Ausgabe 26/2025: Werterhöhung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Rahmen der Schenkungsteuer
- aus dem Newsletter Early Tax Birds, Ausgabe 26/2025 (30.06.–6.07.2025)
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
man soll bekanntlich mit Superlativen vorsichtig sein. „Das wichtigste Event des Jahres“ klingt schließlich immer ein bisschen nach Marketingabteilung auf Koffein. Aber wer in der letzten Woche beim Rödl Forum Global 2025 dabei war, der weiß: Hier treffen sich nicht nur Experten des Steuerrechts mit Gesellschaftsrechtlern, Unternehmenslenkern und Vordenkern, sondern hier treffen sich alle Facetten des grenzüberschreitenden Wirtschaftens mit der geballten Rödl-Community.
Ob in Panels, Breakout-Sessions oder beim entspannten Gespräch am Kaffee-Bike (das übrigens mindestens so frequentiert war wie mancher Vortragssaal), das Forum Global ist nicht einfach nur eine von vielen Veranstaltungen. Es ist ein Schmelztiegel für Ideen, Expertise und Netzwerke, der uns und unseren Mandanten einmal im Jahr vor Augen führt, wie global wir wirklich denken und arbeiten.
Dass so viele Kolleginnen und Kollegen auch auf LinkedIn ihre Eindrücke geteilt haben, unterstreicht: wir alle tragen dazu bei, Wissen über Ländergrenzen hinweg zu verbinden. Wer mag, kann sich durch die Postings scrollen, sie lesen sich wie eine Art digitales Gipfeltagebuch: Von nachhaltigen Investitionen bis zu steuerlichen Herausforderungen in Transformationsprozessen war alles dabei.
Für uns als Steuerberatung ist unser Forum Global deshalb mehr als ein Pflichttermin. Es ist ein jährlicher Beweis, dass fachlicher Austausch nicht trocken sein muss, sondern im besten Fall inspiriert, motiviert und bei aller Bescheidenheit auch ein bisschen stolz macht, Teil dieses Unternehmens sein zu dürfen. Und falls Sie diesmal nicht dabei sein konnten: Keine Sorge, das nächste Forum Global kommt auf jeden Fall, und wir halten Sie hier selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald der Termin offiziell ist.
Im Übrigen gilt wie immer: Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, abonnieren Sie ihn und empfehlen Sie ihn weiter. Wenn er Ihnen nicht gefällt, sagen Sie es besser nur uns. Wir freuen uns über jede Kritik, Anregung und natürlich auch über Lob an earlytaxbirds@roedl.com.
Beste Grüße
Prof. Dr. Florian Haase und das Redaktionsteam
Die Themen im Überblick
- Neues aus der Finanzverwaltung »
- Neuigkeiten von der EU, der OECD und der UNO »
- Aktuelle Rechtsprechung »
Neues aus der Finanzverwaltung
Anpassung des UStAE zu nachweisen von Ausfuhrlieferungen
Mit Schreiben vom 1. Juli 2025 veröffentlichte das BMF seine neuesten Änderungen im UStAE zu Nachweisen von Ausfuhrlieferungen durch geeignete Belege. Die Änderungen berücksichtigen dabei auch die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH. Die geänderte Grundsätze sind auf alle offenen Fälle anzuwenden, für Umsätze, die vor dem 1. Januar 2026 ausgeführt werden, wird es jedoch nicht beanstandet, wenn sich der leistende Unternehmer für die Nachweisführung auf die Unmöglichkeit bzw. die Nichtzumutbarkeit beruft und die Nachweise durch andere geeignete Belege zweifelsfrei erbringt.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren nach dem DBA mit Japan
Das BMF hat mit einem weiteren Schreiben vom 1. Juli 2025 die Konsultiationsvereinbarung zur Durchführung eines Schiedsverfahren nach Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan veröffentlicht. Mit dem Schreiben haben die zuständigen Behörden Japans und Deutschlands festgelegt, wie vorgesehene Schiedsverfahren durchzuführen sind.
Neuigkeiten von der EU, der OECD und der UNO
EU-Kommission stellt Weichen für steuerliche Förderung der grünen Transformation
Aktuelle Rechtsprechung
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (AdV)
Der BFH stellte ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schenkungsteuerbescheide fest. Zwar könne eine disquotale Einlage grundsätzlich eine schenkungsteuerpflichtige Werterhöhung darstellen, jedoch seien im vorliegenden Fall konkrete schuldrechtliche Abreden getroffen worden, die eine solche Wirkung ausschließen könnten. Diese Abreden sahen vor, dass die Einlagen im Fall der Ausschüttung oder Liquidation ausschließlich dem jeweiligen Einleger zustehen sollten. Diese Vereinbarungen wurden in den Jahresabschlüssen nachvollziehbar dokumentiert und bilanziell berücksichtigt. Zudem betonte der BFH, dass es für die Wirksamkeit solcher Absprachen keiner satzungsmäßigen Regelung bedarf, solange keine Beteiligungsübertragung erfolgt ist. Auch die ErbStR erkennen schuldrechtliche Vereinbarungen insoweit als ausreichend an.
Infolgedessen stellt der BFH fest, dass das FG die Voraussetzungen für die AdV der angefochtenen Schenkungsteuerbescheide zu Unrecht verneint hat. Eine abschließende Entscheidung bzw. Prüfung, ob ernstliche Zweifel am Vorliegen einer steuerbaren Werterhöhung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG auch deshalb bestehen, weil die Gesellschafter der X-GmbH im Verhältnis ihrer Finanzierungsleistungen an den Gewinnausschüttungen partizipierten und ihren inkongruenten Einlagen eine Gegenleistung in Form entsprechend erhöhter Ausschüttungen gegenüberstanden, konnte der BFH jedoch in seinem Beschluss zunächst offen lassen. Sollte der BFH sich mit dieser Frage nochmal in einem Hauptsacheverfahren auseinander setzten, erfahren Sie es bei uns zuerst!
Bemessungsgrundlage für Dienstleistungen einer Holding an ihre Tochtergesellschaften
Weitere veröffentlichte Entscheidungen des BFH und EuGH
| Aktenzeichen | Entscheidungs- datum |
Stichwort |
| I R 33/21 | 26. Februar 2025 | Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters |
| IV R 27/22 | 20. März 2025 | Übertragung von Pensionsverpflichtungen – erstmalige Anwendung des § 4f EStG |
| VI R 29/22 | 10. April 2025 | Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung |
| VI R 20/23 | 20. März 2025 | Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG |