“-Methode zur Aufteilung des Gesamtpreises
- aus dem Newsletter Early Tax Birds, Ausgabe 22/2025 (2.–8.06.2025)
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
manchmal bewirkt ein kleiner Aufruf mehr als gedacht. Vor zwei Wochen hatten wir in diesem Newsletter die Google-Bewertungen unserer Finanzbehörden unter die Lupe genommen, leider mit teils ernüchternden Ergebnissen. Offenbar haben wir damit einen Nerv getroffen: Die Resonanz war groß, der Steuerhumor überraschend robust.
Und siehe da, es tut sich was in der digitalen Finanzamtslandschaft:
Das BZSt etwa hat inzwischen zwei neue Bewertungen hinzugewonnen und steht jetzt bei stolzen 279 Rezensionen. Die Durchschnittsbewertung? Leider unverändert 1,8 Sterne. Man könnte sagen: Das BZSt bleibt sich treu – die deutsche Verwaltung verlässlicher als so mancher DAX-Wert in den letzten Monaten.
Doch es gibt auch echte Lichtblicke: Das Finanzamt Steglitz in Berlin glänzt aktuell mit sagenhaften 4,5 Sternen bei 75 Bewertungen. Ein Wert, von dem so manches Szene-Café in Kreuzberg nur träumen kann. Dicht dahinter folgt das Finanzamt Hamburg-Nord mit 4,2 Sternen bei 51 Bewertungen. Da fragt man sich fast, ob man künftig seine Steuererklärung nicht mit einem netten Cappuccino und einem Stück Kuchen dort abgeben sollte.
Was lernen wir daraus? Zum einen: Steuerliche Dienstleistung kann offenbar auch charmant sein. Zum anderen: Positive Erfahrungen gibt es durchaus, sie müssen nur den Weg ins Netz finden.
Deshalb unser freundlicher Reminder: Wenn Sie beim nächsten Finanzamt-Besuch nicht nur Ihre Steuerlast, sondern auch Ihre gute Laune bewahren konnten, lassen Sie’s die Welt wissen. Eine nette Google-Bewertung schadet nie. Vielleicht bekommt das BZSt so eines Tages doch noch die Kurve… oder zumindest die zwei Sterne.
Im Übrigen gilt wie immer: Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, abonnieren Sie ihn und empfehlen Sie ihn weiter. Wenn er Ihnen nicht gefällt, sagen Sie es besser nur uns. Wir freuen uns über jede Kritik, Anregung und natürlich auch über Lob an earlytaxbirds@roedl.com.
Beste Grüße
Philip Nürnberg und das Redaktionsteam
Die Themen im Überblick
- Aktuelle Gesetzgebung »
- Neues aus der Finanzverwaltung »
- Neuigkeiten von der EU, der OECD und der UNO »
- Aktuelle Rechtsprechung »
Aktuelle Gesetzgebung
Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Degressive AfA („Investitions-Booster“): 30 % Abschreibung für bewegliche Anlagegüter in 2025–2027
- Körperschaftsteuer: Schrittweise Senkung von 15 % auf 10 % bis 2032
- Thesaurierungssteuersatz (§ 34a EStG): Reduktion auf 25 % in drei Stufen ab 2028
- E-Mobilität: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge & Anhebung der Dienstwagen-Grenze auf 100.000 €
- Forschungsförderung: Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage
Neues aus der Finanzverwaltung
Wegzugsbesteuerung Schweiz: BMF äussert sich zu EuGH-Urteil „Wächtler“
Elektronischer Datenaustausch für PKV-Beiträge startet ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird die steuerliche Erfassung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung digitalisiert. Im Rahmen dieser Digitalisierung soll ein neuer Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen, dem BZSt und den Arbeitgebern den bürokratischen Aufwand bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge reduzieren. Mit Schreiben vom 3. Juni 2025 veröffentlichte das BMF ergänzende Informationen und Erläuterungen zu der technischen Datenübermittlung.
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen -Bekanntmachung der finalen Staatenaustauschliste 2025
Neuigkeiten von der EU, der OECD und der UNO
Streit zwischen der OECD und den USA um Pillar 2 setzt sich fort
Der Streit um den „Global Tax Deal“ geht in die nächste Runde. Fachmedienberichten zufolge hat der stellvertretende US-Finanzminister Michael Faulkender die OECD gewarnt, dass die Vereinigten Staaten Vergeltungsmaßnahmen ergreifen werden, wenn die OECD mehrere bestehende US-Steuervorschriften nicht als konform mit der globalen Mindeststeuer anerkennt. Faulkender sagte, die Regierung habe in den Verhandlungen mit der OECD eine rote Linie gezogen, was die Haltung der OECD betrifft, dass eine Reihe von Steuermaßnahmen, die in den Vereinigten Staaten bereits verabschiedet wurden, nicht als mit Pillar 2 vereinbar eingestuft würden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Steuersätze für niedrig besteuerte Einkünfte aus immateriellen Wirtschaftsgütern und Maßnahmen gegen die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und gegen Missbrauch. „Die Vorstellung, dass diese Maßnahmen nicht als konform angesehen werden, ist für uns ein absolutes No-Go“, sagte Faulkender am 3. Juni 2025 auf einer Veranstaltung der US-Handelskammer in Washington. „Anders als die Regierung Biden werden wir unsere Souveränität nicht an die OECD abtreten.“ Man muss kein Early Tax Bird sein, um zu erkennen, dass dieselbe Denkweise vermutlich auch für die Mindeststeuerrichtlinie der EU und entsprechende nationale Umsetzungsgesetze gelten wird. Es bleibt daher spannend, wie sich die EU diesbezüglich positionieren wird. Wir halten Sie natürlich weiter auf dem Laufenden.
Mitmachen! Vorschläge für ein effektives und faires Steuersystem in der EU sind gefragt!
Schnell noch „eine durchziehen“? Erhöhung der Tabaksteuer droht
Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat Medienberichten zufolge die Europäische Kommission aufgefordert, einen lange verzögerten Plan zur Besteuerung von E-Zigaretten/Vapes und zur Erhöhung der Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten und Zigarren voranzutreiben. In einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen forderten 15 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Spanien und die Tschechische Republik, die Kommission auf, „unverzüglich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Tabaksteuerrichtlinie zu aktualisieren“, die zuletzt im Jahr 2011 überarbeitet wurde. Der Vorschlag muss noch formal von der EU-Kommission angenommen werden. Erst dann würden zum ersten Mal Mindeststeuersätze z.B. für Vapes, Nikotinbeutel und erhitzten Tabak gelten. Außerdem würden die Mindeststeuersätze für Zigaretten und Zigarren deutlich angehoben, um die Besteuerung in der gesamten EU zu harmonisieren und den Tabakbetrug einzudämmen, so die EU-Beamten.
OECD arbeitet an Steuerregeln für die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten
Laut einem hochrangigen OECD-Beamten bereitet die OECD derzeit ein Rahmenwerk vor, das Staaten bei der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Krypto-Vermögenswerte helfen soll. Der Rahmen wird von der OECD-Arbeitsgruppe für Verbrauchsteuern erstellt und soll bewerten, wie verschiedene Arten von Krypto-Vermögenswerten und damit verbundene Dienstleistungen für Mehrwertsteuerzwecke behandelt werden. Der Rahmen wird verschiedene Krypto-Vermögenswerte abdecken, darunter Zahlungs-Token, Sicherheits-Token, Non-fungible Token sowie verwandte Krypto-Dienstleistungen. Über den Fortgang der Überlegungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Bulgarien erfüllt die Kriterien für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet am 1. Januar 2026
Aktuelle Rechtsprechung
Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie
Weitere veröffentlichte Entscheidungen des BFH
| Aktenzeichen | Entscheidungs- datum |
Stichwort |
| V R 24/23 | 06. Februar 2025 | Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale |
| VII B 107/24 | 15. Mai 2025 | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift |
| XI B 69/24 | 14. Mai 2025 | Anforderungen an die Rüge, das FG habe zu Unrecht einen Zeugen nicht vernommen |
| XI B 77/24 | 14. Mai 2025 | Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit der Berichtigung von Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug |
| XI S 7/25 | 14. Mai 2025 | Keine Hinweispflicht zu Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde |
| XI B 33/24 | 30. April 2025 | Zurechnung sexueller Dienstleistungen in einem Bordell („Laufhaus“) |