Ausgabe 3/2025: BFH setzt wichtigen Impuls zur Verlängerung von Beteiligungsketten in der GrESt
- aus dem Newsletter Early Tax Birds, Ausgabe 3/2025 (20.–26.01.2025)
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
fragt man Bürger in einer Fußgängerzone, was sie sich unter „Pillar 2“ vorstellen, wird man kaum jemals eine Antwort erhalten. Dass es der „Global Tax Deal“ und damit auch Pillar 2 in die Weltpresse schafft, ist deshalb umso erstaunlicher: Donald Trump war erst wenige Stunden Präsident, schon waren die ersten Dekrete unterzeichnet. „Trump annulliert globales Mindeststeuerabkommen in den USA“ titelte etwa das Nachrichtenportal der Telekom um 4:41 Uhr nachts deutscher Zeit. Zugleich wurde das US-Finanzministerium angewiesen, Maßnahmen gegen alle ausländischen Steuerregeln zu ergreifen, die US-Unternehmen unverhältnismäßig belasten können. Es wird also wieder spannend auf der steuerpolitischen Weltbühne, nicht nur wegen „Drill Baby, Drill“. Was das für den immer noch nicht verabschiedeten Pillar 1 bedeutet, ob sich die EU-Staaten mit dem Korsett der Mindestbesteuerungsrichtlinie selbst ein Bein gestellt haben, ob die USA nun breitflächig Zölle auf europäische Waren erheben werden und ob Deutschland unter dem Druck der USA seinerseits die Steuern senken wird – Fragen über Fragen, denen die Early Tax Birds im Laufe der nächsten Monate nachgehen werden. Jedenfalls sollte auch das BMF plakativer in seinen Aussagen werden, damit Donald Trump die Show nicht alleine überlassen wird. Wie wäre es mit „Make the Bundeszentralamt great again“? Damit wäre zumindest allen Quellensteuerpflichtigen geholfen.
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Beste Grüße
Prof. Dr. Florian Haase und das Redaktionsteam
Die Themen im Überblick
Aktuelle Gesetzgebung
Änderungsverordnung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGmeldV-Immobilien)
Das BMF hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Diese wurde am 20. Januar 2025 veröffentlicht und wird am 17. Februar 2025 in Kraft treten. Mit der Verordnung soll die Finanzkriminalität im Immobiliensektor bekämpft werden. Geldwäscherechtlich Verpflichtete, wie z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, haben Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben. Mit der Rechtsverordnung werden den angesprochenen Berufsgruppen Regelungen zur Verfügung gestellt, mit denen sie die Verdachtsmeldungen vornehmen können, ohne gegen ihre berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten zu verstoßen. Die Änderungen der Verordnung resultieren vor allem aus rechtlichen Anpassungen im GwG, z.B. beim Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien gemäß § 16a GwG. Es wurden daher zwei neue Meldetatbestände eingeführt.
Neues aus der Finanzverwaltung
Verbaucherpreisindex für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025
Das BMF hat mit Schreiben vom 20. Januar 2025 den Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bekanntgegeben.
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025
Frist zur Gruppenträgeranmeldung nach § 3 MinStG
Wie schon in unserer Ausgabe vom 21. Oktober 2024 berichtet (21/2024), hat der Gruppenträger dem BZSt spätestens zwei Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, für den die Steuerpflicht nach diesem Gesetz besteht, seine Stellung als Gruppenträger nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch mitzuteilen (§ 3 Absatz 4 Satz 1 MinStG). Besteuerungszeitraum ist gemäß § 94 Satz 2 MinStG das Kalenderjahr. Aus diesem Grund ist bei einem vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr die Gruppenträgermeldung bis zum 28. Februar des Jahres abzugeben, das auf das Ende des Geschäftsjahrs folgt. Die elektronische Abgabe der Meldung kann über das BZSt Online Portal erfolgen.
Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs (§ 3 Nr. 64 EStG)
Mit Schreiben vom 21. Januar 2025 hat das BMF die vierteljährliche Bekanntmachung über die Steuerbefreiung von Kaufkraftzuschlägen mit Stand vom 1. Januar 2025 bekanntgegeben. Das Auswärtige Amt hat hierbei für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025
Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems
Das BMF reagiert mit Schreiben vom 21. Januar 2025 auf das Urteil vom 15. Mai 2019 (C-235/18) des EuGH. Mit diesem Urteil hat der EuGH die Erwägungen aus einer Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferung im Kfz-Leasingbereich auch auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems übertragen. Zur Anwendung der Kriterien auf alle offenen Fälle wird der Abschn. 1.1. Abs. 5 UStAE geändert und der Anwendungsbereich der Kriterien auch auf die Tankkartengeschäfte erweitert.
Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wurde durch das JStG 2024 die Steuerbefreiung von Schul- und Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG neu gefasst. Mit der Neufassung wurde die Regelung den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie angepasst. Nach der Neufassung werden Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, ergänzend als begünstigte Leistungserbringer aufgenommen und der Umfang der begünstigten Leistungen wird auf „Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung“ ausgedehnt. Zudem wurde in der Regelung ein separater Befreiungstatbestand für Privatlehrer ergänzt. In der Umsetzung für die Regelung sieht das BMF ein Schreiben zur Neufassung von Abschn. 4.21 UStAE vor. Ein erster undatierter Entwurf dieses Schreibens wurde nun an die Verbände weitergeleitet. Sobald das finale BMF-Schreiben veröffentlich wird, werden wir es Ihnen hier zuzwitschern.
Aktuelle Rechtsprechung
Neue Gesellschafter bei mittelbarer Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuersatzung
Wie wir schon in der letzten Ausgabe berichtet haben, hatte das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von kommunalen Steuern, wie der Tübinger Verpackungssteuer, zu entscheiden. Dies ist nun mit Beschluss vom 22. Januar 2025 geschehen. Seit dem 1. Januar 2022 erhebt Tübingen eine Steuer auf den Verbrauch von Einwegverpackungen und -geschirr bei Speisen und Getränken, die vor Ort verzehrt oder als Take-away verkauft werden. Die Betreiberin eines Schnellrestaurants hatte gegen diese Steuer geklagt, doch ihre Beschwerde wurde nun zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass es sich um eine zulässige „örtliche“ Verbrauchsteuer handelt und dass die Verpackungssteuersatzung keine Widersprüche zum Abfallrecht aufweist.
Weitere veröffentlichte Entscheidungen des BFH und EuGH
| Aktenzeichen | Entscheidungs- datum |
Stichwort |
| III R 33/22 | 17. Oktober 2024 | Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Out of Home-Werbung |
| III R 1/23 | 17. Oktober 2024 | Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums |